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Dienststelle:

BG Leibnitz (660)

Aktenzeichen:

7 E 99/25w

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

11.09.2026

Versteigerungstermin:

am 11.11.2026 um 11:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Leibnitz, Kadagasse 8, 8430 Leibnitz - Erdgeschoss, Saal Nr. C

Sonstiges:

Versteigerung einer Gemeinschaftlichen Liegenschaft


Grundbuch:

66003 Burgstall

EZ:

89

Grundstücksnr.:

.2, .3, 14, 15, 16, 17, 18, 19/1, 19/2, 20, 23, 24/2

BLNr:

8, 19, 20,

PLZ/Ort:

8452 Großklein


Kategorie(n):

land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Bei der Liegenschaft EZ 89, GB 66003 Burgstall handelt es sich um eine land- und forstwirtschaftliche Liegenschaft bzw. um einen ehemaligen Steinbruch und zeigt sich laut Grundbuch mit einer Gesamtfläche von 24.527 m².
Gemäß Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Großklein befinden sich die Flächen im Freiland. Dem Flächenwidmungsplan sind auch diverse Ersichtlichmachungen, wie „Archäologisches Bodendenkmal (BD)“ oder „Geschützter Landschaftsteil (LT)“ zu entnehmen. Im Grundbuch ist hinsichtlich der Grundstücke Nr. 14, 15, 16, 17, 18, 19/1 und 19/2 die Erhaltung der Siedlung und Nekropole der Hallstattzeit am Burgstallkogel ersichtlich gemacht. Damit ist ein wesentlicher Teil der Liegenschaft von einer bodendenkmalrechtlichen bzw. kulturhistorischen Schutzstellung betroffen.
Die landwirtschaftlich genutzte Fläche befindet sich im östlichen und nördlichen Bereich der Liegenschaft und weist ein Flächenausmaß von rund 2.300 m² auf und zeigt sich als Mähwiese. Die Waldflächen befinden sich einerseits auf dem ursprünglich gewachsenen Boden im östlichen und nördlichen Liegenschaftsbereich und andererseits auf dem ehemaligen Steinbruchgelände. Hier ist auch eine Teichfläche ersichtlich. Auf dem ehemaligen Bergbaugelände befinden sich drei ursprünglich bergbaulich genutzte Gebäude sowie ein Sprengmittelbunker.
Der ehemalige Steinbruchbereich ist heute in weiten Teilen verwachsen und weist bereichsweise steile bis sehr steile Böschungen bzw. Bruchwände mit Höhen bis rund 40 m auf. Die steilen Bruchwände und die eingeschränkten Bewegungsflächen erschweren eine Reaktivierung. Hinzu kommen die bodendenkmalrechtliche Schutzstellung, die nahen Dorfgebietsausweisungen im Flächenwidmungsplan, naturschutzrechtliche Einschränkungen sowie die fehlende aktuelle Abbauberechtigung.
Eine neuerliche Abbauaufnahme auf Grundlage eines neuen Genehmigungsverfahrens nach dem Mineralrohstoffgesetz ist bei Betrachtung der möglichen Erlös- und Kostensituation wirtschaftlich auszuschließen.

Grundstücksgröße:

24.527 m²


Schätzwert:

42.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

4.200,00 EUR

Geringstes Gebot:

42.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten
Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schät -
zungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteige-
rungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nach-
teil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend ge -
macht werden könnten.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar

Ausdruck vom: 11.09.2026 21:24:37 MESZ