Versteigerung - Grundstücke Hönigthal
244 E 64/26g
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
14.09.2026
am 03.11.2026 um 13:00 Uhr
Bezirksgericht Graz,Radetzkystrasse 27,8010 Graz,Saal C/EG
0316/8074 4206
Langgutachten im Internet abrufbar.
63234 Hönigthal
274 & 304
114/1, 115/1, 113
2, 2
Riesstraße
8010 Kainbach
unbebaute Liegenschaft
Die Liegenschaft liegt im Gemeindegebiet von 8010 Kainbach bei Graz (Ortsteil Hönigthal, zwischen Riesstraße 406 und 410) und umfasst die Grundstücke Nr. 113 (EZ 304) sowie Nr. 114/1 und 115/4 (EZ 274), alle vorgetragen in der KG 63234 Hönigthal (Bezirksgericht Graz-Ost), mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 8.799 m².
Flächenwidmungsrechtlich ist das Areal als Bauland – Aufschließungsgebiet für Kerngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,5 bis 0,6 ausgewiesen, wobei eine Bebauungsplanpflicht besteht. Zugrunde gelegt wird ein vorliegender architektonischer Vorentwurf zur Errichtung einer Wohnanlage bestehend aus fünf Baukörpern mit einer geplanten Bruttogrundfläche von ca. 3.515,63 m² (Nettonutzfläche ca. 2.882 m² bzw. rund 2.510 m² anrechenbare Nutzfläche) sowie 44 oberirdischen PKW-Stellplätzen. Das Verfahren für den Bebauungsplan war zum Bewertungsstichtag seitens der Gemeinde Kainbach noch ruhend gestellt, da vom bisherigen Eigentümer erforderliche Vorprüfungen (insbesondere ein bodenmechanisches Rutschungsgutachten sowie Nachbesserungen beim Entwässerungs- und Retentionskonzept) noch abzuarbeiten waren. Die Wertermittlung erfolgte unter der ausdrücklichen Prämisse, dass diese offenen Punkte beigelegt werden und das Projekt genehmigungsfähig ist; bestehende Dienstbarkeiten (u. a. historische Fensterrechte) wurden befundgemäß als nicht werteinschränkend beurteilt.
8.799 m²
436.000,00 EUR
kein Zubehör
43.600,00 EUR
218.000,00 EUR
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:Bei der EZ 304:C-LNr.1 a, 2 a , 3 a
Bei der EZ 274:C-LNr.1 a, 2 a , 3 a und 4a.
Es wird empfohlen, in das beim Bezirksgericht Graz-Ost erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen !
Der/Die Verpflichtete hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.
nicht verfügbar
nicht verfügbar
nicht verfügbar
Alle Edikte zum Fall:
8062 Kumberg, Frindorferstraße
8010 Kainbach, Riesstraße
