Versteigerung - Liegenschaft
12 E 41/26v
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
15.10.2026
am 17.12.2026 um 11:15 Uhr
Bezirksgericht Weiz, Verhandlungssaal II
03172/2261
Langgutachten im Internet abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt auch die betreibende Partei Mag. Christian HAJOS, Telefon 02635 61617
68161 Wünschendorf
100, 401, 486
4
8200 Wünschendorf
Sonstiges
Gemäß Grundbuchsauszügen beträgt die Gesamtgröße der Liegenschaft EZ 100 mit den Grundstücken 51/17-27 5.190m². Die Zufahrt zu den einzelnen Grundstücken erfolgt über die die Zufahrtsstraße auf Gst. 51/11 in EZ 486 mit einer Gesamtgröße v. 818m². Über diese Zufahrtsstraße erfolgt auch die Anbindung an das öffentliche Gut (B65). Westlich schließen die beiden Grundstücke 50/1+2 aus der ebenfalls bewertungsgegenständlichen EZ 401 mit einer Gesamtgröße v. 760m² an. Die einzelnen Grundstücke der EZ 100 sind annähernd rechteckigen Zuschnitts in einer südöstlichen Hanglage. Bis auf die 3 Parzellen 51/25-27 sind alle anderen Grundstücke als Bauland gewidmet und als solches auch geeignet.
Erschlossen werden diese durch die in der EZ 486 befindliche Erschließungsstraße auf Gst. 51/11. Westlich schließen die
beiden ebenfalls bewertungsgegenständlichen Gst 50/1+2 aus der EZ 401 an. Auch diese sind rechteckigen Zuschnitts und über die Zufahrtsstraße EZ 486 erschlossen. Die Liegenschaft ist weitgehend unbebaut. Lediglich die im Bebauungsplan vorgeschriebene Lärmschutzwand entlang der Bundesstraße wurde über eine Länge von rd. 135m und einer Höhe von rd. 3,50m bereits errichtet. Die Parzellierung mit Errichtung der Erschließungsstraße wurde bereits durchgeführt. Alle relevanten Ver- und
Entsorgungsleitungen liegen bereits in der Zufahrtsstraße. (Näheres siehe Langgutachten)
588.000,00 EUR
kein Zubehör
58.800,00 EUR
441.000,00 EUR
Festgehalten wird, dass es sich um eine kridamäßige Versteigerung nach § 119 IO handelt und keine Schätzung im Versteigerungsverfahren stattgefunden hat, sondern dem Verfahren das Ergebnis der am 19.12.2025 im Verfahren 13 S 49/25d des Bezirksgerichts Wiener Neustadt durchgeführten Schätzung der Sachverständigen DI Gunhild Glettler zu Grunde gelegt wurde.
Besondere Versteigerungsbedingungen nach § 146 EO:
1. Die zu verwertenden Grundbuchskörper werden gemeinsam ausgeboten, zumal diese
nach dem Gutachten der Sachverständigen eine wirtschaftliche Einheit bilden.
2. Das geringste Gebot wird mit 75 % des Schätzwerts, somit mit EUR 441.000,00
festgesetzt. Auf die beiden Dienstbarkeitsverträge je vom 31.01.2023 wird hingewiesen, welche noch nicht
verbüchert wurden.
Das Vadium ist in Form eines Sparbuches zu erlegen ! Bargeld wird nicht akzeptiert!
Eine Verzichtserklärung betreffend der Steuerfreiheit gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit. A UStG wurde von der verpflichteten Partei nicht abgegeben.
Die Liegenschaft unterliegt dem Steiermärkischen Grundverkehrsgesetz.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw eine Spezialvollmacht sind mitzubringen.
nicht verfügbar
nicht verfügbar
nicht verfügbar
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