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Dienststelle:

BG Zell am See (573)

Aktenzeichen:

75 E 5/25s

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

15.07.2026

Versteigerungstermin:

am 18.08.2026 um 13:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Zell am See, Ebene 0, Saal 4

Telefonkontakt:

05 7601 21 379-90

Besichtigungszeit:

Anträge auf Besichtigung sind beim Bezirksgericht Zell am See rechtzeitig, d.h. bis mindestens zwei Wochen vor dem Versteigerungstermin, einzubringen.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Während der Amtsstunden: Montag – Freitag, 08.00 – 12.00 Uhr

Sonstiges:

Ein Reisepass oder ein Personalausweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw. eine Spezialvollmacht sind
mitzubringen.
Das Vadium kann nur in Form eines inländischen Sparbuches erlegt werden. Die verpflichtete Partei hat nicht binnen
14 Tagen ab Bekanntgabe des Schätzwertes dem Gericht mitgeteilt, dass auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit. a) UStG 1994 verzichtet wird.


Grundbuch:

57019 Rosenthal

EZ:

287

Grundstücksnr.:

516/12

BLNr:

4, 5

Liegenschaftsadresse:

Venedigersiedlung 333

PLZ/Ort:

5741 Neukirchen


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Grundstücksgröße:

739 m²


Schätzwert:

1.565.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Küche inkl. Geräte
Einbaukasten Abstellraum
Einbauschränke Schlafzimmer
Einbauschränke Kinderzimmer
Garderobenverbau

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

68.200,00 EUR

Vadium:

156.500,00 EUR

Geringstes Gebot:

782.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Besondere Beschreibung der Gebäude(teile) - Allgemeinzustand im Langgutachten Seite 6
Der Sachverständige hat die Liegenschaft unter der Annahme einer vollständigen und
funktionierenden Heizung geschätzt. Der Installateur Markus LEITER, Künstlergasse 241, 5741
Neukirchen, hat die Heizungsanlage errichtet. Ein Rechnungsbetrag von € 34.784,82 ist bislang
noch nicht bezahlt. Der Installateur ist daher berechtigt, die nicht fest mit der Liegenschaft
verbundenen Heizungsteile zu entfernen, wodurch die Heizung nicht mehr funktionsfähig wäre.
Der Käufer der Liegenschaft hat daher die Wahl, entweder dem Installateur den offenen
Rechnungsbetrag zu bezahlen oder die Entfernung der betreffenden Heizungsteile zu dulden
und sich zur Wiederherstellung einer funktionierenden Heizung die entsprechenden Teile bei
einem anderen Installateur zu besorgen. Der oben angegebene Schätzwert berücksichtigt
diesen Umstand als wertmindernd: Sachwert der Liegenschaft € 1,531.700,-- plus Zubehör €
68.200,-- minus € 34.800,-- = gerundet € 1,565.000,--.


Foto(s):

Ansicht (548 KB) Ansicht (514 KB) Türen (239 KB) Türen (31 KB) Fenster (466 KB) Stiegen (168 KB) Tiefgarage (256 KB) Heizung/Boiler (327 KB) Sanitär (549 KB)

Ausdruck vom: 17.07.2026 09:17:30 MESZ