Versteigerung - Wohnhaus 1/3-Anteil
25 E 3546/25h
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
04.03.2026
am 28.04.2026 um 10:45 Uhr
Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Verhandlungssaal 1, 1. Stock
8. April 2026 um 11.00
Der Besichtigungstermin findet ohne Beisein einer Amtsperson (und ohne Schlosser) statt.
Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Servicecenter
Ausnahmslos von 08.00 bis 12.00 Uhr
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung
gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Der oben in der Mitte anzuklickende „Anhang zum Edikt“ ist zu beachten!
Zur Versteigerung gelangt nur der ideelle 1/3 Miteigentumsanteil B-LNR 8.
81130 Sellrain
26
.507 und 1239/2
8
Rothenbrunn 61
6181 Sellrain
Einfamilienhaus
Auf dem Grundstück befindet sich ein Wohnhaus. Das Gebäude unterteilt sich in Keller-, Erd-, Ober- und einem Dachgeschoss.
ACHTUNG: Keine Zufahrtsmöglichkeit über Eigengrund!
Zu bewerten ist 1/3-Anteil.
Siehe Langgutachten für die Detailbeschreibung der Liegenschaft.
671 m²
48.500,00 EUR
Kein Zubehör - Entrümpelung erforderlich.
kein Zubehör
4.850,00 EUR
24.250,00 EUR
Es wird ausdrücklich die Einsichtnahme in das Langgutachten des Sachverständigen Christian
Schlatter empfohlen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde zu
erlegen (KEIN BARGELD!).
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder
Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus
denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister)
und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten,
haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
Die Verpflichtete Partei hat zum Besichtigungstermin Kaufinteressenten die Besichtigung der
Liegenschaft und des Zubehörs zu gestatten.
