zur Navigation
Dienststelle:

BG Silz (801)

Aktenzeichen:

2 E 8/25s

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

11.09.2026

Versteigerungstermin:

am 14.01.2027 um 10:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Silz, Verhandlungssaal 1

Telefonkontakt:

0576014347214

Besichtigungszeit:

Die Besichtigung der zu versteigernden Liegenschaft findet am 16.12.2026 um 10:00 Uhr in Riedegg 11, 6426 Roppen
statt.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Silz, Exekutionsabteilung, 1. Stock, Zi. 104, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Grundbuch:

80107 Roppen

EZ:

176

Grundstücksnr.:

874/2

BLNr:

10

Liegenschaftsadresse:

Riedegg 11

PLZ/Ort:

6426 Roppen


Kategorie(n):

Zweifamilienhaus

Beschreibung (WE):

Auf dem Grundstück Gp. 874/2 befindet sich ein Zweifamilienhaus mit angebauter Garage. Das Gebäude unterteilt sich in Keller-, Erd-, Ober- und Dachgeschoss.
Siehe Langgutachten für die Detailbeschreibung der Liegenschaft.

Grundstücksgröße:

780 m²


Schätzwert:

353.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

35.300,00 EUR

Geringstes Gebot:

353.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Abweichung von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen:
Aufgrund des Antrages der betreibenden Partei gemäß § 188 Abs 4 EO vom 2.9.2026
(ON 71) wird der neuerlichen Versteigerung ein Betrag von EUR 353.000,00 (=
Schätzwert) als geringstes Gebot zu Grunde gelegt.
Gemäß § 188 Abs 4 zweiter Satz EO ist die neuerliche Versteigerung unter
entsprechender Anwendung der für die erste Versteigerung geltenden Vorschriften
durchzuführen. Bereits im Rahmen der ersten Versteigerung wurden die gesetzlichen
Versteigerungsbedingungen über Antrag der betreibenden Partei in der nunmehrigen
Form abgeändert.
Die Kosten der betreibenden Partei für den Antrag auf Anberaumung eines weiteren
Versteigerungstermins unter Anwendung der für den ersten Termin geltenden
Vorschriften und Versteigerungsbedingungen werden mit EUR 1.192,92 (darin
enthalten EUR 198,82 an USt) als weitere Exekutionskosten bestimmt.
Weitere Hinweise:
Eine nähere Beschreibung der Liegenschaft (zB Kategorie, Größe in m² etc.) kann
dem Gutachten über den Verkehrswert entnommen werden.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs 1 EO in Form einer Sparurkunde zu erlegen und
beträgt 10 % des Schätzwertes, sohin EUR 35.300,00. (Kein Bargeld, keine
Bankgarantie, keine Wertpapiere! Zulässig ist nur ein ein auf den Namen des gemäß §
40 Abs 1 BWG identifizierten Kunden lautendes Sparbuch eines inländischen
Kreditinstitutes.)
Die Meistbotszinsen betragen 4 % ab dem Tag der Erteilung des Zuschlags, sofern
das Meistbot nicht binnen 14 Tagen ab Zuschlagserteilung erlegt wird.
Ein amtlicher Lichtbildausweis, ein Staatsbürgerschaftsnachweis,
gegebenenfalls eine Spezialvollmacht, ein Firmenbuchauszug bzw. bei Vereinen
oder sonstigen Körperschaften eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde sind
mitzubringen.


Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

Foto (61 KB)

Ausdruck vom: 11.09.2026 21:25:57 MESZ