Versteigerung - Doppelwohnhaushälfte
244 E 36/26i
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
17.09.2026
am 17.11.2026 um 13:00 Uhr
Bezirksgericht Graz,Radetzkystrasse 27,8010 Graz,Saal C/EG
0316/8074 4206
Langgutachten im Internet abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt auch der Vertreter der betreibenden Partei
Es besteht die Möglichkeit, das gegenständliche Objekt zu besichtigen.
Für die Teilnahme am Besichtigungstermin ist keine Anmeldung erforderlich !
Die Besichtigung muss mindestens 3 Wochen vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden.
Dieses Schreiben muss enthalten,ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll, falls die zu besichtigende Wohnung/Haus etc. am Besichtigungstermin versperrt vorgefunden wird. Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen, auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können,so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen.
Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher , welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen
Objekt, welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung.
63224 Großsulz
295
28; 29; 30-33
Wildweg 5a
8401 Kalsdorf
Wohnungseigentumsobjekt
Doppelhaushälfte W4, die KFZ-Abstellplätze P 7 und P8 sowie die ideellen Anteile an der EZ 287, KG 63224, - BLNR. 37 u. 38 bilden eine wirtschaftliche Einheit.
Genaue Beschreibung siehe Langgutachten
2.248 m²
109,59 m²
394.000,00 EUR
Einbauküche
5.000,00 EUR
39.400,00 EUR
394.000,00 EUR
Das geringste Gebot wurde in Abänderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen festgesetzt.
Sämtliche Anteile werden als wirtschaftliche Einheit bewertet, da eine getrennte Verwertung wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Es wird empfohlen, in das beim Bezirksgericht Graz-Ost erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen !
Der/Die Verpflichtete hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.






















