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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Spittal an der Drau (730)

Aktenzeichen:

6 E 17/23g

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

28.05.2024

Termin:

am 25.07.2024 um 09:00 Uhr

Ort:

Bezirksgericht Spittal/Drau, Verhandlungssaal 1, Erdgeschoss


Grundbuch:

73002 Dornbach

EZ:

60

Grundstücksnr.:

73002 Dornbach:
.32; 118/1; 118/2; 150; 159; 200; 209; 210; 211/1; 212/1; 213/1; 213/2; 213/4; 217/2; 225; 308/2; 430/2; 431/49; 431/50; 431/51; 431/56; 431/62
73008 Malta:
.148; 1117; 1118/1; 1118/2; 1118/3

BLNr:

1

Liegenschaftsadresse:

Schlatzingerau 2

PLZ/Ort:

9854 Malta


Kategorie(n):

land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Widmung: teilweise „Grünland - Hofstelle eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes“; teilweise „Grünland – für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“;
Adresse: Schlatzingerau 2, 9854 Malta

Grundstücksgröße:

279.026 m²

Objektgröße:

677,00 m²


Schätzwert:

1.356.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Die genaue Aufstellung und Beschreibung des (landwirtschaftlichen) Zubehörs ist im Gutachten ersichtlich.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

233.750,00 EUR

Vadium:

79.487,50 EUR

Geringstes Gebot:

794.875,00 EUR


Sonstige Hinweise:

- Rechte und Lasten: Die eingetragenen Dienstbarkeiten C-LNr 1a, 3a, 4, 5a und 13a sind von einem Ersteher zu übernehmen.
Teile des nördlichen Zubaus (ca. 42 m²) beim Wohnhaus befinden sich auf Fremdgrundstück (Überbau !) Nr. 215 der EZ 86 GB 73002 Dornbach.
Das Ausgedinge und Wohnrecht betreffend Herbert Pschernig, C-LNr 10 und 11, wird mit EUR 84.000,00 bewertet und geht den einverleibten Pfandrechten der betreibenden Parteien C-LNr 14, 29, 30, 39 und 40 im Rang vor. Auf § 143 EO wird hingewiesen. Das Ausgedinge und Wohnrecht betreffend Herbert Pschernig, C-LNr 10 und 11, sind von einem Ersteher in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
Die weiteren dem Hubert Pschernig zukommenden nicht grundbücherlich sichergestellten Rechte werden mit EUR 6.900,00 bewertet (Nähere Details siehe Gutachten).
Summe der Agraranteile EUR 81.000,00 (Näheres siehe Gutachten).
- Bestandsverhältnisse: tatsächlich ausgeübtes Wohnrecht durch Herbert Pschernig
- Zubehör: Das Zubehör hat einen Wert von insgesamt EUR 233.750,00.
Die genaue Aufstellung und Beschreibung des (landwirtschaftlichen) Zubehörs ist im Gutachten ersichtlich.
- Abgabenrückstände: EUR 2.494,26 an Grundsteuer; EUR 7.783,62 gegenüber Gemeinde Malta.
- Sämtliche Details siehe Kurz- und Langgutachten
ALLGEMEINE HINWEISE:
- Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
- Bietinteressenten haben einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass) oder einen Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls einen Firmenbuchauszug bzw. im Falle der Vertretung eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht mitzubringen.
- An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
- Zur Nachricht: Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung 6 des Bezirksgerichtes Spittal/Drau während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz sind bei dem Bezirksgericht Spittal/Drau erhältlich. Das Gutachten ist in der Ediktsdatei zu ersehen.
- Allgemeine Aufforderung: Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
- Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger: Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
- Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben: Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
- Ungültige Vereinbarungen: Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechen zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Bekannt gemacht am 28.5.2024

Entfall des Termins

Entfall des Termins am 25.07.2024 um 09:00 Uhr.
"Sonstiges" entfernt: Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde (inländisches Sparbuch) erlegt werden.


Ausdruck vom: 02.06.2024 07:14:44 MESZ