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Dienststelle:

BG Mödling (161)

Aktenzeichen:

5 E 80/25v

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

08.10.2026

Versteigerungstermin:

am 18.01.2027 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Mödling, Wiener Straße 4-6, Saal 1, EG

Besichtigungszeit:

21.12.2026, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die verpflichtete Partei hat in diesem Zeitraum Kaufinteressenten die Besichtigung der Liegenschaften zu gestatten.
(Widrigenfalls kann über Antrag einer Partei oder eines Interessenten unter gleichzeitigem Erlag eines Kostenvorschusses von EUR 300,- ein weiterer Termin mit Schlosser unter Beteiligung des Gerichtes anberaumt werden.)

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

In das Schätzgutachten und allenfalls auch in die Versteigerungsbedingungen können Sie Einsicht nehmen: täglich von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr beim Bezirksgericht Mödling, Einlaufstelle, Zimmer 1, EG. Gegen Kostenersatz können Ablichtungen angefertigt werden.

Sonstiges:

Die verpflichtete Partei hat auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 nicht verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Kredit- oder Kautionshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Zur Nachricht
Die sich auf die Liegenschaften beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kaufinteressenten in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem umseits bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie die Berichtigung ihrer Forderung durch Barzahlung verlangen oder mit der Übernahme der Schuld einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben wurde, kann zurückgefordert werden.
Das Edikt kann nur mit Rekurs hinsichtlich der als Beschluss zu wertenden Teile des Ediktes angefochten werden. Der Rekurs ist binnen vierzehn Tagen nach Zustellung dieser Beschlussausfertigung bei diesem Gericht zu erheben. Rekurse müssen mit der Unterschrift eines Rechtsanwalts versehen sein. Der Rekurs hat in Bezug auf die Ausführung und den Eintritt der Vollstreckbarkeit keine aufschiebende Wirkung.


Grundbuch:

16105 Brunn am Gebirge

EZ:

335

BLNr:

19

Liegenschaftsadresse:

Wienerstraße 4

PLZ/Ort:

2345 Brunn am Gebirge


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

Lage im 2. Stock des Hoftraktes mit einseitiger Ausrichtung gegen Hof (Westen).
Vorraum, Bad, WC, Zimmer, Wohnküche, Abstellraum, Balkon.
Zubehör: Einlagerungsraum.
Zentralheizung, Radiatoren.
Gut durchschnittlich erhalten.

Objektgröße:

48,97 m²


Schätzwert:

202.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

20.200,00 EUR

Geringstes Gebot:

101.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Die Objektgröße umfasst die Wohnfläche.
Hinzu kommen 6,08 m² Balkon.
Es wird empfohlen von der Besichtigungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.
Es konnte kein werthaltiges Zubehör festgestellt werden.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: allenfalls öffentlich rechtliche Lasten; allenfalls nicht in der Verteilungsmasse Deckung findende und durch ein Vorzugspfandrecht nach § 27 WEG besicherte Forderungen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist beim Versteigerungstermin in Form eines Sparbuches zu erlegen.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw eine beglaubigte Spezialvollmacht sind mitzubringen (Führerschein reicht nicht).


Foto(s):

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Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Wohnung Top 19 (18.01.2027 10:00)

2345 Brunn am Gebirge, Wienerstraße 4

Versteigerung Wohnung Top 23 (18.01.2027 10:00)

2345 Brunn am Gebirge, Wienerstraße 4

Versteigerung Wohnung Top 24 (18.01.2027 10:00)

2345 Brunn am Gebirge, Wienerstraße 4

Ausdruck vom: 08.10.2026 23:24:25 MESZ