Versteigerung - Objekt 1
309 E 13/26i
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
01.10.2026
am 10.11.2026 um 11:00 Uhr
Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Verhandlungssaal D, Parterre
0316/8074-6117
63105 Gries
2505
183/3
213 (Anteil: 43/4745)
Oeverseegasse 10
8020 Graz
Wohnungseigentumsobjekt
Die Liegenschaft KG 63105 Gries, EZ 2505, ist mit einem mehrgeschossigen unterkellerten Geschoßbau bebaut und liegt nordöstlich der hier von Südwest nach Nordost verlaufenden Oeverseegasse. Das gegenständliche Gutachten betrifft die im Wohnungseigentum stehende
Wohnung Top 5 im 1. OG des Hauses mit einer Nutzfläche laut Nutzwertgutachten von rund 57,57 m², welche über das Stiegenhaus oder den vorhandenen Lift zu erreichen ist. Ein Nachmessen der Flächen ist nicht erfolgt. Die Wohnung besteht aus Diele, 2 Zimmern, 1 Küche, 1 Bad, 1 WC, 1 Abstellnische, 1 Loggia und 1 Kellerabteil. Ein der Wohnung zur Benützung zugewiesener KFZ-Abstellplatz ist nicht vorhanden.
Die Bodenbeläge bestehen aus Parkett, in den Nebenräumen aus PVC und in den Nassräumen aus Boden- und Wandfliesen. Der Bodenbelag der Loggia besteht aus Terrazzo. Die vorhandenen Aussenjalousien funktionieren elektrisch. Bei den zwischen den Räumen bestehenden Türen handelt es sich um Vollbautüren auf Holzstöcken, die Fenster sind Holzfesnster in Verbundbauweise. Die Beheizung der Wohnung erfolgt mittels Fernwärme mit Wandheizkörpern.
Die monatlichen Betriebskosten belaufen sich auf EUR 316,35.
Laut Angaben des Verpflichteten ist die Wohnung bestandsfrei.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen ist:
C-LNr. 1 a 13938/1970 DIENSTBARKEIT der Unterfahrung des Gst 183/3, der Errichtung und Entlüftung eines Schachtes auf Gst 183/3 für Gst 183/2 der EZ 2509
C-LNr. 5 a 5828/1977 DIENSTBARKEIT des Geh- und Fahrweges über Gst 183/3 gem Pkt 7 Servitutsvertrag 1977-03-31 für Gst 183/2 der EZ 2509
C-LNr. 6 a 5828/1977 DIENSTBARKEIT der Errichtung, Duldung und Belastung eines Schwemmkanales gem Pkt 8 Servitutsvertrag 1977-03-31 für Gst 183/2 der EZ 2509
C-LNr. 7 a 11615/1977 DIENSTBARKEIT der Errichtung und des Betriebes einer Umspannstation auf Gst 183/3 gem Pkt 1 3 Dienstbarkeitsbestellungsvertrag 1977-07-04 für Gst 646/1 KG Jakomini der EZ 256 KG Jakomini
C-LNr. 8 a 17515/1979 DIENSTBARKEIT der Duldung, Verlegung und Belassung einer Wasserleitung, einer Stromleitung, einer Feuerwehralarmleitung, sowie einer Signalleitung über Gst 183/3 gem Pkt 4 Servitutsvertrag 1979-10-02 für Gst 183/2 der EZ 2509
C-LNr. 9 a 11190/1982 DIENSTBARKEIT des Geh- und Fahrweges über Gst 183/3 gem P 4 Servitutsvertrag 1979-03-26 zugunsten Gst 183/1 EZ 2504
57,57 m²
118.600,00 EUR
Zu der/den Liegenschaft/santeilen gehört nachstehendes bewertungsrelevantes Zubehör: Inventar (Küchengeräte, Waschmaschine)
1.500,00 EUR
11.860,00 EUR
59.300,00 EUR
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde erlegt werden.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
WICHTIGER HINWEIS:
Aufgrund der verstärkten Einlasskontrollen werden Sie ersucht, keine größeren Taschen oder Rucksäcke mitzubringen, um den Einlass nicht zu verzögern. Es wird Ihnen empfohlen, zumindest eine halbe Stunde vor dem Termin beim Einlass zu erscheinen, um rechtzeitig zur Versteigerung eingelassen zu werden.
Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihres Lichtbildausweises, der im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Eine Kurzfassung und die Langfassung des Schätzgutachtens sind aus der Ediktsdatei (Abfragemöglichkeit unter: www.edikte.justiz.gv.at oder bei Gericht) zu ersehen.
Der Verpflichtete hat dem Gericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erkärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.






