Versteigerung - Appartementhotel
7 E 52/25p
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
29.05.2026
am 15.07.2026 um 13:00 Uhr
Bezirksgericht Klagenfurt, Saal E 17/Erdgeschoss
0463/5840 373 922 Petra Lenz
72133 Krumpendorf
394, 411
.399, 61/7
8, 7
Strandpromenade 5
9201 Krumpendorf
gewerbliche Liegenschaft
Im südöstlichen Teil von Krumpendorf gelegen, das Ortszentrum ist in wenigen Gehminuten erreichbar. Richtung Osten liegt das Seeufer des Wörthersees Luftlinie nur etwa 90 m von der östlichen Grundgrenze der Liegenschaft entfernt. Im Osten freie Sicht auf den Wörthersee durch die dort gelegene, öffentliche, Promenadenwiese und der Marina-Anlage Krumpendorf.
Das Zentrum der Bezirkshauptstadt Klagenfurt erreicht man in ca. 7 km.
Die Südstrecke/Wörthersee-Strecke verläuft Luftlinie ca. 250 m nördlich der Liegenschaft entfernt.
Sehr gute Lage für eine touristische Nutzung, ruhig, in begünstigter Lage – Seenähe, mit viel Grün in der Umgebung und hoher Nachfrage.
Die Liegenschaft ist mit einem zum größten Teil unterkellerten, L-förmigen Gebäudekomplex, eingereicht als Appartement-Hotel mit Tiefgarage, bebaut.
Insgesamt 35 Zimmer die über ein Stiegenhaus, eine Freitreppe und über entsprechende Zugangsflächen/Laubengänge im Freien, erschlossen werden.
Die Eingangstüren zu den Zimmern sind alle Außentüren, ausgenommen Zimmer 2 im EG.
Der Gebäudekomplex besteht aus einem Untergeschoss/Tiefgarage, Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss.
In jedem Zimmer wurden WC, Badezimmer und eine Küchenzeile geplant, einige Zimmer mit einem zusätzlichen Schlafzimmer und einem Abstellraum, im Osten/2. OG ein „Zimmer“ mit drei Schlafzimmern. Allen Zimmern sind Terrassen oder Balkone vorgelagert.
Das Zimmer 11 im Erdgeschoss wurde barrierefrei ausgeführt.
Alle erforderlichen Stellplätze sind in der Tiefgarage untergebracht. Die Tiefgarage ist über eine Zu-/Abfahrtsrampe im Südwesten erschlossen. Des Weiteren befinden sich die Neben- und Technikräume im Untergeschoss.
Das geplante Appartement-Hotel mit Tiefgarage befindet sich derzeit noch in der Bauphase und ist nicht fertiggestellt.
Eine konkrete zukünftige Nutzung und der damit verbundene konkrete Ausbau des Objekts ist derzeit nicht absehbar bzw. nicht spezifiziert.
Die Ausstattung und Ausführung des geplanten Appartement-Hotels mit Tiefgarage ist in einem dem Alter entsprechenden Zustand und entspricht im Wesentlichen einem zeitgemäßen Baustandard – entsprechend dem Fertigstellungsgrad.
Seit Herbst 2025 wurden am Gebäudekomplex offensichtlich keine wesentlichen Baumaßnahmen durchgeführt.
2.362 m²
1.336,06 m²
5.290.000,00 EUR
kein Zubehör
529.000,00 EUR
3.967.500,00 EUR
Die Grundstücksgröße von 2.362,00 m² stellt die Fläche der EZ 394 + EZ 411 dar.
Die Objektgröße von 1.336,06 m² stellt die Nutzfläche vom EG, 1. OG und 2. OG dar.
Geplant/eingereicht wurden 33 Zimmer + 2 Rezeptionen im Erdgeschoss - die Rezeptionen aufgrund der Anforderungen des voraussichtlichen Betreibers.
Dabei sollte eine Rezeption für den dreigeschossigen und eine für den zweigeschossigen Gebäudeteil fungieren.
Bei der Befundaufnahme wurde festgestellt, dass die beiden Rezeptionen offensichtlich als Zimmer (Zimmer 1a und Zimmer 1b) ausgebaut wurden - soweit dies mit dem vorgefundenen Fertigstellungsgrad erkennbar war.
In der Datei "Fotodokumentation" sind alle Bilder vom Gutachten ersichtlich.
Das Vadium beträgt EUR 529.000,00 und kann nur in Form eines Sparbuches beim Termin übergeben werden.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a Umsatzsteuergesetz 1994 verzichtet.
Abweichend von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen wird bestimmt, dass
die EZ 394 und EZ 411 je GB 72133 Krumpendorf als wirtschaftliche Einheit •
ausgeboten werden.
das geringste Gebot EUR 3,967.500,00 beträgt. •
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 8 K-AOG Entscheidungen über Kanalanschluss-, Wasseranschluss- und Aufschließungsbeiträge auch gegen den Rechtsnachfolger, auf den
der Steuergegenstand nach dem Festsetzungszeitpunkt übergegangen ist oder übergeht, wirken. In diesen Fällen gilt mit der Zustellung an den Rechtsvorgänger auch die Bekanntgabe
der Entscheidung an den Rechtsnachfolger als vollzogen. An Kanalanschlussbeitrag sowie Wasseranschlussbeitrag samt Verzugszinsen und Gebühren sind – Stand 25.09.2025 – Eur
66.223,62 offen. Diese Forderung kann nicht vom zu bezahlenden Meistbot abgezogen werden.
Anlagen (29517 KB)
Energieausweis (13814 KB)
Fotodokumentation (15844 KB)
Langgutachten (pdf) (4859 KB)



