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Dienststelle:

BG Bad Ischl (420)

Aktenzeichen:

6 E 8/25z

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

15.05.2026

Versteigerungstermin:

am 30.06.2026 um 10:30 Uhr

Versteigerungsort:

Stockwerk B, Verhandlungssaal I


Grundbuch:

42019 Reiterndorf

EZ:

1068

Grundstücksnr.:

229 und 584/6

BLNr:

2

Liegenschaftsadresse:

Pernecker Straße 3

PLZ/Ort:

4820 Bad Ischl


Kategorie(n):

gemischt genutztes Haus

Beschreibung (WE):

Die zu bewertende Liegenschaft liegt im Ortsteil Reiterndorf der Stadtgemeinde Bad Ischl auf einer Seehöhe von rund 493 m ü.A., ca. 1 km (Luftlinie) südöstlich des Stadtzentrums von Bad Ischl.
Die Liegenschaft ist mit dem Büro- und Geschäftsgebäude mit der Adresse „Pernecker Straße 3“ bzw. „Rosenkranzgasse 4“ bebaut. Es handelt sich dabei um die ehemalige Bankfiliale Reiterndorf der Sparkasse Salzkammergut AG.

Grundstücksgröße:

1.171 m²

Objektgröße:

591,38 m²


Schätzwert:

1.193.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Personenlift, Photovaltaikanlage auf dem Dach

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

26.900,00 EUR

Vadium:

119.300,00 EUR

Geringstes Gebot:

596.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun. Die Liegenschaft unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
Das Vadium ist in Form eines inländischen Sparbuches zu erlegen.


Foto(s):

Foto von Südosten (31 KB) Foto von Norden (26 KB) Foto Erdgeschoß (28 KB) Foto Obergeschoß (16 KB) Foto Kellergeschoß (15 KB)

Ausdruck vom: 15.05.2026 18:25:01 MESZ