Versteigerung - Einfamilienhaus +Anteile EZ456
68 E 1583/24s
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
15.10.2026
am 4.12.2026 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Bregenz, Bergmannstraße 1, 6900 Bregenz, Verhandlungssaal A16
05 76014 3450 09
Die Besichtigung der Liegenschaft findet am Dienstag, den 24. November 2026 um 10.00 Uhr unter Beiziehung der Gerichtsvollzieherin Nicole Erdemli statt.
siehe: www.edikte@justiz.gv.at
§ 168 Z 6 EO: Höhe des Vadiums und des geringsten Gebots
Das Vadium kann nur in Form von (inländischen) Sparurkunden erlegt werden (kein Bargeld:
§ 179 Abs 1 EO). Die Sparurkunde (zB Sparbuch) muss in Papierform erlegt werden. Elektronische Urkunden werden nicht akzeptiert, da die Sparurkunde vom Erleger dem Gericht übergeben werden muss und bei Gericht als Sicherheitsleistung verbleibt.
Die Höhe des Vadiums beträgt EUR 135.480,00.
Das geringste Gebot beträgt EUR 750.000,00.
§ 168 Z 8 EO: Dienstbarkeiten, Ausgedinge und Lasten
Im A2-Blatt des Grundbuchs findet sich bei beiden Einlagezahlen jeweils keine Eintragung.
Im C-Blatt in EZ 470 finden sich drei Pfandrechte der betreibenden Partei.
Dienstbarkeiten, Ausgedinge und andere Reallasten, denen der Vorrang vor dem Befriedigungsrecht eines betreibenden Gläubigers oder einem eingetragenen Pfandrecht zukommt, sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen (§ 200 Abs 1 EO).
91112 Hohenweiler
470
419/21; 419/22, 419/23 und 419/26
1
Leutenhofen 41
6914 Hohenweiler
Einfamilienhaus
Die Immobilie besteht aus einem großzügiges gepflegten Einfamilienhaus mit 8 Zimmern (davon 4 Schlafzimmern), moderner neuer Küche (Zubehör), Sauna, einem Hallenbad, Wintergarten und drei Garagen.
Ebenso ist ein 6/18-Miteigentumsanteil an der Zufahrt in der EZ 456 KG 91112 Hohenweiler, Gst-Nr 419/10 gegeben. Dieser Miteigentumsanteil hat einen Verkehrswert von 4.800,- Euro.
1.464 m²
360,00 m²
1.354.800,00 EUR
Das Einfamilienhaus hat eine neue moderne Eckküche mit einem Kühl- und Gefrierschrank, einem Waschbecken, Backofen, Ceran-Kochfeld und einem Dunstabzug.
5.000,00 EUR
135.480,00 EUR
750.000,00 EUR
Es besteht wie erläutert ein Miteigentumsanteil an der Zufahrt zu den Garagen. Dieser 6/18-Anteil an der asphaltierten Straße, EZ 456 KG 91112 BG Bregenz hat einen Verkehrswert von 4.800,- Euro.
Die Anteile an der Zufahrtsstraße in EZ 456 B-LNR 14 Anteile 6/18 mit der GST-NR 419/10 werden gemeinsam mit dem Wohnhaus versteigert.
ZUR NACHRICHT
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle etc können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung des Bezirksgerichtes Bregenz (= Exekutionsgericht) während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Beim Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG AN DIE PFANDGLÄUBIGER
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften (mit Ausnahme der Simmultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen), werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
AUFFORDERUNG AN DIE ÖFFENTLICHEN ORGANE BEZÜGLICH DER STEUERN UND SONSTIGEN ÖFFENTLICHEN ABGABEN
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen entrichtenden Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung
berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Achtung:
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Vertreter von juristischen Personen haben entsprechende Unterlagen, die nicht älter wie 7 Tage sein dürfen, vorzulegen, wie zum Beispiel Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister, etc.
Personen, die für andere Personen bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht (beglaubigte Vollmacht) vorzulegen.
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