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Dienststelle:

BG Leibnitz (660)

Aktenzeichen:

7 E 83/25t

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

21.08.2026

Versteigerungstermin:

am 28.10.2026 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Am Sonnenhang 2, 8451 Heimschuh


Grundbuch:

66124 Heimschuh

EZ:

784

Grundstücksnr.:

451/6 (Wohnliegenschaft); 451/4, 451/10, 451/15 (Straßenverkehrsanlage)

BLNr:

3

Liegenschaftsadresse:

Am Sonnenhang 2

PLZ/Ort:

8451 Heimschuh


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

• Lage
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft befindet sich in der Gemeinde Heimschuh, Bezirk Leibnitz, Steiermark. Die Umgebung ist geprägt von einer Wohnsiedlung mit überwiegend Einfamilienwohnhäusern. Die Wohnliegenschaft liegt ca. 1,5 km vom Gemeindeamt Heimschuh, rund 8 km vom Bahnhof Leibnitz und ca. 10 km vom nächsten Autobahnanschluss (A9, Leibnitz) entfernt. Die verkehrstechnische Anbindung ist als durchschnittlich einzustufen. Einrichtungen des täglichen Bedarfs (Einkauf, Schule, Gesundheit) sind in ca. 5 Fahrminuten erreichbar.
• Flächenwidmung Grundstück
Das bebaute Grundstück 451/6 ist laut zum Bewertungsstichtag gültigem Flächenwidmungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Bebauungsdichte von 0,2–0,4 ausgewiesen.
• Gebäudebeschreibung
o Objektart: Einfamilienwohnhaus
o Bauweise: Massivbau
o Baujahr: 2003
o Geschoße: Erdgeschoss, ausgebautes Dachgeschoss, voll unterkellert
o Zubauten: Terrassenüberdachung (ca. 7 x 4,5 m), Carport mit Abstellraum (Werkstattnutzung)
o Sanierungen: Badezimmermodernisierung ca. 2014/15; Einbau Fußbodenheizung im Keller (außer Technikraum) ca. 2018
o Bruttogrundflächen ca: KG: 69 m², EG: 71 m², DG: 67 m², Balkon: 4 m²
o Außenanlagen: Befestigte Zufahrt und Gehwege (teilw. Granitplatten, teilweise gesprungen), Einfriedung mit Metallstabmattenzaun, Edelstahlzaun, Thujenhecke (nordseitig); Grünflächen, teilw. bepflanzt bzw. geschottert.
• Ausstattung
o Heizung: Erdwärme mit Flächenkollektoren
o Heizverteilung: Fußbodenheizung
o Fenster: Kunststofffenster mit 2-fach Isolierverglasung, überwiegend mit Insektenschutzgitter
o Sonnenschutz: Rollläden (teilweise elektrisch)
o Sanitärbereiche: Normaler Ausstattungsstandard, modernisierter Allgemeinzustand
o Elektrik: Standardinstallationen
o Bodenbeläge: Parkett, Fliesen bzw. Feinsteinzeug, Granit (teilw. Vorraum, WC, Zimmer)
o Zusätzliches: Kaminofen im EG, Klimaanlage im DG (ca. 2018/19)
Details: siehe Langgutachten

Grundstücksgröße:

742 m²


Schätzwert:

329.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche, siehe Langgutachten

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

1.500,00 EUR

Vadium:

33.050,00 EUR

Geringstes Gebot:

165.250,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Gesamtliegenschaft (wirtschaftliche Einheit) besteht aus EZ 784 (Wohnliegenschaft) und EZ 744 (Straßenverkehrsanlage, Zufahrt) je KG 66124 Heimschuh
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde beim Versteigerungstermin erlegt werden.
Die Liegenschaft unterliegt dem Steiermärkischen Grundverkehrsgesetz.
An die dinglich Berechtigten, insbesonders an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Kredit- oder Kautionshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Sich auf die Liegenschaft beziehende Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können beim Bezirksgericht Leibnitz von Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr, Zimmer 2 - Erdgeschoss, eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten ist aus der Ediktsdatei des BMJ im Internet (http://www.edikte.justiz.gv.at) zu ersehen.
Die verpflichtete Partei hat fristgerecht nicht erklärt, auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a) UStG 1994 zu verzichten.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw. eine Spezialvollmacht sind zum Versteigerungstermin mitzubringen.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Die Langfassung des Schätzgutachtens sind aus der Ediktsdatei (Abfragemöglichkeit unter: www.edikte.justiz.gv.at oder bei Gericht) zu ersehen.
Der Verpflichtete hat dem Gericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erkärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. Der Richter kann über eine Person, die während des Verstei­gerungs­verfahrens derartige Vereinbarungen schließt oder zu schließen versucht, eine Ordnungsstrafe bis zu 10 000 Euro verhängen. Der Richter kann eine Person vom Bieten ausschließen, die vor oder während des Versteigerungstermins derartige Vereinbarungen schließt oder zu schließen versucht.


Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

Fotos Außenansichten (894 KB) Fotos Außenansichten II (806 KB) Fotos Innenansichten EG (885 KB) Fotos Innenansichten DG (873 KB) Fotos Innenansichten KG (871 KB) Fotos Zubehör (904 KB) Fotos Außenanlage (954 KB) Fotos Außenanlage II (965 KB)

Ausdruck vom: 22.08.2026 10:29:04 MESZ