Versteigerung - 2 Garagen
5 E 28/24m
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
18.09.2026
am 23.10.2026 um 9:00 Uhr
Bezirksgericht Bruck an der Mur, An der Postwiese 8, Saal II/EG
03862/51 5 25 - 30
Die verpflichtete Partei und beteiligte Dritten haben allen Kauflustigen die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten. Sollte die Besichtigung nicht gestattet werden, kann bei Gericht der Antrag auf Festsetzung von Besichtigungsterminen gestellt werden. Nötigenfalls wird
ein Schlosser beigezogen.
Das Schätzgutachten und die im Gerichtsakt erliegenden Urkunden, die sich auf die Liegenschaft beziehen, können bei Gericht eingesehen werden. Das Schätzgutachten
kann bei Gericht gegen Kostenersatz kopiert werden und ist in der Ediktsdatei im Internet einsehbar.
Die zu versteigernde Liegenschaft unterliegt nicht dem II. Teil des steiermärkischen Grundverkehrsgesetzes.
60010 Erhardstraße
450
71/2, .409
161,162
8614 Breitenau am Hochlantsch
Sonstiges
Die Bewertungsliegenschaft liegt in der Marktgemeinde Breitenau am Hochlantsch, im politischen Bezirk Bruck-Mürzzuschlag. Die Grundstücksfläche, auf der sich die Garagen befinden, ist eben gestaltet und erstreckt sich als eher rechteckige Grundstücksparzelle gegenüber einer Siedlung mit Mehrparteienwohnhäusern.
Die Garagen wurden lt. Nutzwertgutachten in den Jahren 1976 (Objekt G 0-907) und 1972 (Objekt G 0-910) in Massivbauweise errichtet und sind mit einem Pultdach mit Eterniteindeckung eingedeckt.
Sie sind mit doppelflügeligen Holztoren versehen (je zwei Pkw-Abstellplätze) und auch nach innen zu den angrenzenden Nachbargaragen offen gestaltet.
Der Garagenabstellplatz 5 G 0-907 ist lt. Nutzwertgutachten rd. 12,90 m² groß und der Abstellplatz 2 G 0-910 hat eine Nutzfläche von rd. 12,60 m².
Die jährliche Vorschreibung für Betriebskosten, gültig ab 01/2025 für das Garagenobjekt 0-907 / AP 5, beträgt € 45,-. Die jährliche Vorschreibung für Betriebskosten, gültig ab 01/2023 für das Garagenobjekt 0-910 / AP 2, beträgt € 54,-.
2.966 m²
12,90 m²
5.500,00 EUR
kein Zubehör
1.000,00 EUR
1.833,00 EUR
Laut den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen sind die beiden Objekte einzeln gesondert anzubieten.
Mit Beschluss vom 17.9.2026 wurde bereits festgelegt, dass das geringste Gebot abweichend von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen für jedes Objekt € 1.833,- beträgt. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt gemäß § 179 Abs. 1 EO für jedes Objekt € 1.000,-- und kann nur in Form von Sparbüchern erlegt werden.
Bieter haben einen gültigen Reisepass und gegebenenfalls einen Firmenbuchauszug bzw.
eine Spezialvollmacht mitzubringen.
nicht verfügbar
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