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Dienststelle:

BG Innsbruck (811)

Aktenzeichen:

25 E 3546/25h

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

04.03.2026

Versteigerungstermin:

am 28.04.2026 um 10:45 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Verhandlungssaal 1, 1. Stock

Besichtigungszeit:

8. April 2026 um 11.00
Der Besichtigungstermin findet ohne Beisein einer Amtsperson (und ohne Schlosser) statt.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Servicecenter
Ausnahmslos von 08.00 bis 12.00 Uhr

Sonstiges:

Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung
gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Der oben in der Mitte anzuklickende „Anhang zum Edikt“ ist zu beachten!
Zur Versteigerung gelangt nur der ideelle 1/3 Miteigentumsanteil B-LNR 8.


Grundbuch:

81130 Sellrain

EZ:

26

Grundstücksnr.:

.507 und 1239/2

BLNr:

8

Liegenschaftsadresse:

Rothenbrunn 61

PLZ/Ort:

6181 Sellrain


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Auf dem Grundstück befindet sich ein Wohnhaus. Das Gebäude unterteilt sich in Keller-, Erd-, Ober- und einem Dachgeschoss.
ACHTUNG: Keine Zufahrtsmöglichkeit über Eigengrund!
Zu bewerten ist 1/3-Anteil.
Siehe Langgutachten für die Detailbeschreibung der Liegenschaft.

Grundstücksgröße:

671 m²


Schätzwert:

48.500,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Kein Zubehör - Entrümpelung erforderlich.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

4.850,00 EUR

Geringstes Gebot:

24.250,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird ausdrücklich die Einsichtnahme in das Langgutachten des Sachverständigen Christian
Schlatter empfohlen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde zu
erlegen (KEIN BARGELD!).
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder
Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus
denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister)
und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten,
haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
Die Verpflichtete Partei hat zum Besichtigungstermin Kaufinteressenten die Besichtigung der
Liegenschaft und des Zubehörs zu gestatten.


Foto(s):

Foto (204 KB)

Ausdruck vom: 18.04.2026 16:54:57 MESZ