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Dienststelle:

BG Baden (040)

Aktenzeichen:

5 E 39/25h

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

29.09.2026

Versteigerungstermin:

am 10.11.2026 um 14:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Baden, 2500 Baden, Conrad v. Hötzendorf Pl. 6, Verhandlungssaal 5, 1.Stock

Sonstiges:

Im Übrigen wird auf die Fassung des Schätzungsgutachtens und des Versteigerungsedikts in
der Ediktsdatei im Internet verwiesen.
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Rechte dinglich Berechtigter von
der Versteigerung unberührt bleiben. Diese Lasten sind vom Ersteher ohne
Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen, auch wenn sie durch das Meistbot nicht
gedeckt sind. Auch ein eingetragenes Wiederkaufsrecht bleibt unberührt. § 1408 ABGB
gilt (§ 352a Abs 2 EO).
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
öffentlich rechtliche Lasten •
das unter C-LNr. 1a eingetragene Pfandrecht •
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 179 EO ist das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern (kein
sogenanntes „Online-Sparbuch“) zu erlegen.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis gegebenenfalls ein
Firmenbuchauszug sind mitzubringen. Vertreter haben eine öffentlich beglaubigte
Spezialvollmacht mitzubringen.
Die Liegenschaft unterliegt dem NÖ Grundverkehrsgesetz 2007.
Die verpflichtete Partei hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes
dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a
UStG 1994 verzichtet.
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft samt Zubehör durch
Kaufinteressenten zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Zur Nachricht:
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten
Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten
Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Schätzungsgutachten und eine
Kurzfassung ist aus der Ediktsdatei zu ersehen (www.edikte.justiz.gv.at).
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen
sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben
bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

04008 Groisbach

EZ:

176

Grundstücksnr.:

21

BLNr:

1 und 2

Liegenschaftsadresse:

Groisbach 23

PLZ/Ort:

2534 Alland


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Über die ursprüngliche Errichtung des Gebäudebestandes liegen im Bauakt keine Unterlagen auf. Der Zubau der Garage und ein Umbau des Wohnhauses erfolgte in den Jahren 1982 bis 1984. Das Nebengebäude wurde im Jahr 1991 errichtet.
Das Einfamilienhaus besteht aus einem Kellergeschoss (teilunterkellert, von außen zugänglich), einem Erdgeschoss und einem teilweise ausgebauten Dachgeschoss.
Im Erdgeschoss befinden sich eine Veranda/Vorraum, ein Bad mit WC, eine Küche mit Essbereich, eine Speis, ein interner Vorraum, ein Abstellraum, ein Wohnzimmer und ein Zimmer. Die Raumhöhe beträgt im Erdgeschoss rund 2,60m.
Das Dachgeschoss besteht aus einem Vorraum, einem WC, einer Dusche (im unfertigen Rohbau vorhanden), zwei Zimmer und einem weiteren Raum im Rohbauzustand.
Im Kellergeschoss befinden sich der Heizraum und der Öltankraum.
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet, das Dach des Einfamilienhauses ist als Satteldach mit Ziegeleindeckung ausgebildet. Die Fassade ist in verputzter Oberfläche vorhanden.
Das Einfamilienhaus wird durch Kunststofffenster belichtet. Die Beheizung des Gebäudes erfolgt durch eine Öl-Zentralheizung, die raumseitige Wärmeabgabe erfolgt im Erdgeschoss großteils durch eine Fußbodenheizung, im Dachgeschoss sind Rippenheizkörper vorhanden. Am Dach des Nebengebäudes befindet sich eine PV-Anlage mit 4 Elementen und einem Wechselrichter im Dachgeschoss.
Ostseitig des Einfamilienhauses ist ein Nebengebäude in Massivbauweise errichtet. das Nebengebäude besteht aus einem Erdgeschoss und einem Dachboden. Im Erdgeschoss befinden sich die Garage und zwei Räume, die als Werkstatt genutzt werden. In einem Raum sind ein Pissoire und ein Handwaschbecken vorhanden. In einem Werkstattraum befindet sich ein Schwedenofen. Der Dachboden befindet sich im Rohzustand und wird als Partyraum genutzt. Ein WC ist im Dachboden vorhanden.
Der Garten ist begrünt und mit einzelnen Bäumen und Sträuchern bewachsen. Der Garten nordseitig des Gebäudebestandes weist einen starken Anstieg zum angrenzenden Waldgrundstück auf. Westseitig des Einfamilienhauses sind eine überdachte Terrasse und ein Pool vorhanden.
Das Gebäude ist in einem dem Alter entsprechend mittleren bzw. teilweise abgenutzten Zustand vorhanden. Hangseitig sind an den Außenwänden Feuchte- und Wasserschäden vorhanden, teilweise weist die hangseitige Außenwand ein Neigung nach außen auf. Im Dachgeschoss sind Teilbereiche in unfertigen Rohbauzustand vorhanden.
Das Einfamilienhaus ist möbliert, die Möblierung und das sonstige Inventar sind nicht Gegenstand der Bewertung.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).

Grundstücksgröße:

838 m²

Objektgröße:

150,00 m²


Schätzwert:

236.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche: Zeitwert NULL Euro.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

0,00 EUR

Vadium:

23.600,00 EUR

Geringstes Gebot:

236.000,00 EUR


Foto(s):

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Ausdruck vom: 29.09.2026 17:32:12 MESZ