Versteigerung - Gast- und Wohnhaus
15 E 63/25t
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
27.05.2026
am 1.7.2026 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Feldbach, Verhandlungssaal A/Parterre
03152/3055-52
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Bezirksgericht Feldbach, Servicecenter-Parterre
62320 St. Stefan im Rosental
933
. 253/2 Gst. Fläche 822
Baufläche (10) 409
Baufläche (20) 44
Gärten(10) 369
mit Gast- und Wohnhaus, Feldbacherstraße 16
3
Feldbacher Straße 16
8083 St. Stefan im Rosental
gemischt genutztes Haus
Das unter der Bezeichnung „Rosenwirt“ bekannte Gasthaus befindet sich in der Marktgemeinde St. Stefan im Rosental, Bezirk Südoststeiermark, unmittelbar an der Feldbacher Straße L 216. Aufgrund der zentralen Lage innerhalb des Ortes sowie der Nähe zu Dienstleistungsangeboten und öffentlichen Einrichtungen ist insgesamt von einer günstigen Mikrolage auszugehen.
Das Gast- und Wohnhaus wurde ursprünglich um 1950 errichtet und in weiterer Folge in mehreren Bauetappen zu- und umgebaut. Im Kellergeschoß mit einer Nutzfläche von rund 103,50 m² befinden sich der Heizraum sowie Lagerräume. Auf Erdgeschoßebene sind die Gasträume, die Küche, der Veranstaltungssaal sowie die Sanitäranlagen untergebracht. Die Nutzfläche des Erdgeschoßes beträgt 382,50 m². Im Obergeschoß (269,70 m²) befinden sich insgesamt neun Zimmer mit Sanitärbereichen sowie ein Privatbereich.
Das Gebäude ist an die Fernwärmeversorgung angeschlossen. Der Bau- und Erhaltungszustand ist unter Berücksichtigung des Baualters insgesamt als durchschnittlich bis mäßig zu beurteilen. Auf einer fünfstufigen Bewertungsskala entspricht der Zustand etwa der Note 3,0 und ist als reparatur- und instandsetzungsbedürftig einzustufen. Vor allem im Außenbereich weist der Erhaltungszustand schwere Mängel (Feuchteschäden) auf. Das bewertungsgegenständliche Objekt ist mit dem Nachbargebäude zusammengebaut. Die Katastergrenzlinie im Innenhof zum Nachbargebäude mit der Hausnummer 18 weicht wesentlich von der tatsächlichen Nutzungsgrenze ab.
822 m²
453,00 m²
403.000,00 EUR
Gastro-Küche
3.000,00 EUR
40.300,00 EUR
300.000,00 EUR
Ein Energieausweis (Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz) gemäß Energieausweis-Vorlage-
Gesetz EAVG i.d.g.F. liegt nicht vor.
In Abänderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen beträgt das geringste Gebot
EUR 300.000,00.
C-LNr 10 a 10211/1977 2340/1997
DIENSTBARKEIT Gehen, Fahren über Gst .253/2 für Gst 2821/5
14 a 768/1982 6602/1999
DIENSTBARKEIT Gehen, Fahren über Gst .253/2 gem Pkt 2.
Dienstbarkeitsvertrag 1982-02-09 für Gst 2821/3 und
Gst 2821/5 (Tfl 1 des Gst 2821/3)
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15 E 63/25t
Die in C-LNr 10a und 14a einverleibten DIENSTBARKEITen sind ohne Anrechnung auf das
Meistbot zu übernehmen.
C-LNr 16 a WOHNUNGSRECHT gem Pkt Drittens
Schenkungs- zugl Übergabsvertrag 2000-01-17 für
Seidl Regina geb 1943-04-09
17 a AUSGEDINGE gem Pkt Drittens
Schenkungs- zugl Übergabsvertrag 2000-01-17 für
Seidl Regina geb 1943-04-09
Das in C-LNR 16 a einverleibte Wohnungrecht wurde mit € 33.000,00 bewertet.
Das in C-LNR 11 a einverleibte AUSGEDINGE wurde mit € 37.200,-- bewertet.
Das Wohnungrecht und das AUSGEDINGE sind in Anrechung auf das Meistbot zu
übernehmen, weil diese den in C-LNr 20a eingetragenen Pfandrecht zufolge
Vorrangeinräumung nachgehen. Aus diesem Grund wurde kein Abzug vom Schätzwert
vorgenommen.
Zum Wohnungsrecht: Finden Lasten von unbeschränkter Dauer entsprechend der bücherlichen
Rangordnung noch volle Deckung im Meistbot, verbleiben sie als Last dem Ersteher, der dafür den
Ersatzbetrag in Geld erhält. Bei nicht voller Deckung im Meistbot werden diese Lasten (aller Art)
aufgehoben (gelöscht), der Berechtigte bekommt den Ersatzbetrag in Geld, soweit Deckung
besteht.
Zum Ausgedinge: Bei nicht voller Deckung ist das Ausgedinge aber auch vom Ersteher zu
übernehmen, der die Zinsen aus dem - zinsbringend anzulegenden - Deckungskapital und einen
allfälligen Ergänzungsbetrag vom Meistbotsrest erhält. Das Ausgedinge bleibt bis zum Tod des
Berechtigten oder der Aufzehrung des Deckungskapitals auf der Liegenschaft haften und erlischt
danach.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: € 40.300,-- und kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.
Weiters ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) zum Termin mitzubringen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.













