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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Mödling (161)

Aktenzeichen:

5 E 50/25g

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

03.06.2026

Sonstiges:

Das Verfahren wurde über Antrag der betreibenden Partei aufgeschoben.

Termin:

am 20.07.2026 um 10:00 Uhr

Ort:

Bezirksgericht Mödling, Wiener Straße 4-6, Saal 1, EG


Grundbuch:

16121 Perchtoldsdorf

EZ:

7426

BLNr:

7 + 8

Liegenschaftsadresse:

A-Merz-Gasse 66

PLZ/Ort:

2380 Perchtoldsdorf


Kategorie(n):

Reihenhaus

Beschreibung (WE):

Auf der gegenständlichen Liegenschaft befindet sich ein Doppelwohnhaus, das in offener
Bauweise errichtet wurde. Auf der Liegenschaft ist Wohnungseigentum begründet.
Die Wohnungseigentumsobjekte Top 1 und S1 befinden sich im, der Straße zugewandten Hausteil und werden
ausgehend vom befestigten Zugang über eine Hauseingangstüre erschlossen. Die Wohneinheit wird im Erdgeschoß betreten und erstreckt sich über Kellergeschoß, Erdgeschoß, Obergeschoß und Dachgeschoß. Der Stellplatz befindet sich westlich vom Gebäude.

Grundstücksgröße:

620 m²

Objektgröße:

182,46 m²


Schätzwert:

838.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

83.800,00 EUR

Geringstes Gebot:

419.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird empfohlen in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: Allenfalls nicht in der
Verteilungsmasse Deckung findende und durch ein Vorzugspfandrecht nach § 13 c WEG 1975 bzw § 27 WEG 2002 besicherte Forderungen (§ 11 Abs 3 WEG), öffentlich rechtliche Lasten.
Das geringste Gebot wurde auf Antrag der betreibenden Partei festgelegt.
nter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
(Es können nur Sparurkunden erlegt werden
[§ 179 EO]).
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw eine beglaubigte Spezialvollmacht sind mitzubringen. Weiters wird die Mitnahme eines Kugelschreibers empfohlen.


Bekannt gemacht am 3.6.2026

Entfall des Termins

Entfall des Termins am 20.07.2026 um 10:00 Uhr.
"Sonstiges" von Die verpflichtete Partei hat keine Erklärung im Sinn des § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben., An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der, Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich, der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der Ediktsdatei im Anhang des Ediktes enthaltenen Aufforderungen. auf Das Verfahren wurde über Antrag der betreibenden Partei aufgeschoben. geändert.


Ausdruck vom: 14.06.2026 05:38:58 MESZ