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Dienststelle:

BG Tulln (201)

Aktenzeichen:

9 E 20/24s

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

20.05.2025

Versteigerungstermin:

am 27.6.2025 um 09:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Tulln,Albrechtsgasse 10,3430 Tulln,Verhandlungssaal I, 1.Stock


Grundbuch:

20160 Ollern

EZ:

1072

Grundstücksnr.:

529/1, 529/2, 529/3

BLNr:

A

Liegenschaftsadresse:

Freisingerstraße 10 und 10a, Sackgasse 3 bzw. Hauptstraße 12

PLZ/Ort:

3004 Ollern


Kategorie(n):

bebaubare Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Die zu bewertende Liegenschaft EZ 1072 KG 20160 Ollern besteht aus den Grundstücken 529/1, 529/2 und 529/3. Die Grundstücke liegen gemäß Grundbuchauszug im Grenzkataster und es weist das Grundstück 529/1 eine Fläche mit 657 m², das Grundstück 529/2 eine Fläche mit 1.080 m² bzw. das Grundstück 529/3 ein Fläche mit 920 m² und somit gesamt mit 2.657 m² auf. Laut Nutzungsbezeichnung des Grundbuches sind die Grundstücke 529/1, 529/2 und 529/3 als „landwirtschaftlich genutzte Grundflächen (Äcker, Wiesen oder Weiden)“ ausgewiesen.
Parzelle 529/1:
Das Grundstück 529/1 bildet in der Natur einen annähernd trapezförmigen Grundriss und ist unbebaut bzw. ist die Zufahrt im Südwesten möglich. Die Realität liegt im östlichen Wohngebiet des Ortes Ollern an der vorbeiführenden Gemeindestraße in der Flächenwidmung „Bauland-Agrargebiet“.
Die Liegenschaft liegt gemäß NÖ-Atlas außerhalb der Risikozone HQ100. Die Parzelle liegt gemäß NÖ-Atlas für Fließwege von Hangwässern innerhalb einer gelben/roten Zone und es wird eine Hangneigung von ca. 5 % bis 10 % angegeben. Der Grundwasserflur liegt innerhalb einer gelben Zone und es wird ein Grundwasserhochstand in einem Bereich von 2m bis 4 m unter Geländeniveau angegeben.
Parzelle 529/2:
Das Grundstück 529/2 ist eine Fahnenparzelle nordwestlich des Grundstückes 529/1 mit einer Zufahrt von Südosten, welche entlang der Parzelle 529/1 verläuft. Das Grundstück bildet in der Natur einen annähernd trapezförmigen Grundriss und ist mit einer abbruchreifen Scheune bebaut.
Die Realität liegt im östlichen Wohngebiet des Ortes Ollern an der vorbeiführenden Gemeindestraße in der Flächenwidmung „Bauland-Agrargebiet“.
Die Liegenschaft liegt gemäß NÖ-Atlas außerhalb der Risikozone HQ100. Die Parzelle liegt gemäß NÖ-Atlas für Fließwege von Hangwässern innerhalb einer gelben/roten Zone und es wird eine Hangneigung von ca. 5 % bis 10 % angegeben. Der Grundwasserflur liegt innerhalb einer gelben Zone und es wird ein Grundwasserhochstand in einem Bereich von 2 m bis 4 m unter Geländeniveau angegeben.
Parzelle 529/3:
Das Grundstück 529/3 liegt nordwestlich vom Grundstück 529/2, bildet in der Natur einen annähernd trapezförmigen Grundriss und ist mit einem abbruchreifen Wohngebäude samt Scheune bebaut. Die Zufahrt ist an der südwestlichen Grundstücksecke möglich. Die Realität liegt im östlichen Wohngebiet des Ortes Ollern an der vorbeiführenden Gemeindestraße in der Flächenwidmung „Bauland-Agrargebiet“.
Die Liegenschaft liegt gemäß NÖ-Atlas ca. zur Hälfte innerhalb der Risikozone HQ100. Die Parzelle liegt gemäß NÖ-Atlas für Fließwege von Hangwässern innerhalb einer gelben/roten Zone und es wird eine Hangneigung von ca. 5 % bis 10 % angegeben. Der Grundwasserflur liegt innerhalb einer gelben Zone und es wird ein Grundwasserhochstand in einem Bereich von 2 m bis 4 m unter Geländeniveau angegeben.
In der Natur ist zwischen den Parzellen 529/1, 529/2 und 529/3 keine Grundstücksgrenze erkennbar. Das Grundstück 529/1 ist unbebaut bzw. die Grundstücke 529/2 und 529/3 mit abbruchreifen Gebäuden bebaut. Die Parzellen sind ansonsten als Wiesenflächen mit natürlichem Bewuchs angelegt bzw. wurden Bäume und Sträucher gepflanzt. An der nördlichen, östlichen und südlichen Grundgrenze besteht eine umlaufende Einfriedung als Maschengitterzaun.

Grundstücksgröße:

2.657 m²


Schätzwert:

793.500,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

0,00 EUR

Vadium:

79.350,00 EUR

Geringstes Gebot:

396.750,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Bei dieser Versteigerung wird nicht von den gesetzlichen
Versteigerungsbedingungen abgewichen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen:
Abgabenrückstände (beruhend auf Bescheiden mit
dinglicher Wirkung)
Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 hat die
verpflichtete Partei nicht abgegeben.
Als Vadium werden nur Sparbücher angenommen (§ 179
EO). Bieter:innen haben sich durch Vorlage eines
Staatsbürgerschaftsnachweises und Reisepasses
auszuweisen (Führerschein reicht nicht). Ausländischen
Staatsangehörigen wird der Zuschlag nur vorbehaltlich der
nachzureichenden Genehmigung durch die Ausländer-
Grundverkehrsbehörde erteilt. Wenn Sie als Vertreter für
eine andere Person mitbieten wollen, ist die Vorlage einer
beglaubigten Spezialvollmacht erforderlich; gegebenenfalls
ist auch ein aktueller Firmenbuchauszug mitzubringen.
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der
Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu
sorgen (§ 176 Abs 1 EO). Die Festlegung eines
Besichtigungstermins durch das Gericht erfolgt nur über
rechtzeitigen schriftlichen Antrag gemäß § 176 Abs 2 EO.
Es besteht eine Abgabenschuld für die Aufschließungsergänzungsabgabe mit:
• für die Parzelle 529/1 mit € 9.012
• für die Parzelle 529/1 mit € 11.555
• für die Parzelle 529/1 mit € 10.665
somit gesamt mit € 31.231 bei der Gemeinde Sieghartskirchen gemäß Bescheid vom 04.05.2023.
Mit Datum 12.03.2025 war bei der Marktgemeinde Sieghartskirchen eine Abgabesumme mit gesamt € 33.090,57 für die Parzellen 529/1, 529/2 und 529/3 offen.
In den abbruchreifen Gebäude lagern Fahrnisse, Einrichtungsgegenstände, etc. Diese beweglichen Gegenstände sind im Eigentum des Verpflichteten. Im Allgemeinen sind die beweglichen Sachen vom Verpflichteten zu räumen oder räumen zu lassen. Sofern das nicht erfolgt, sind die Fahrnisse im Zuge eines Räumungsverfahrens auf eigene Kosten zwischenzulagern bzw. eventuell durch einen befugten Sachverständigen für wertlos erklären zu lassen. Für den Erwerber besteht ein Rückforderungsanspruch gegenüber dem Verpflichteten, jedoch keine Sicherheit ob dieser Anspruch letztendlich ersetzt wird.


Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

Parz 529/1 Südansicht Straße (308 KB) Parzelle 529/1 Westansicht Gru (442 KB) Parzelle 529/1 Südwestansicht (408 KB) Parzelle 529/2 Nordansicht (376 KB) Parzelle 529/2 abbruchr. Geb. (326 KB) Parzelle 529/2 abbruchr. Geb.i (237 KB) Parzelle 529/2 Südostansicht (412 KB) Parzelle 529/3 Südwestansicht (371 KB) Parzelle 529/3 Ostansicht (314 KB) Parzelle 529/3 Wohngeb innen (185 KB) Parzelle 529/3 Stadl Westansic (349 KB) Parzelle 529/3 Stadl innen (139 KB) Parzelle 529/3 Stadl innen (155 KB) Parzelle 529/3 Nebengeb (460 KB) Parzelle 529/3 Nebengeb innen (178 KB)

Ausdruck vom: 06.06.2025 18:52:43 MESZ