Versteigerung - Objekt 1
27 NC 34/26x
Freiwilliger Feilbietung eines Liegenschaftsanteils
21.05.2026
am 24.6.2026 um 11:30 Uhr
Bezirksgericht Josefstadt, Saal A, Erdgeschoß
+43 1 40177 309 000
21037 Primmersdorf
68,96,97
4,49,49
Primmersdorf 1/1/3
2095 Raabs an der Thaya
Wohnungseigentumsobjekt
Gemeinsame Versteigerung der 140/1664 Anteile an der EZ 68 KG 21037 Primmersdorf (BLNR 4) verbunden mit Wohnungseigentum an Wohnung 3 sowie der 1/17 Anteile an der EZ 96 der KG 21037 Primmersdorf (BLNR 49) und 1/17 Anteile an der EZ 97 der KG Primmersdorf (BLNR 49).
Die Wohnung liegt im 1. Obergeschoß; Aufteilung in Vorraum, Bad, WC, Diele, Küche und drei Zimmer; Fläche laut Nutzwertgutachten 136,73 m² und 9,71 m² Balkon. Die Wohnung ist in ordentlichem Bau- und Ausstattungszustand. Sie hat einen Ausblick in den Innenhof. Mitbenutzung der ausgedehnten Grünflächen ist möglich. PKW-Abstellplätze vor dem Schlosseingang sind vorhanden. Die Wohnung ist nicht vermietet und lastenfrei. Ein Energieausweis liegt nicht vor. Monatliche Vorschreibung der Hausverwaltung Stand 6/2024 in Höhe von € 625,07 netto.
Die 1/17 Anteile an der EZ 96 und EZ 97 der KG Primmersdorf sind jeweils Grünflächen.
Es wird explizit auf das ausführliche Gutachten hingewiesen!
136,73 m²
229.000,00 EUR
kein Zubehör
22.900,00 EUR
180.000,00 EUR
Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparbücher eines österreichischen oder eines im Wege der Dienstleistungsfreiheit tätigen Kreditinstituts aus dem EWR in Betracht. Bieter haben sich durch Vorlage eines Reisepasses und Staatsbürgerschaftsnachweises auszuweisen. Führerschein oder Personalausweis sind nicht ausreichend!
Ohne Nachweis der Staatsbürgerschaft eines EU-Staats oder bereits erteilter Genehmigung nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz kann nicht an der Versteigerung teilgenommen werden!
Bei dieser Versteigerung wird von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen, indem die EZ 68, 96 und 97 der KG 21037 Primmersdorf gemeinsam versteigert werden und das geringste Gebot unter dem Schätzwert liegt.
In das Schätzungsgutachten kann bei diesem Gericht eingesehen werden. Hier sind auch Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Eine Langfassung des Schätzungsgutachtens ist aus der Ediktsdatei zu ersehen.
Die erbantrittserklärten Erbinnen und Vertreterinnen des ruhenden Nachlasses haben in der Zeit zwischen der Bekanntmachung und der Vornahme der Versteigerung Kauflustigen die Besichtigung der Liegenschaft und ihres Zubehörs zu gestatten, wobei bei Beantragung der Besichtigung der Termin dem BG Josefstadt zur Einschaltung in die Ediktsdatei mitzuteilen ist. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen und das Schätzungsprotokoll können von den Kauflustigen nach vorheriger Anmeldung im Servicecenter des BG Josefstadt während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Beim BG Josefstadt sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Unzulässige Bieterabsprachen in exekutiven Versteigerungsverfahren § 292c Strafgesetzbuch
(1) Wer für sich oder einen Dritten für die Zusage, im Zuge einer Versteigerung in einem Exekutionsverfahren als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, einen Vorteil fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einem Mitbieter ohne dessen Andringen für eine Zusage im Sinne des Abs. 1 für ihn oder einen Dritten einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt.
nicht verfügbar
nicht verfügbar
nicht verfügbar
