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Dienststelle:

BG Innsbruck (811)

Aktenzeichen:

23 E 4822/25s

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

11.08.2026

Versteigerungstermin:

am 06.10.2026 um 11:45 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Verhandlungssaal 1, 1. Stock

Besichtigungszeit:

22.9.2026 von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Der Besichtigungstermin findet ohne Beisein einer Amtsperson und ohne Schosser statt

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Service-Center
Ausnahmslos von 08:00 bis 12:00 Uhr.

Sonstiges:

Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung
gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Bei dieser Versteigerung wird gemäß § 146 Abs 1 Z 5 EO von den gesetzlichen
Versteigerungsbedingungen abgewichen, indem das geringste Gebot nicht die Hälfte des Schätzwerts,
sondern EUR 1.700.000,00 beträgt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot ist zu übernehmen:
C-LNR 1: Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens gemäß Pkt VII Kaufvertrag 1978-02-28 auf Gst
1496/5 für Gst 1497/1 in EZ 90094
Der oben in der Mitte anzuklickende „Anhang zum Edikt“ ist zu beachten!


Grundbuch:

81123 Neustift

EZ:

1054

Grundstücksnr.:

1496/5

BLNr:

1

Liegenschaftsadresse:

Mühlenweg 39

PLZ/Ort:

6167 Neustift im Stubaital


Kategorie(n):

Sonstiges

Beschreibung (WE):

Auf dem Grundstück befindet sich ein stark in die Jahre gekommenes 4****-Ferienhotel.
Siehe unbedingt Langgutachten für die Detailbeschreibung der Liegenschaft.

Grundstücksgröße:

3.668 m²


Schätzwert:

2.540.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

254.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

1.700.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird ausdrücklich die Einsichtnahme in das Langgutachten des Sachverständigen Christian
Schlatter sowie das Subgutachten (Ertragswertgutachten) des Sachverständigen Mag. (FH) Helmut List
empfohlen. Das Studium dieser Gutachten ist unerlässlich!
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde zu
erlegen (KEIN BARGELD!).
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder
Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus
denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister)
und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten,
haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
Die Verpflichtete Partei hat zum Besichtigungstermin Kaufinteressenten die Besichtigung der
Liegenschaft und des Zubehörs zu gestatten.


Foto(s):

Foto (201 KB)

Ausdruck vom: 17.08.2026 12:18:21 MESZ