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Dienststelle:

BG Kufstein ()

Aktenzeichen:

10 E 12/26z

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft


Grundbuch:

83016 Söll

EZ:

503

Grundstücksnr.:

3796/4

BLNr:

2 + 3

Adresse:

Stockach 20

PLZ/Ort:

6306 Söll


Kategorie(n):

gemischt genutztes Haus

Beschreibung (WE):

Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft ist mit einem Wohnhaus samt Büro und Garage bebaut.
Das Wohnhaus wird derzeit von den grundbücherlichen Eigentümern bewohnt, die auf den angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Pferdezucht betreiben. Der östlich an das Wohnhaus im Erdgeschoß angebaute Zubau und der im Hauptgebäude liegende angrenzende Raum wird zu Bürozwecken von der W. Weiß Transportgesellschaft m.b.H. genutzt.

Grundstücksgröße:

916 m²


Widmung:

Das zur Liegenschaft EZ 503 gehörige Grundstück 3796/4, auf dem das Wohnhaus Stockach 20 errichtet wurde, ist als Sonderfläche standortgebun-den gem. § 43 Abs 1 lit a TROG gewidmet.

Bestandsverhältnisse:

Das bewertungsgegenständliche Wohnhaus Stockach 20 samt Zubau und Garage und der Außenflächen wird laut Mitteilung von den grundbücherlichen Miteigentümern bewohnt und genutzt.
Festgestellt werden konnte, dass der ostseitige Zubau im Erdgeschoß als Büro von der Fa. W. Weiß Transportgesellschaft m.b.H. genutzt wird. Weiters wird von der Firma auch der im Wohnhaus liegende Raum, der mit dem Zubau verbunden ist, zu Bürozwecken genutzt.
Frau Minhard teilte mit, dass die Fa. W. Weiß zusätzlich zu den beiden Büros auch die Garage, den Keller im Zubau und zwei Kellerräume im Wohnhaus gemietet hat und derzeit einen Pauschalbetrag von insgesamt € 1.469,24 bezahlt. Laut Mitteilung sind in diesem Betrag auch die Ust. und die Betriebs- und Heizkosten enthalten. Der vorgenannte Betrag wird auch jährlich indexangepasst. Frau Minhard teilte mit, dass nur ein mündlicher Mietvertrag besteht, der nicht befristet ist. Mündlich vereinbart wurde, dass der Mietvertrag jährlich zum Ende des Jahres unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist besteht.
Festgestellt werden konnte bei der Befundaufnahme auch, dass das südwestliche Zimmer im Obergeschoß von einer Person bewohnt wird, die auf dem Pferdegestüt arbeitet. Laut Mitteilung von Frau Minhard benutzt dieser Arbeiter auch das Bad mit WC im Obergeschoß. Für die Benutzung von Zimmer und Bad mit WC zahlt der Arbeiter laut Mitteilung von Frau Minhard keinen Mietzins.


Stichtag:

22.04.2026

Schätzwert:

665.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche und gemauerter Ofen

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

0,00 EUR

Lasten:

Eine präzise Durchsicht des Langgutachtens – insbesondere Punkt 7.4 – ist zwingend erforderlich.
1. Unter C-LNR 1 ist die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über Gst.3796/4 gem. Pkt. V. des Schenkungsvertrages vom 05.06.1981 für Gst. 3796/5 in EZ 677 einverleibt.
2. Unter C-LNR 15 ist die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über Gst.3796/4 gem. Pkt. III. des Teilungs- und Dienstbarkeitsvertrages vom 31.05.2000 samt Nachtrag vom 28.08.2003 für Gst. 3796/6 in EZ 677 einverleibt.
3. Unter C-LNR 20 ist der Verlegung und Errichtung eines Abwasserkanals auf Gst.3796/4 gem. Pkt. II. des Dienstbarkeitsvertrages vom 18.03.2015 für Gst. 3792/6 in EZ 1152 einverleibt. Entsprechend der Gutachtensergänzung vom 30.09.2026 hat die Dienstbarkeit C-LNR 20 einen Wert iHv € 3.700,00.
4. Außerbücherliche Dienstbarkeiten: Auf dem bewertungsgegenständlichen Grundstück verlaufen laut erteilter Auskunft eine Gemeindeabwasserleitung und eine Gemeindekanal.
Neben den vorgenannten Dienstbarkeiten sind Pfandrechte sowie die Einleitung des Versteigerungsvefahrens einverleibt.


Sonstige Hinweise:

Es wird auf die Ausführungen im Langgutachten verwiesen.
Das zur Liegenschaft EZ 503 gehörige Grundstück 3796/4, auf dem das Wohnhaus Stockach 20 errichtet wurde, ist als Sonderfläche standortgebunden gem. § 43 Abs 1 lit a TROG gewidmet. Die Sonderflächenwidmung S 21 lautet auf Pferdezucht mit Betreiberwohnhaus. Diese Sonderflächenwidmung bestand laut Bauamt der Gemeinde Söll ab 02.02.2006. Vorher war das Gst. 3796/4 als Wohngebiet gewidmet.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach § 43 (2) TROG idGF ist bei der Widmung von Sonderflächen der jeweilige Verwendungszweck genau festzulegen. Auf Sonderflächen dürfen unbeschadet des Abs. 1 lit. b zweiter Halbsatz nur Gebäude und sonstige Anlagen, die dem festgelegten Verwendungszweck entsprechen, samt den dazugehörenden Nebengebäuden und Nebenanlagen errichtet werden.
Von der Raumplanerin der Gemeinde Söll wurde mitgeteilt, dass eine Wohnnutzung nur im Zusammenhang mit der auf der Liegenschaft zu betreibenden Pferdezucht zulässig ist. Eine ausschließliche Wohnnutzung, die nicht mit der Pferdezucht im Bereich der Liegenschaft in Verbindung steht, steht im Widerspruch zur Flächenwidmung.

erstellt von:

Mag.(FH) Dr.iur. Hans Hauswurz
6121 Baumkirchen, Oberfeldweg 1 A

Ausdruck vom: 04.11.2026 06:14:33 MEZ