Versteigerung - Wohnungseigentumsobjekt
21 E 1446/26g
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
21.09.2026
am 9.11.2026 um 13:00 Uhr
Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Verhandlungssaal 1, 1. Stock
22.10.2026 um 11:30 Uhr
Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Servicecenter
Ausnahmslos von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Die 132+6/1702 Miteigentumsanteile in EZ 1317, KG 81102 Amras (Wohnung W 06/06 und Abstellplatz
SP 05) werden nur gemeinsam ausgeboten und versteigert: Bei dieser Versteigerung wird gemäß § 146
Abs 1 EO von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen, indem die genannten
Miteigentumsanteile, mit denen Wohnungseigentum an mehr als einer
Wohnung/Wohnungseigentumsobjekt verbunden ist, gem. § 146 Abs 1 Z 3 EO ausschließlich
gemeinsam unter Zugrundelegung des gesamten Schätzwertes von EUR 698.900,-- ausgeboten und
versteigert werden.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung
gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Der oben in der Mitte anzuklickende „Anhang zum Edikt“ ist zu beachten!
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
C-LNR 3: Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gemäß § 32 WEG 2002.
Gemäß § 11 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz sind im Fall der Zwangsversteigerung eines
Miteigentumsanteils die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen vom Ersteher
ohne Rücksicht auf den bücherlichen Rang und ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen,
dies betrifft:
Gemäß § 27 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz ist die durch ein Vorzugspfandrecht besicherte
Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu
berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten ist sie aber vom Ersteher
ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
81102 BG Innsbruck
1317
1644/4
2 u. 3
Amraser Straße 117
6020 Innsbruck
Wohnungseigentumsobjekt
4 Zimmer Wohnung im Erdgeschoß im Ausmaß von 110,33 m² Wnfl. zzgl. Eigengarten u. Dachbodenabteil;
4 Schlafzimmer, Wohnbereich mit offener Küche u. Essbereich;
Nach Süden, Westen und Osten ausgerichtet.
1 KFZ-Stellplatz in der Tiefgarage.
1.385 m²
110,33 m²
698.900,00 EUR
In der Wohnung ist eine Küche bestehend aus Unter- und Oberschränken samt Geräten eingebaut. Hierbei handelt es sich jedoch um kein nennenswertes bzw. wertmaßgelbliches Inventar. Ebenfalls steht ein Gartenhaus aus Holz an der Südostgrenze des Eigengartens. Der Wert des Zubehörs wird im Verhältnis zu ev. Entsorgungskosten wertneutral gesehen.
0,00 EUR
69.890,00 EUR
349.450,00 EUR
Das Studium des Langgutachtens ist unerlässlich. Es wird daher ausdrücklich die Einsichtnahme in das
Langgutachten der Sachverständigen Kathrin Reitz, MSc empfohlen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde zu
erlegen (KEIN BARGELD!).
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder
Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus
denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister)
und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten,
haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
Die verpflichtete Partei hat zum Besichtigungstermin Kaufinteressenten die Besichtigung der
Liegenschaft und des Zubehörs zu gestatten.
