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Dienststelle:

BG Seekirchen am Wallersee (590)

Aktenzeichen:

13 E 1297/26m

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

15.09.2026

Versteigerungstermin:

am 03.11.2026 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee, EG, Saal 1

Telefonkontakt:

0576 0121 37573

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee nach telefonischer Vereinbarung unter 0576 0121 37573

Sonstiges:

8/2200 Anteile B-LNR 25
verbunden mit Wohnungseigentum (WE) an Stellplatz im Freien P 8
zum Mehrwohnungshaus mit der Adresse Irrsdorferstraße 95, 5204 Straßwalchen.
Die Liegenschaft besteht aus Grundstück Nr. .224 mit einer Fläche von 770m², davon 489m² Bauflächen (Gebäude) und 281m² Sonstige (Betriebsflächen) und Grundstück 3732/1 mit einer Fläche von 668m² Sonstige (Betriebsflächen)
ÄNDERUNG DER GESETZLICHEN VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN: keine
OHNE ANRECHNUNG AUF DAS MEISTBOT ZU ÜBERNEHMENDE LASTEN:
C-LNR 4a: nicht wertbeeinflussende Dienstbarkeit des Geh- und Fahrtrechtes auf GSt .224 gem Pkt 11 Übergabsvertrag 1986-11-11 für GSt 3734
Die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen sind vom Ersteher ohne Rücksicht auf den bücherlichen Rang und ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen (§ 11 Abs 3 WEG).
Die durch das Vorzugspfandrecht gemäß § 27 Abs 3 WEG besicherte (klagsangemerkte) Forderung ist im Fall einer Zwangsversteigerung durch Barzahlung zu berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten aber vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen. Dies betrifft gegenständlich die Klagsanmerkung für die Eigentümergemeinschaft C- LNR 70a.
OPTION ZUR STEUERPFLICHT: Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben.
MITTEILUNG ZU INFORMATIONSMÖGLICHKEITEN UND ANDERE HINWEISE:
Das gesamte Schätzungsgutachten ist (neben einer Kurzfassung) aus der Ediktsdatei ersichtlich. Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der Geschäftsabteilung des Bezirksgerichtes Seekirchen am Wallersee während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind dort gegen Kostenersatz erhältlich.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden!
Ein amtlicher Lichtbildausweis mit Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug ist von den Bietern mitzubringen. Vertretungen sind nur gegen Vorlage einer beglaubigten Spezialvollmacht möglich.
Der Zuschlag wird unter Vorbehalt der Zustimmung zum Rechtserwerb bzw. Bestätigung, dass keine Zustimmung erforderlich ist, durch die Grundverkehrsbehörde erfolgen. Es sei denn, bereits im Versteigerunstermin wird vom betreibenden Gläubiger oder vom Meistbietenden durch Vorlage der entsprechenden Bestätigung, Bescheinigung oder Urkunde im Sinne des § 33 Abs 1 Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nachgewiesen.
An die dinglichen Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Im übrigen wird auf die Ediktsdatei verwiesen (www.edikte.justiz.gv.at).
WICHTIGER HINWEIS: Beim Versteigerungstermin werden ab 9.00 Uhr eine Wohnung (W8) und vier PKW-Abstellplätze (P6, P8, P9, CP12) auf derselben Liegenschaft versteigert. Für jedes Wohnungseigentumsobjekt findet sich in der Ediktsdatei ein eigener Eintrag!


Grundbuch:

56307 Irrsdorf

EZ:

75

Grundstücksnr.:

.224, 3732/1

BLNr:

25

Liegenschaftsadresse:

Irrsdorferstraße 95

PLZ/Ort:

5204 Straßwalchen


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Die Wohnung W 8 ist in einem Wohnhaus mit 12 Wohnungen im ersten Stock mit ca. 95,90 m², vier Zimmer, Balkon, Kellerabteil. Fußbodenheizung, Parkettböden, Sanitärräume verfliest. Guter Zustand. Zubehör Einbauküche.
3 PKW Freiabstellplätze auf befestigter Boden mit Asphalt und Rasengittersteinen mit einer Größe von je 12, m²
1 PKW Abstellplatz in einem Carport Größe 12,5 m²

Grundstücksgröße:

1.438 m²

Objektgröße:

12,00 m²


Schätzwert:

7.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

700,00 EUR

Geringstes Gebot:

3.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

ZUR NACHRICHT
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG AN DIE PFANDGLÄUBIGER:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
AUFFORDERUNG AN DIE ÖFFENTLICHEN ORGANE bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren, und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob die Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
UNZULÄSSIGE BIETERABSPRACHEN:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Lageplan:

Lageplan (30 KB)

Grundriss(e):

Grundriss (108 KB)

Foto(s):

Aussenansicht (180 KB) Wohnzimmer (140 KB) Küche (120 KB) Schlafzimmer (138 KB) Badezimmer (82 KB) Toilette (75 KB) PKW Abstellplätze 8 und 9 (288 KB) Carport Abstellplatz 12 (209 KB)


Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Wohnung W8 (03.11.2026 09:00)

5204 Straßwalchen, Irrsdorferstraße 95

Versteigerung PKW Platz 6 (03.11.2026 09:00)

5204 Straßwalchen, Irrsdorferstraße 95

Versteigerung PKW Platz 8 (03.11.2026 09:00)

5204 Straßwalchen, Irrsdorferstraße 95

Versteigerung PKW Platz 9 (03.11.2026 09:00)

5204 Straßwalchen, Irrsdorferstraße 95

Versteigerung PKW Platz CP12 überdacht (03.11.2026 09:00)

5204 Straßwalchen, Irrsdorferstraße 95

Ausdruck vom: 15.09.2026 16:11:25 MESZ