Versteigerung - unbebautes Grundstück
7 E 8/24g
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
04.08.2026
am 22.09.2026 um 13:00 Uhr
Bezirksgericht Voitsberg, 2. Stock Saal 55
031422166559
Anträge auf Anberaumung eines Besichtigungstermins sind spätestens 14 Tage vor dem Termin einzubringen
Nach telefonischer Voranmeldung von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr im Zimmer 58/2. Stock
63320 Hirschegg-Piber
228
3/14
4
keine
8584 Hirschegg-Pack
unbebaute Liegenschaft
1) Beschreibung der Liegenschaft:
Die Liegenschaft EZ 228 GB 63320 Hirschegg-Piber besteht aus dem unbebauten Grundstück 3/14 und liegt in der Gemeinde Hirschegg-Pack.
Die Grundstücksfläche liegt im Hauptproduktionsgebiet Alpenostrand und im Kleinproduktionsgebiet weststeirisches Bergland.
Die Liegenschaft befindet sich laut Auskunft der Gemeinde Hirschegg-Pack und einer diesbezüglichen Abfrage im GIS Steiermark im BAULAND.
Das Grundstück liegt demnach im A-EH (Aufschließungsgebiet – Erholungsgebiet bzw. Ferienwohngebiet) mit einer Bebauungsdichte von 0,2 – 0,4.
Als Aufschließungsgebiete werden ganz allgemein Flächen festgelegt, wenn die Voraussetzungen für vollwertiges Bauland (noch) nicht gegeben sind, deren Herstellung aber möglich oder zu erwarten ist.
Der vorhandenen Siedlungsstruktur (bestehendes altes und neues Salzstiegelhaus mit Nebengebäuden) entsprechend wurde von der Gemeinde Hirschegg-Pack dort die offene Bauweise festgelegt.
Das Planungsgebiet befindet sich in einem sensiblen Bereich des Landschaftsschutzgebietes LS 4 am Beginn der subalpinen Vegetationsstufe. Das Landschaftsschutzgebiet LS 4, offiziell „Amering – Stubalpe“, liegt in den Bezirken Voitsberg und Murtal in der Steiermark und umfasst die Gemeinden Großlobming (Lobmingtal), Hirschegg-Pack, Köflach, Maria Lankowitz, Obdach und Weißkirchen in Steiermark.
Zudem ist die Lage des Grundstücks im Fernblick nach Südosten (Hirschegg) sehr eindrücklich und befindet sich im unmittelbaren Bereich einer Wasserscheide und der Passhöhe „Hirschegger-Sattel“ (gleichzeitig Bezirksgrenze von Voitsberg und Murtal).
Verkehrslage
Das unbebaute Grundstück liegt auf einer Seehöhe von rund 1.550 m und ca. 12,5 Kilometer vom Gemeindezentrum (Gemeindeamt, Hirschegg-Pack) entfernt.
Das Grundstück ist vom Ortszentrum in Hirschegg über den „Winkl und Salzstieglweg“, mit entsprechenden Wegsteigungen auf asphaltierten und befestigten Straßen erreichbar.
Die geplante Zufahrt zur Bewertungsliegenschaft erfolgt über öffentliches Gut und einem Servitutsweg.
C-LNr. 4 a in der EZ 221 GB 63320 Hirschegg-Piber:
DIENSTBARKEIT des Gehens und Fahrens mit Fahrzeugen aller Art sowie des Betriebes und Instandhaltung von Transport- und Versorgungsleitungen gem. Pkt 12.2. Kaufvertrag 2021-11-15 über Gst 3/13 für Gst 3/14 (Weg in einer Breite von 6 m am westlichen Rand des Grundstücks 3/13).
Dieser Servitutsweg, ausgehend vom Salzstieglweg, über das Grundstück mit der Nr. 3/13 ist allerdings erst zu errichten.
Rechtlich gesichert ist die Zufahrt demnach nur von Voitsberg bzw. Hirschegg aus.
Die Verkehrsanbindung nach Hirschegg-Pack ist über die Südautobahn A2 möglich, wobei der Ort Hirschegg etwa 12 Kilometer von der Anschlussstelle entfernt liegt. Von Wien oder Graz fährt man über die A2 und nutzt die Abfahrt in Modriach, von Klagenfurt die Abfahrt Pack. Zusätzlich gibt es auch diverse Busverbindungen nach Hirschegg-Pack, hauptsächlich bedient durch die Regionalbus-Linie, die von Köflach über Edelschrott nach HirscheggPack fährt. Nur teilweise sind alle für die Deckung des täglichen Bedarfes notwendigen infrastrukturellen Einrichtungen im Ortsgebiet von Hirschegg vorhanden. Die Nahversorgung wird aktuell hauptsächlich durch einen kleinen „Nah&Frisch-Laden“ sichergestellt, der als einziger Nahversorger im Umkreis von fast zehn Kilometern fungiert.
Der Gasthof „Moasterhaus“ mit seinem Ski- und Rodelgebiet „Salzstiegl“ und einem Trialpark liegt vom Grundstück auf einer Fahrtstrecke von ca. 3,0 km entfernt.
Die Grundstücksfläche der Liegenschaft (aktuell landwirtschaftlich genutzte Grundfläche) wird mit 674 m² ausgewiesen. Laut Grundbuch ist das Grundstück Nr. 3/14 KG 63320 Hirschegg-Piber im Grenzkataster eingetragen.
Im Gegensatz zum Grundsteuerkataster dient der Grenzkataster zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke. Grenzpunkte von im Grenzkataster eingetragenen Grundstücken sind durch Maßzahlen (Koordinaten) in cm-Genauigkeit festgelegt und bieten somit höchste Rechtssicherheit hinsichtlich des Grenzverlaufes.
Beschreibung der Liegenschaft bzw. des Grundstücks:
Das vormals mit Forstgehölzen bzw. einzelnen Bäumen bestockte Grundstück wurde im Jahr 2013 mit der Absicht erworben, auf diesem Grundstück Gebäude bzw. Ferienwohnungen zu errichten. Das Grundstück war bereits ab 04.03.2009 im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Hirschegg (eigenständig bis 31.12.2014) als Erholungsgebiet mit festgelegter Bebauungsfrist ausgewiesen.
Zum Bewertungsstichtag 17.06.2025 (Tag der Befundaufnahme) lag die Grundstücksfläche bzw. zu bewertende Liegenschaft unverändert in noch unbebauter Form vor, es sind auch noch einzelne Wurzelstöcke am Grundstück vorhanden.
Die gegenständliche Grundstücksfläche ist annähernd trapezförmig und fällt das Gelände mäßig nach Südosten ab.
Die Fläche hat eine Länge von ca. 28 bzw. 30 m und eine Breite von ca. 18 bzw. 28 m.
Besonders hervorzuheben ist die sehr exponierte Lage des Grundstücks, in der Nähe zu Lift- und Abfahrtstrassen des Skigebietes „Salzstiegl“.
Ver- und Entsorgungseinrichtungen:
Laut Auskunft (Bauakt) der Gemeinde Hirschegg-Pack würden Abwasser (Schmutzwässer) durch Einleitung in eine bestehende öffentliche biologische Kleinkläranlage entsorgt werden, wobei diese mengenmäßig noch zu überprüfen ist.
Die Wasserversorgung sollte demnach über einen bestehenden Anschluss an einer Quellfassung (Hausbrunnen-Anlage), die sich am angrenzenden (von der Liegenschaft getrennten) Grundstück 3/13 (EZ 221, GB 63320) befindet, erfolgen. Aufgrund des Eigentümerwechsels ist hierfür eine schriftliche Zusage vorzulegen.
Im Grundbuch ist die Wasserversorgung nicht sichergestellt.
Energieversorgungsunternehmen (EVU) ist in diesem Bereich die Energie Steiermark, der Anschluss an das Stromnetz über die Trafostation Hirschegg-Piber / Salzstieglbahn am Grundstück 3/13 (EZ 221, GB 63320) möglich.
Die Aufschließungserfordernisse sind zum Bewertungsstichtag nicht erfüllt, die technischen Voraussetzungen für Wasser- und Kanalleitungen, sowie Strom (sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen) sind zwar vorhanden, allerdings werden die rechtlichen Bedingungen nicht erfüllt.
Auch eine gültige Baubewilligung liegt nicht (mehr) vor.
Anmerkung des Sachverständigen: Das mit Baubewilligungsbescheid der Gemeinde Hirschegg-Pack vom 23.11.2020 geplante Bauprojekt „Neubau - Wohngebäude mit 4 Ferienwohnungen, 5 KFZ-Abstellplätzen und Geländeveränderung“ der FEWO Almpanorama Errichtungs GmH kam nicht zur Ausführung bzw. wurde nicht verwirklicht.
Umweltkataster bzw. Altlastenatlas
Im Verdachtsflächenkataster sind alle Altablagerungen und Altstandorte eingetragen, von denen auf Grund früherer Nutzungsformen erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen können. Mit Abfrage zum Verdachtsflächenkataster kann geprüft werden, ob eine bestimmte Liegenschaft im Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas geführt wird.
Das Grundstück 3/14 in der KG 63320 Hirschegg-Piber ist derzeit nicht im Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas verzeichnet (siehe dazu eine Abfrage im Altlastenportal).
Der Einheitswert für den Grundbesitz „unbebautes Grundstück“, bewertet unter EWAZ 72 072-2-0159/2 mit einer Fläche im Ausmaß von 674 m² wurde zuletzt zum 01.01.2022 (Wertfortschreibung) vom Finanzamt Österreich in der Höhe von € 1.900 und gemäß AbgÄG 1982 um 35% erhöht und gerundet mit € 2.500,00 festgestellt.
Zu erwartende Belastungen aus Abgaben wurden von der Gemeinde Hirschegg-Pack nicht bekanntgegeben.
2) Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen ist die in C-LNr. 1 a einverleibte REALLAST der Verbindlichkeiten gem Par 7 Vertrag 1875-01-28 für Steiermärkischen Religionsfonds im Wert von EUR 0,--.
3) Zur Liegenschaft gehört kein Zubehör.
Mit Beschluss vom 11.06.2026 wurden die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen dahingehend abgeändert, dass das geringste Gebot EUR 40.466,66 beträgt
674 m²
60.700,00 EUR
kein Zubehör
6.070,00 EUR
40.466,66 EUR
nicht verfügbar











