zur Navigation
Dienststelle:

BG Innsbruck (811)

Aktenzeichen:

23 E 503/26w

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

11.08.2026

Versteigerungstermin:

am 06.10.2026 um 11:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Verhandlungssaal 1, 1. Stock

Besichtigungszeit:

22. September 2026 um 11.00 Uhr
Der Besichtigungstermin findet ohne Beisein einer Amtsperson (und ohne Schlosser) statt.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Servicecenter
Ausnahmslos von 08.00 bis 12.00 Uhr

Sonstiges:

Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung
gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Bei dieser Versteigerung wird gemäß § 146 Abs 1 Z 5 EO von den gesetzlichen
Versteigerungsbedingungen abgewichen, indem das geringste Gebot nicht die Hälfte des Schätzwerts,
sondern EUR 1.000.000,00 beträgt.
Es sind keine bücherlichen Lasten ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
Der oben in der Mitte anzuklickende „Anhang zum Edikt“ ist zu beachten!


Grundbuch:

81132 Sistrans

EZ:

438

Grundstücksnr.:

84/9

BLNr:

3

Liegenschaftsadresse:

Pizachweg 239

PLZ/Ort:

6073 Sistrans


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Auf dem Grundstück befindet sich ein Einfamilienwohnhaus mit angebauter Doppelgarage. Das Gebäude unterteilt sich in Keller-, Erd- und Obergeschoss.
Siehe Langgutachten für die Detailbeschreibung der Liegenschaft.

Grundstücksgröße:

853 m²


Schätzwert:

1.100.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Kein Zubehör

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

110.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

1.000.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird ausdrücklich die Einsichtnahme in das Langgutachten des Sachverständigen Christian
Schlatter empfohlen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde zu
erlegen (KEIN BARGELD!).
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder
Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus
denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister)
und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten,
haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
Die Verpflichtete Partei hat zum Besichtigungstermin Kaufinteressenten die Besichtigung der
Liegenschaft und des Zubehörs zu gestatten.


Foto(s):

Foto (90 KB)

Ausdruck vom: 17.08.2026 12:25:05 MESZ