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Dienststelle:

BG Baden (040)

Aktenzeichen:

5 E 55/25m

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

09.10.2026

Versteigerungstermin:

am 24.11.2026 um 12:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Baden, 2500 Baden, Conrad v. Hötzendorf Pl. 6, Verhandlungssaal 5, 1.Stock

Sonstiges:

Im Übrigen wird auf die Fassung des Schätzungsgutachtens und des Versteigerungsedikts in
der Ediktsdatei im Internet verwiesen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
öffentlich rechtliche Lasten •
die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3 •
WEG),
die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der •
Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers soweit diese dem
gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG),
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 179 EO ist das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern (kein
sogenanntes „Online-Sparbuch“) zu erlegen.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis gegebenenfalls ein
Firmenbuchauszug sind mitzubringen. Vertreter haben eine öffentlich beglaubigte
Spezialvollmacht mitzubringen.
Die Liegenschaft unterliegt dem NÖ Grundverkehrsgesetz 2007.
Die verpflichtete Partei hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes
dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a
UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe, ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft samt Zubehör durch
Kaufinteressenten zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Zur Nachricht:
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten
Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten
Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Schätzungsgutachten und eine
Kurzfassung ist aus der Ediktsdatei zu ersehen (www.edikte.justiz.gv.at).
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden
aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in die Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schulderns
einverstanden erklären.
Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung
samt IBAN für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekannt zu geben ist.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen
sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben
bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

04002 Baden

EZ:

705

Grundstücksnr.:

.339/2

BLNr:

1

Liegenschaftsadresse:

Grabengasse 5

PLZ/Ort:

2500 Baden bei Wien


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

Das Wohnhaus wurde vor dem Jahr 1900 errichtet, seit Errichtung des Wohnhauses erfolgten diverse Umbauten. Der Dachbodenausbau der bewertungsgegenständlichen Wohnung W top 8 erfolgt aufgrund der Baubewilligung aus dem Jahr 2008 und ist in der Natur baulich nicht fertiggestellt, obwohl im Bauakt der Stadtgemeinde Baden eine Fertigstellungsanzeige (siehe Beilage 5) aus dem Jahr 2025 aufliegt!
Das Gebäude besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss, zwei Obergeschossen und einem Dachgeschoss. Im Kellergeschoss befinden sich die Parteienkeller.
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet und hat straßenseitig eine gegliederte Fassade, das Dach ist als Satteldach mit Dachgauben ausgebildet.
Das Gebäude ist mit keinem Aufzug ausgestattet.
Das Wohnhaus ist parifiziert, an den Wohnungen ist Wohnungseigentum begründet und im Grundbuch der EZ 705 eingetragen. Die Kellerabteile sind den Wohnungseigentumsobjekten als Zubehör gemäß WEG zugeordnet.
Das Wohnhaus ist in einem dem Alter entsprechend mittleren Zustand vorhanden.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).
Die Wohnung W top 8 liegt im 2.Obergeschoss und im Dachgeschoss und besteht im 2.Obergeschoss aus einem Vorraum, einem WC, einem Bad, einem internen Vorraum und zwei Zimmer. Im Dachgeschoss sind ein kleines Bad mit WC und ein Raum (Dachboden) mit baulicher Abtrennung einer kleinen Teilfläche an der westseitigen Grundgrenze, jeweils im unfertigen Rohbauzustand vorhanden. Der Stiegenaufgang vom 2. Obergeschoss ins Dachgeschoss ist im Rohbauzustand als einfache Holzkonstruktion ("Baustellenstiege") ausgeführt.
Im Kellergeschoss ist der Wohnung das Kellerabteil 8 als Zubehör gemäß WEG zugeordnet.
Die Wohnung wird durch Kunststofffenster belichtet, die Beheizung und Warmwasserversorgung soll durch eine Gastherme erfolgen (die vorhandene Gastherme im Vorraum ist nicht angeschlossen), die raumseitige Wärmeabgabe soll durch Plattenheizkörper erfolgen.
Die Wohnung befindet sich in einem unfertigen Zustand, gegenüber der Einreichplanung bestehen Grundrissänderungen, Bestandspläne liegen im Bauakt der Stadtgemeinde Baden bei Wien trotz erfolgter Fertigstellungsanzeige durch den Eigentümer inklusive Bestätigung der bewilligungsgemäßen Ausführung keine auf!

Grundstücksgröße:

418 m²

Objektgröße:

122,17 m²


Schätzwert:

354.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

35.400,00 EUR

Geringstes Gebot:

177.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Die Wohnung befindet sich in einem unfertigen Zustand (im Dachgeschoss überwiegend im Rohbauzustand), gegenüber der Einreichplanung bestehen Grundrissänderungen, Bestandspläne liegen im Bauakt der Stadtgemeinde Baden bei Wien trotz erfolgter Fertigstellungsanzeige durch den Eigentümer inklusive Bestätigung der bewilligungsgemäßen Ausführung keine auf!


Foto(s):

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Ausdruck vom: 09.10.2026 14:41:28 MESZ