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Dienststelle:

BG Kufstein (830)

Aktenzeichen:

10 E 50/26p

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

08.07.2026

Versteigerungstermin:

am 09.09.2026 um 11:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Kufstein, Verhandlungssaal 2, Parterre

Telefonkontakt:

05 76014 3452 00

Besichtigungszeit:

Dienstag, den 8.9.2026, 12.00 Uhr
Poststraße 8c, 6300 Wörgl

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Kufstein
Exekutionsabteilung 1. Stock Zimmer 206
Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr

Sonstiges:

Die Versteigerung findet auf Antrag der betreibenden Partei EG KR Martin-Pichler-Straße23a-d/Poststraße 8c vertreten durch die we - Gemeinnützige Tiroler Wohnbau GmbH vertreten durch Tinzl & Frank Rechtsanwälte-Partnerschaft zu 10 E 50/26p aufgrund der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen und Beschluss vom 13.5.2026 ON 5 (Versteigerung als wirtschaftliche Einheit) die Versteigerung folgender Liegenschaft statt:
Versteigert wird die Liegenschaft
EZ 1117 , GB 83020 Wörgl-Kufstein, WEG-Anteile 88/6.369,
B-LNr. 218 (verbunden mit Wohnungseigentum an Wohnung Top C17) und WEG-Anteile
7/6.369, B-LNr. 219 (verbunden mit Wohnungseigentum an KFZ-Garagenstellplatz 17),
Liegenschaftsadresse A-6300 Wörgl, Poststraße 8c.,
Wohnnutzfläche (Nfl.): 83,48 m² (reine Wohnnutzfläche der
Wohnung exkl. Wintergarten); zzgl. Nebenflächen:
Wintergarten: 6,76 m²
Balkon: 3,66 m²
Kellerabteil: 4,77 m²
ein separat parifizierter Tiefgaragenstellplatz 17.
Schätzwert gesamt : EUR 300.800,00
darin Wert des Zubehörs(Einbauküche laut Gutachten Seite 32): EUR 3.500,00
Geringstes Gebot : EUR 150.400,00
Vadium (kein Bargeld) : EUR 30.080,00
Zu übernehmen sind ohne Anrechnung auf das Meistbot die in CLNr 1, 2,7,8 einverleibten
Dienstbarkeiten und Vereinbarungen;
Als Sicherheitsleistung (Vadium) kommen nur inländische Sparurkunden (Sparbuch) in
Betracht, die auch auf den Namen des Bieters lauten.
Auf das Gutachten des Sachverständigen/Objektbeschreibung mit Fotoserie im Internet unter
"www.edikte.justiz.gv.at"wird verwiesen.
Einsichtnahme in das Gutachten auch beim Bezirksgericht Kufstein, Exekutionsabteilung,
möglich.
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Es ging keine Mitteilung gem § 6/1 Ziff. 9A UStG 1994 von der verpflichteten Partei ein.
Bei Nichterlag des Meistbotes binnen 2 Wochen ab Zuschlagserteilung sind 4 %
Meistbotszinsen zu bezahlen ( § 201 Abs 3 EO).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Es wird ein Besichtigungstermin dieser Liegenschaft festgesetzt für den
Dienstag, den 8.9.2026, 12.00 Uhr
Die verpflichtete Partei hat eine Besichtigung der zur Versteigerung kommenden Werte durch
Interessenten zu der festgesetzten Zeit zu ermöglichen und für freien Zutritt zu sorgen,
widrigenfalls sie mit Ordnungsstrafen dazu verhalten werden könnte und die durch ihr
Verhalten auflaufenden Kosten zu ersetzen hat.
Zur Nachricht :
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten
Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr ( ausschließlich vormittags)
bestimmten Zeit eingesehen werden.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens zum
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie
bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der
folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit
bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung
abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger
Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners
einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe
bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen
sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben
bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erkärung abzugeben, ob der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erkärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung
berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

83020 Wörgl-Kufstein

EZ:

1117

Grundstücksnr.:

158/40, 158/54

BLNr:

218

Liegenschaftsadresse:

Poststraße 8c

PLZ/Ort:

6300 Wörgl


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft in EZ 1117 stellt eine wohnwirtschaftlich genutzte Liegenschaft, bestehend aus acht zusammen errichteten und aneinander angebauten Einzelobjekten, dar. Insgesamt umfasst die Anlage (Poststraße 8a-8d / KR-Martin-Pichler Straße 23a-d) 69 Wohneinheiten, welche sich über mehrere Obergeschosse (EG+3) verteilen.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung ist im Erdgeschoss des Wohnhauses Poststraße 8c situiert. Aufgrund der erhöhten Lage zum Straßenniveau, ist auch das Erdgeschoss bereits über eine Stiege (ausgeführt als Außentreppe zum zentralen Stiegenhaus des Bereichs Poststraße 8c), und somit nicht barrierefrei erreichbar. Ein Personenaufzug ist im Bereich der Poststraße 8c nicht vorhanden.
Die betrachtungsgegenständliche Wohnung besteht aus einer Küche, einem Wohnzimmer, zwei Schlafzimmern, einem Badezimmer, einem separaten WC sowie einem Vorraum. Ferner verfügt die Wohnung über einen Balkon, welcher nach Norden ausgerichtete ist und einen aufgesetzten Wintergarten (auch „Loggia“), welche nach Südosten in Richtung Innenhof gelegen ist und den Hauptbaukörper überragt / als Hängekonstruktion ausgeführt ist.
Das Kellergeschoss erstreckt sich annähernd über das gesamte Areal (u.a. sind auch Teile des Innenhofs unterkellert) und beherbergt neben der Tiefgarage mit 69 Stellplätzen auch die den jeweiligen Einheiten zugeordneten Kellerabteile und weitere Allgemeinräume (u.a. Trocken- und Abstellräume sowie div. Neben- & Technikräume).
Die Wärmeversorgung der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft ist über einen Fernwärmeanschluss sichergestellt.

Grundstücksgröße:

4.940 m²

Objektgröße:

83,48 m²


Schätzwert:

300.800,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche (vgl. Langgutachten inkl. Fotodokumentation)

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

3.500,00 EUR

Vadium:

30.080,00 EUR

Geringstes Gebot:

150.400,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es besteht KEINE Freizeitwohnsitzwidmung.
Die Lektüre des Langgutachtens ist unerlässlich.


Grundriss(e):

Grundriss (395 KB)

Foto(s):

Foto (1386 KB)

Ausdruck vom: 09.07.2026 06:32:18 MESZ