Versteigerung - Schriftliches Anbotsverfahren
25 E 1808/25s
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
09.09.2026
am 28.10.2026 um 08:30 Uhr
Bezirksgericht 6850 Dornbirn, Kapuzinergasse 12, Verhandlungssaal 16/I. Stock
+43 5 76014 3486 08, -31
Aus der Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) ist das gesamte Schätzgutachten zu ersehen.
Bei diesem Termin handelt es sich um ein schriftliches Anbotsverfahren - NICHT um einen Versteigerungstermin!
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Im Versteigerungstermin vom 09.09.2026, 09.30, bei diesem Gericht wurde für die
Versteigerung der GStNr. .2055/1 in EZl. 1910 Grundbuch 92001 Dornbirn und
GStNr. .2055/2 in EZl. 10772 Grundbuch 92001 Dornbirn kein Bietanbot abgegeben.
Gemäß § 352b Z 3 und 4 EO ist das schriftliche Anbotsverfahren durchzuführen. Vom Gericht
wird eine Frist von sechs Wochen, sohin bis zum 21.10.2026, gesetzt, innerhalb derer
schriftliche Angebote an das Gericht zu richten sind.
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Die schriftlichen Anbote dürfen den Schätzwert von EUR 586.140,00 um ein Viertel unterschreiten (€ 439.605,00).
Das schriftliche Anbot ist bis spätestens 21.10.2026 in einem verschlossenen Kuvert abzugeben.
Dessen Inhalt ist bis zur Öffnung durch die Richterin geheimzuhalten.
Am 28.10.2026, 08:30 Uhr, wird eine öffentliche Tagsatzung abgehalten, in welcher die schriftlichen Anbote kundgemacht werden.
Der Höchstbietende ist binnen 14 Tagen zum Erlag des Vadiums verpflichtet. Bei
rechtzeitigem Erlag des Vadiums wird diesem der Zuschlag erteilt.
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Das GStNr. .2055/1 in EZl. 1910 Grundbuch 92001 Dornbirn wird ausschließlich
gemeinsam mit GStNr. .2055/2 in EZl. 10772 Grundbuch 92001 Dornbirn ausgeboten.
92001 Dornbirn
1910, 10772
.2055/1, Bauflächen (Gebäude) Gärten, Bildgasse 11
und zwar:
1/2 Anteile BLNr. 7
und
1/4 Anteile BLNr. 9
und
1/4 Anteile BLNr. 10
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.2055/2, GStNr. .2055/2 Bauflächen (Gebäude), Gärten, Bildgasse 11,
und zwar
1/4 Anteil BLNr. 3
und
1/4 Anteil BLNr. 4
und
1/2 Anteil BLNr. 5
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3,4,5,7,8,9
Bildgasse 11
6850 Dornbirn
Mehrfamilienhaus
In der Stadt Dornbirn gelegene als Baufläche-Mischgebiet gewidmete
Liegenschaft mit ca. 251 m² Grundfläche hinsichtlich GstNr. .2055/1 und ca. 249 m²
Grundfläche hinsichtlich GstNr. .2055/2, gesamt sohin ca 500 m² Grundfläche
samt darauf errichtetem dreigeschossigem Mehrparteienhaus mit
einer Gesamtnutzfläche von ca 382,18 m²
[Altbau bestehend aus Erdgeschoss/Keller, 1. Obergeschoss und
2. Obergeschoss mit einer Nutzfläche von ca 177,30 m² [Altbau] sowie einem Zubau
bestehend aus Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss mit
einer Nutzfläche von ca 204,88 m²] samt Garagenzubau für 2 Stellplätze mit ca
44,00 m² sowie einer überdachten Terrasse mit ca 49,60 m²) ** ***
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**) Ein Teilbereich der Parzellen .2055/1 und 8845/2 (Einfahrtsbogen von der Bildgasse) wird
als Zufahrtsfläche genutzt. Das Wohnhaus samt Terrasse befindet sich ausschließlich auf den
Grundstücken .2055/1 und .2055/2. Bei der von der Sachverständigen empfohlenen und in
Aussicht gestellten getrennten Verwertung (.2055/1 und .2055/2 ausschließlich gemeinsam
sowie 8845/2 alleine) wäre zuerst eine grundbücherliche und tatsächliche Trennung der
bebauten Liegenschaft und des unbebauten Grundstückes durchzuführen, wobei dies nach
den Erhebungen der Sachverständigen grundsätzlich möglich ist (Seite 77
Bewertungsgutachten ON 27). Nach den von der Sachverständigen eingeholten Auskünften
des Bauamtes Dornbirn wäre auch die Einverleibung der Fläche, auf welcher die
Wellblechgarage steht (Grundparzelle 8845/2), zu Gunsten der beiden Bauparzellen .2055/1
und .2055/2 nicht von Nachteil (geradlinige Verlängerung der östlichen Grundstücksgrenze
der Liegenschaft .2055/2 bis zur Bohnenmahdstraße, Fläche ca. 133m²). Damit würde die
Fläche der unbebauten Liegenschaft 8845/2 bei 794,00 m² liegen. (Seite 71f
Bewertungsgutachten ON 27). Die Ermittlung der Schätzwerte durch die Sachverständige
erfolgte jedoch anhand der derzeit tatsächlichen Flächen gemäß Grundbuchstand. Die
Durchführung der Trennung sowie allfällige damit verbundene Streitigkeiten bleiben der
Klärung auf dem Rechtsweg vorbehalten.
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***) Im Wohnhaus befinden sich drei Wohnungen (je eine Wohnung im Erdgeschoss, im 1.
Obergeschoss sowie im 2. Obergeschoss) sowie ein „Hobbyraum“ im ansonsten
unbewohnten Dachgeschoss. Die Liegenschaften sind jedoch nicht parifiziert. Nach den
Erhebungen der Sachverständigen liegen die entsprechenden baupolizeilichen
Genehmigungen, Abstandsnachsichten sowie Benützungsbewilligungen für die
unterschiedlichen Zu- und Umbauten vor. Allfällige damit verbundene Ansprüche/Streitigkeiten
bleiben jedoch ausdrücklich der Klärung auf dem Rechtsweg bzw vor den
verwaltungsbehördlichen Instanzen vorbehalten.
382,18 m²
586.140,00 EUR
Zu den Liegenschaftsanteilen gehören als Zubehör:
Zu GStNr. .2055/1 in EZl. 1910 und GStNr. .2055/2 in EZl. 10772 :
Erdgeschoss:
Küchenzeile bestehend aus Waschbecken mit
Wasserhahn, Geschirrspüler, Herd mit Backrohr, Kühlschrank, Arbeitsplatte,
Ober- und Unterschränke.
Badezimmer:
Dusche, Waschbecken mit Unterkästchen und Spiegelschrank,
WC,
Obergeschoss:
Küchenzeile mit Herd, Backrohr, Mikrowelle,
Kühlschrank, Geschirrspüler, Ober- und Unterschränke, Arbeitsplatte,
Waschbecken mit Wasserhahn
Badezimmer im 1. OG: Badewanne, Waschbecken, WC, Bidet, Spiegelschrank
Halbstock:
WC mit Waschbecken
Dachgeschoss:
Küchenzeile mit Waschbecken mit Wasserhahn, Geschirrspüler,
Herd mit Backrohr, Dunstabzug, Oberschränke, Unterschränke)
im Wert von gesamt EUR 0,-- laut Seiten 31/32 des Bewertungsgutachtens vom 25.1.2026
und dem ergänzenden Bewertungsgutachten vom 11.3.2026 (ON 31).
0,00 EUR
58.614,00 EUR
439.605,00 EUR
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind mit Ausnahme allenfalls bestehender wirksam begründeter Bestandrechte keine Lasten zu übernehmen.
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Das Vadium ist gemäß § 179 Abs. 1 EO ausschließlich in Form einer
(inländischen) Sparurkunde (Sparbuch) zu erlegen
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Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.



























