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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Seekirchen am Wallersee (590)

Aktenzeichen:

18 E 342/26g

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Letzte Änderung am:

07.10.2026

Versteigerungstermin:

am 1.12.2026 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Seekirchen, Erdgeschoß, Saal 1

Telefonkontakt:

05 760121 DW 37526

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Nach telefonischer Vereinbarung:067601 21 DW 37526

Sonstiges:

BEZEICHNUNG DER LIEGENSCHAFT
Gemeinsame Versteigerung von 110/2388 Anteile B-LNR 81
verbunden mit Wohnungseigentum (WE) an Wohnung W 6
und 4/2388 Anteile B-LNR 82 verbunden mit WE an Top 22 (PKW Abstellplatz 6) Wohnung mit einer Nutzfläche (laut Plan) von 50,74 m², bestehend aus Vorraum, Bad, Küche und Wohnzimmer, zuzüglichKellerabteil (Abstellraum Nr. 6) 1,56 m² und Balkon 10,08 m² im Haus mit der Adresse
Ignaz-Glaser-Straße 12, 5111 Bürmoos
(GSt 67/2 mit einer Fläche von 792m², davon 355m² Bauflächen (Gebäude) und 437m² Gärten sowie GSt 67/3 mit 46m² Sonstige (Straßenverkehrsanlagen)
ZUR LIEGENSCHAFT GEHÖRT KEIN ZUBEHÖR
ÄNDERUNG DER GESETZLICHEN VERSTEIGERUNGSBEDINGNGUNGEN:
Aufgrund des Beschlusses vom 03.08.2026 (ON 19) werden die Liegenschaftsanteile der verpflichteten Partei an der Liegenschaft KG 56416 Bürmoos, EZ 1338, B-LNr 81 und 82, verbunden mit Wohnungseigentum an Wohnung W 6 und Top 22 (PKW-Abstellplatz 6), gemeinsam versteigert.
OHNE ANRECHNUNG AUF DAS MEISTBOT ZU ÜBERNEHMENDE LASTEN:
- C-LNR 1a: nicht wertbeeinflussende Dienstbarkeit des Geh- und Fahrtrechtes sowie der Wasserzu- und -ableitung auf GSt 67/2, 67/3 für GSt 61, 62 - C-LNR 3a: nicht wertbeeinflussende Dienstbarkeit des Geh- und Fahrtrechtes auf GSt 67/3 für GSt 67/1 Die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen sind vom Ersteher ohne Rücksicht auf den bücherlichen Rang und ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen
(§ 11 Abs 3 WEG). Die durch das Vorzugspfandrecht gemäß § 27 Abs 3 WEG besicherte (klagsangemerkte)
Forderung ist im Fall einer Zwangsversteigerung durch Barzahlung zu berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten aber vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen. Dies betrifft gegenständlich die Klagsanmerkung für die
Eigentümergemeinschaft C- LNr 74a, 76a, 78a.
OPTION ZUR STEUERPFLICHT:
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben.
MITTEILUNG ZU INFORMATIONSMÖGLICHKEITEN UND ANDERE HINWEISE:
Das gesamte Schätzungsgutachten ist (neben einer Kurzfassung) aus der Ediktsdatei ersichtlich. Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der Geschäftsabteilung des Bezirksgerichtes Seekirchen am Wallersee während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind dort gegen Kostenersatz erhältlich.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden!
Ein amtlicher Lichtbildausweis mit Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein
Firmenbuchauszug ist von den Bietern mitzubringen. Vertretungen sind nur gegen Vorlage einer beglaubigten Spezialvollmacht möglich. An die dinglichen Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger, sowie bezüglich der
Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Im übrigen wird auf die Ediktsdatei verwiesen Wwww.edikte.justiz.gv.at).


Grundbuch:

56416 Bürmoos

EZ:

1338

Grundstücksnr.:

67/2, 67/3

BLNr:

81+82

Liegenschaftsadresse:

Ignaz-Glaser-Str. 12

PLZ/Ort:

5111 Bürmoos


Kategorie(n):

Mehrfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Wohnung Top 06 im 2. OG und PKW-Abstellplatz 6

Grundstücksgröße:

838 m²


Schätzwert:

258.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

25.800,00 EUR

Geringstes Gebot:

129.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

ZUR NACHRICHT
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG AN DIE PFANDGLÄUBIGER:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften,
mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger
kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf
das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
AUFFORDERUNG AN ÖFFENTLICHE ORGANE bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren, und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob die Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor
Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
UNZULÄSSIGE BIETERABSPRACHEN:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens Zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Foto(s):

Foto Ansicht (2871 KB)


Bekannt gemacht am 7.10.2026

Sonstiges Edikt

"Grundstücksnr." von 67/2 auf 67/2, 67/3 geändert.
"Beschreibung (WE)" von Wohnungen Top 06 im 2. OG auf Wohnung Top 06 im 2. OG und PKW-Abstellplatz 6 geändert.


Ausdruck vom: 07.10.2026 14:19:35 MESZ