Versteigerung - Wohnhaus
11 E 24/25x
Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft
17.09.2026
am 20.10.2026 um 07:15 Uhr
Verhandlungssaal 1 des Bezirksgericht Murau
03532/2346-24
Bieterinteressenten müssen einen amtlichen Lichtbildausweis, einen Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls einen Firmenbuchauszug bzw. eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht mitbringen.
Die Liegenschaft unterliegt dem Steiermärkischen Grundverkehrsgesetz.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Kredit- oder Kautionshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können beim Bezirksgericht Murau nur nach vorheriger telefonischer Anfrage eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten ist aus der Ediktsdatei des BMJ im Internet (http://www.edikte.justiz.gv.at) zu ersehen.
Die verpflichtete Partei hat fristgerecht nicht erklärt, auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a) UStG 1994 zu verzichten.
65316 Murau
741
155/37
1,2
Eben 18c
8813 St. Lambrecht
Einfamilienhaus
Grundstück:
Grundstück Nr. 155/37 im Ausmaß von 850 m²; das Grundstück ist nicht im Altlasten- und Verdachtsflächenkataster verzeichnet; das Grundstück ist im Grenzkataster verzeichnet (Verbindlichkeit der Grenzen und Größe); im Flächenwidmungsplan als WR (Reines
Wohngebiet) mit einer Bebauungsdichte 0,2 –0,6ausgewiesen; das Grundstück befindet sich teilweise innerhalb der Hochwasserüberflutungszone für ein 300-jähriges Ereignis; bebaut mit einem Wohnhaus und einer Gartenhütte; alle öffentlichen Anschlüsse sind vorhanden.
Bebauung:
Wohnhaus:
Das Wohnhaus wurde beginnend im Jahr 2022 ohne Unterkellerung mit Erd- und Dachgeschoß als „Town & Country“ - Fertighaus errichtet; Baubewilligung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Schutzüberdachung und Abstellraum vom 04.05.2022 vorhanden (es ist von einem konsensmäßigen Bestand auszugehen; entgegen der Baubewilligung wurde die eingangsseitige Schutzüberdachung und das westseitige Schutzdach inklusive einem Abstellraum jedoch nicht errichtet); Energiekennzahl: HWB = 59,7 kWh/m²a
850 m²
114,28 m²
309.000,00 EUR
Küche (EG): Einbauküche (Zeilenlänge von ca. 9 m, Arbeitshöhe von ca. 95 cm) mit Unterbau- und Oberschränken, div. E-Geräte; Alter ca. 3 Jahre, Neupreis von ca. 12.000 EUR
5.000,00 EUR
27.900,00 EUR
309.000,00 EUR
Nach unbestrittener Mitteilung der betreibenden Partei wird hierdurch eine Besicherung von EUR 308.698,50 (Stand 13.05.2026) gewährleistet.
§ 352a Abs 2 EO normiert, dass die Rechte dinglich Berechtigter von der Versteigerung unberührt bleiben. Diese Lasten sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen, auch wenn sie durch das Meistbot nicht gedeckt sind. § 1408 ABGB gilt. Abweichungen hievon sind unzulässig. Gemäß § 143 Abs 2 EO erfolgt eine einfache Bewertung unter Berücksichtigung der hypothekarischen Lasten. Der Ersteher übernimmt jedenfalls die Realhaftung; allenfalls bestehen Regressansprüche des Erstehers gegen die Miteigentümer nach § 1358 ABGB, sofern diese ihre
Personalschuld nicht bedienen.
Gemäß § 352a Abs 3 EO normiert, dass das geringste Gebot der Schätzwert ist, wobei die Versteigerungsbedingungen anderes vorsehen können, nicht jedoch weniger als drei Viertel des Schätzwertes.








