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Dienststelle:

BG Seekirchen am Wallersee (590)

Aktenzeichen:

18 E 220/25i

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Bekannt gemacht am:

19.05.2026

Versteigerungstermin:

am 23.6.2026 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Seekirchen, Erdgeschoß, Saal 1

Telefonkontakt:

05 760121 DW 37529

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Täglich von Montag bis Freitag von 08:00 bis 11:30 Uhr beim Bezirksgericht Seekirchen unter Voranmeldung.
Tel. 05 760121 - 37529


Grundbuch:

56310 Matzing

EZ:

166 u. 289

Grundstücksnr.:

EZ: 166 GSt Nr.: 245/1, Fläche: 325 m2
EZ: 289 GSt Nr.: 245/5, Fläche: 358 m2

BLNr:

je BLNR 6 (1/1 Anteil)

Liegenschaftsadresse:

In der Natur Wiesen an der Kleefeldstraße

PLZ/Ort:

5202 Neumarkt a. W.


Kategorie(n):

unbebaute Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Die Flächen werden als Wiesen bewirtschaftet. Bei der Befundaufnahme war die Flächen in einem kultivierten Zustand
Laut Erhebungen bei der Gemeinde besteht in dem Bereich absolutes Bauverbot.


Schätzwert:

37.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

3.700,00 EUR

Geringstes Gebot:

18.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Änderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen:
Aufgrund des Beschlusses vom 10.04.2026 (ON 28) werden die Grundbuchskörper EZ 166
und EZ 289 KG 56310 Matzing gemeinsam ausgeboten.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
Bücherliche Lasten:
ob EZ 166: C-LNR 1a: nicht wertbeeinflussende Dienstbarkeit des Heranbauens an die
Grundgrenze für GSt 245/5
ob EZ 289: C-LNR 1a: nicht wertbeeinflussende Dienstbarkeit des Heranbauens an die
Grundgrenze für GSt 245/1
Option zur Steuerpflicht: Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht gegenüber
keine Mitteilung nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben.
Mitteilung zu Informationsmöglichkeiten und andere Hinweise:
Das gesamte Schätzungsgutachten ist (neben einer Kurzfassung) aus der Ediktsdatei
ersichtlich. Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw.
können von den Kauflustigen in der Geschäftsabteilung des Bezirksgerichtes Seekirchen am
Wallersee während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind dort gegen Kostenersatz erhältlich.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden!
Ein amtlicher Lichtbildausweis mit Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein
Firmenbuchauszug ist von den Bietern mitzubringen. Vertretungen sind nur gegen Vorlage
einer beglaubigten Spezialvollmacht möglich.
Der Zuschlag wird unter Vorbehalt der Zustimmung zum Rechtserwerb durch die
Grundverkehrsbehörde erfolgen (gemäß § 33 Abs 1 Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023).
Auf die Bestimmung des § 36 Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 über Befugnisse und
Entscheidungen der zuständigen Grundverkehrsbehörde im Rahmen eines
Zwangsversteigerungsverfahrens wird hingewiesen.
An die dinglichen Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger, sowie bezüglich der
Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Im übrigen wird auf die Ediktsdatei verwiesen (www.edikte.justiz.gv.at).
ZUR NACHRICHT
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin
vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen
Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften,
mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem
Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den
Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger
kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf
das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen
Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren, und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind,
werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten
Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob die Übernahme der Schuld
durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann
sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch
den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern,
Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren,
die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor
Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung
des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen
oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht
mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge,
Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder
übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar

Ausdruck vom: 21.05.2026 03:28:17 MESZ