Versteigerung - KFZ-Abstellplatz, Top 12
10 E 15/25d
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
03.06.2026
am 14.07.2026 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Ried im Innkreis, Verhandlungssaal 22/Erdgeschoss
0576012152710
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Von MO - FR, 08:00 - 11:30 Uhr, Zi.Nr. 1/EG, kann beim Bezirksgericht Ried im Innkreis in das Schätzungsgutachten Einsicht genommen werden.
46124 Hohenzell
432
153/6
16
Feichten 8
4921 Hohenzell
Wohnungseigentumsobjekt
siehe Langgutachten
15,00 m²
17.600,00 EUR
nicht festgestellt
1.760,00 EUR
8.800,00 EUR
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt EUR 1.760,00 und kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden.
Die Liegenschaft unterliegt dem Oberösterreichischen Grundverkehrsgesetz. Der Zuschlag wird unter Vorbehalt der Zustimmung bzw. Bestätigung, dass keine Zustimmung erforderlich ist, durch die Grundverkehrsbehörde erfolgen. Es sei denn, der Meistbietende kann bereits beim Versteigerungstermin eine Bestätigung, Bescheinigung bzw. Urkunde im Sinne des § 35 OÖ Grundverkehrsgesetz 1994 vorlegen, die einen Ausnahmetatbestand nachweist.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a) UStG 1994 verzichtet.
Ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis), gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw. eine Spezialvollmacht sind mitzubringen. Vertretungen sind nur gegen Vorlage einer beglaubigten Spezialvollmacht möglich.
nicht verfügbar
nicht verfügbar
nicht verfügbar
Alle Edikte zum Fall:
4921 Hohenzell, Feichten 8
4921 Hohenzell, Feichten 12
