Versteigerung - Einfamilienhaus mit Garage
23 E 503/26w
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
11.08.2026
am 06.10.2026 um 11:00 Uhr
Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Verhandlungssaal 1, 1. Stock
22. September 2026 um 11.00 Uhr
Der Besichtigungstermin findet ohne Beisein einer Amtsperson (und ohne Schlosser) statt.
Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Servicecenter
Ausnahmslos von 08.00 bis 12.00 Uhr
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung
gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Bei dieser Versteigerung wird gemäß § 146 Abs 1 Z 5 EO von den gesetzlichen
Versteigerungsbedingungen abgewichen, indem das geringste Gebot nicht die Hälfte des Schätzwerts,
sondern EUR 1.000.000,00 beträgt.
Es sind keine bücherlichen Lasten ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
Der oben in der Mitte anzuklickende „Anhang zum Edikt“ ist zu beachten!
81132 Sistrans
438
84/9
3
Pizachweg 239
6073 Sistrans
Einfamilienhaus
Auf dem Grundstück befindet sich ein Einfamilienwohnhaus mit angebauter Doppelgarage. Das Gebäude unterteilt sich in Keller-, Erd- und Obergeschoss.
Siehe Langgutachten für die Detailbeschreibung der Liegenschaft.
853 m²
1.100.000,00 EUR
Kein Zubehör
kein Zubehör
110.000,00 EUR
1.000.000,00 EUR
Es wird ausdrücklich die Einsichtnahme in das Langgutachten des Sachverständigen Christian
Schlatter empfohlen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde zu
erlegen (KEIN BARGELD!).
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder
Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus
denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister)
und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten,
haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
Die Verpflichtete Partei hat zum Besichtigungstermin Kaufinteressenten die Besichtigung der
Liegenschaft und des Zubehörs zu gestatten.
