Entfall des Termins - Wohnhaus und Nebengebäude
9 E 18/25f
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
12.06.2026
Antrag auf Aufschiebung § 120a IO
am 15.6.2026 um 11:00 Uhr
Bezirksgericht Korneuburg, 2100 Korneuburg, Landesgerichtsplatz 1, VH-Saal 22, 1. Stock
11133 Niederrußbach
1992
.12, 335/1 und .509
3
Oberrußbacher Straße 74
3702 Niederrußbach
Einfamilienhaus
Wohnhaus, bestehend aus einem Kellergeschoss und einem Erdgeschoss (es handelt sich um ein Elk Fertigteilhaus in Holzriegelbauweise), ohne ausgebautem Dachboden
Nebengebäude
1.652 m²
285.500,00 EUR
Nicht Gegenstand der Bewertung.
nicht festgestellt
28.550,00 EUR
142.750,00 EUR
Auf das beim Bezirksgericht vorliegende Gutachten, in welchem sämtliche erwähnte „Beilagen“ enthalten sind, ist zu verweisen.
Beim Punkt "Schätzwert" wurde der gerundete Verkehrswert unter Berücksichtigung der im Gutachten erwähnten Abgabenrückstände mit angen. dinglicher Wirkung eingetragen. Der Verkehrswert ohne Berücksichtigung der Abgabenrückstände mit dinglicher Wirkung wurde mit rd € 288.000,-- ermittelt.
Betreffend dem im Grundbuch eingetragenen Recht des Gehens und Fahrens und der Abwasserleitung ist auf die diesbezüglichen Unterlagen zu verweisen.
Bekannt gemacht am 12.6.2026
Entfall des Termins
Entfall des Termins am 15.6.2026 um 11:00 Uhr.
"Sonstiges" von Als Sicherheitsleistung (Vadium) kommen nur SPARBÜCHER in Betracht., Bieter haben sich durch Vorlage eines REISEPASSES auszuweisen, gegebenenfalls ist ein Firmenbuchauszug bzw. eine beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen., Der Verpflichtete hat dem Gericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UstG 1994 verzichtet (§ 170 Z 10 EO). auf Antrag auf Aufschiebung § 120a IO geändert.
