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Dienststelle:

BG Graz-Ost (631)

Aktenzeichen:

244 E 21/26h

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Bekannt gemacht am:

07.09.2026

Versteigerungstermin:

am 03.11.2026 um 15:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Graz,Radetzkystrasse 27,8010 Graz,Saal C/EG

Telefonkontakt:

0316/8074 4206

Sonstiges:

Langgutachten im Internet abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt auch der Vertreter der betreibenden Partei
Es besteht die Möglichkeit, das gegenständliche Objekt zu besichtigen.
Für die Teilnahme am Besichtigungstermin ist keine Anmeldung erforderlich !
Die Besichtigung muss mindestens 3 Wochen vor dem Versteigerungstermin bei Gericht beantragt werden.
Dieses Schreiben muss enthalten,ob von Haus aus ein Schlosser beigezogen werden soll, falls die zu besichtigende Wohnung/Haus etc. am Besichtigungstermin versperrt vorgefunden wird. Wird dementsprechend bei der Besichtigung ein Schlosser beigezogen, auch wenn die Besichtigung ohne Schlosser stattfinden hätte können,so muss die antragstellende Partei die Kosten des Schlosserdienstes trotzdem bezahlen.
Wenn nur eine Besichtigung (ohne Schlosser) beantragt wird, geht der Gerichtsvollzieher , welcher die Besichtigung durchführt, nur vor Ort und besteht bei dem gegenständlichen
Objekt, welches nicht zugänglich ist, dann keine Möglichkeit der Besichtigung.


Grundbuch:

63111 Graz Stadt-Fölling

EZ:

573

BLNr:

3

Liegenschaftsadresse:

Lichtensternweg 31

PLZ/Ort:

8044 Graz


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

siehe Langgutachten

Grundstücksgröße:

1.290 m²

Objektgröße:

239,00 m²


Schätzwert:

685.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Das zur Liegenschaft gehörende Zubehör ist als wertlos einzustufen.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

0,00 EUR

Vadium:

68.500,00 EUR

Geringstes Gebot:

342.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:Nichts
In Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:Nichts
Es wird empfohlen, in das beim Bezirksgericht Graz-Ost erliegende Langgutachten samt Beilagen Einsicht zu nehmen !
Der/Die Verpflichtete hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (ausschließlich Sparbuch) erlegt werden.


Lageplan:

Lageplan (59 KB)

Foto(s):

Haus_Eingang (142 KB) Haus_außen (138 KB) Haus (187 KB) Garage (129 KB) Garage_innen (104 KB) Garage_innen (91 KB) Zimmer (105 KB) Zimmer (76 KB) Bad_WC-EG (94 KB) Bad_WC-EG (81 KB) Esszimmer (91 KB) Küche_EG (100 KB) Zimmer_EG (93 KB) Foto (141 KB) Wohnbereich (97 KB) Aufgang_DG (104 KB) Bad_DG (96 KB) Bad_DG (90 KB) Bad_2_DG (90 KB) Bad_2_DG (97 KB) Zimmer_DG (130 KB) Gang_DG (110 KB) Balkon_DG (154 KB) Eingang_EG (105 KB) Abgang_KG (112 KB) Keller (117 KB) Keller (85 KB) Keller (74 KB) Keller (115 KB) Garten (142 KB) Garten (125 KB) Garten (143 KB) Gartenhütten (107 KB)

Ausdruck vom: 08.09.2026 00:18:49 MESZ