Versteigerung - Reihenhausobjekt mit Stellpl.
5 E 50/25g
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
28.04.2026
am 20.07.2026 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Mödling, Wiener Straße 4-6, Saal 1, EG
13.7.2026, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
(Die verpflichtete Partei muss zu diesem Zeitpunkt die Liegenschaft für Interessenten offen halten, widrigenfalls über Antrag einer Partei oder eines Interessenten unter gleichzeitigem Erlag eines Kostenvorschusses von EUR 300,00 ein weiterer Termin mit Schlosser unter Beteiligung des Gerichtes anberaumt werden kann.)
In das Schätzgutachten und allenfalls auch in die Versteigerungsbedingungen können
Sie Einsicht nehmen: täglich von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr beim Bezirksgericht Mödling, Einlaufstelle, Zimmer 1, EG! Gegen Kostenersatz können Ablichtungen angefertigt werden.
Die verpflichtete Partei hat keine Erklärung im Sinn des § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der Ediktsdatei im Anhang des Ediktes enthaltenen Aufforderungen.
16121 Perchtoldsdorf
7426
7 + 8
A-Merz-Gasse 66
2380 Perchtoldsdorf
Reihenhaus
Auf der gegenständlichen Liegenschaft befindet sich ein Doppelwohnhaus, das in offener
Bauweise errichtet wurde. Auf der Liegenschaft ist Wohnungseigentum begründet.
Die Wohnungseigentumsobjekte Top 1 und S1 befinden sich im, der Straße zugewandten Hausteil und werden
ausgehend vom befestigten Zugang über eine Hauseingangstüre erschlossen. Die Wohneinheit wird im Erdgeschoß betreten und erstreckt sich über Kellergeschoß, Erdgeschoß, Obergeschoß und Dachgeschoß. Der Stellplatz befindet sich westlich vom Gebäude.
620 m²
182,46 m²
838.000,00 EUR
nicht festgestellt
83.800,00 EUR
419.000,00 EUR
Es wird empfohlen in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: Allenfalls nicht in der
Verteilungsmasse Deckung findende und durch ein Vorzugspfandrecht nach § 13 c WEG 1975 bzw § 27 WEG 2002 besicherte Forderungen (§ 11 Abs 3 WEG), öffentlich rechtliche Lasten.
Das geringste Gebot wurde auf Antrag der betreibenden Partei festgelegt.
nter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
(Es können nur Sparurkunden erlegt werden
[§ 179 EO]).
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw eine beglaubigte Spezialvollmacht sind mitzubringen. Weiters wird die Mitnahme eines Kugelschreibers empfohlen.
Grundriss (351 KB)
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