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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Korneuburg (110)

Aktenzeichen:

9 E 18/25f

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

12.06.2026

Sonstiges:

Antrag auf Aufschiebung § 120a IO

Termin:

am 15.6.2026 um 11:00 Uhr

Ort:

Bezirksgericht Korneuburg, 2100 Korneuburg, Landesgerichtsplatz 1, VH-Saal 22, 1. Stock


Grundbuch:

11133 Niederrußbach

EZ:

1992

Grundstücksnr.:

.12, 335/1 und .509

BLNr:

3

Liegenschaftsadresse:

Oberrußbacher Straße 74

PLZ/Ort:

3702 Niederrußbach


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Wohnhaus, bestehend aus einem Kellergeschoss und einem Erdgeschoss (es handelt sich um ein Elk Fertigteilhaus in Holzriegelbauweise), ohne ausgebautem Dachboden
Nebengebäude

Grundstücksgröße:

1.652 m²


Schätzwert:

285.500,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Nicht Gegenstand der Bewertung.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

28.550,00 EUR

Geringstes Gebot:

142.750,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Auf das beim Bezirksgericht vorliegende Gutachten, in welchem sämtliche erwähnte „Beilagen“ enthalten sind, ist zu verweisen.
Beim Punkt "Schätzwert" wurde der gerundete Verkehrswert unter Berücksichtigung der im Gutachten erwähnten Abgabenrückstände mit angen. dinglicher Wirkung eingetragen. Der Verkehrswert ohne Berücksichtigung der Abgabenrückstände mit dinglicher Wirkung wurde mit rd € 288.000,-- ermittelt.
Betreffend dem im Grundbuch eingetragenen Recht des Gehens und Fahrens und der Abwasserleitung ist auf die diesbezüglichen Unterlagen zu verweisen.


Bekannt gemacht am 12.6.2026

Entfall des Termins

Entfall des Termins am 15.6.2026 um 11:00 Uhr.
"Sonstiges" von Als Sicherheitsleistung (Vadium) kommen nur SPARBÜCHER in Betracht., Bieter haben sich durch Vorlage eines REISEPASSES auszuweisen, gegebenenfalls ist ein Firmenbuchauszug bzw. eine beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen., Der Verpflichtete hat dem Gericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UstG 1994 verzichtet (§ 170 Z 10 EO). auf Antrag auf Aufschiebung § 120a IO geändert.


Ausdruck vom: 14.06.2026 05:38:44 MESZ