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Dienststelle:

BG Favoriten (011)

Aktenzeichen:

24 E 56/24m

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Bekannt gemacht am:

29.05.2026

Versteigerungstermin:

am 15.7.2026 um 09:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Favoriten, 1. Stock, Saal II

Telefonkontakt:

01/60148 DW 307 620

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Mo bis Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, 2.Stock, Zimmer 226, mit einem gültigen Lichtbildausweis.
Das Gutachten und eine Kurzfassung ist in der Ediktsdatei zu ersehen.

Sonstiges:

Zu diesen Liegenschaftsanteilen gehört kein Zubehör.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt
hinsichtlich der 16/25579 Anteile, B LNR 306, verbunden mit Wohnungseigentum an Garagenplatz 303, EUR 1.650,00
hinsichtlich der 106/25579 Anteile, B LNR 345, verbunden mit Wohnungseigentum an Bauteil A/Stiege 2/Wohnung 1, Keller 1/ER 2-1, EUR 26.800,00
und kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die auf den Namen des gemäß § 40 Abs 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Sicherheitsleistung geeignet.
Vom Ersteher sind ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen:
→ C LNR 1a, TZ 2187/2010 Dienstbarkeit der Führung von Versorgungsleitungen für Heizung und Warmwasser vom Fernwärmeraum Wohnpark aus über Gst 818/181 gem Pkt I.A) 1.a) bis c) Servitutsvertrag 2010-05-19 für Gst 818/118, 818/180
→ C LNR 45a, TZ 1732/2011 Dienstbarkeit für die Duldung der Errichtung, des Betriebes und der Instandhaltung der elektrischen Einrichtung einer Transformatorenstation (einer Station für Transformatoren sowie Fernmeldeanlagen) nach Inhalt und Umfang des § 1 Vereinbarung 2011-04-11 ob Gst 818/181 für Wien Energie Stromnetz GmbH, FN 174300z
→ Die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen sowie allfällige in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der Eigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers gemäß § 27 WEG
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Auf das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz wird hingewiesen.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw eine Spezialvollmacht sind mitzubringen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw können von den Kauflustigen in der vorbezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem vorbezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachten gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw können von den Kauflustigen in der vorbezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem vorbezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachten gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

01102 Inzersdorf Stadt

EZ:

4084

BLNr:

345

Liegenschaftsadresse:

Davidgasse 79-83 ident Inzersdorfer Straße 80-84, Grußriegelstraße 15-17

PLZ/Ort:

1100 Wien


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Das Objekt ist im 1. Stock der Liegenschaft auf Stiege 2 situiert und wird vom allgemeinen Gang über eine einflügelige Holzsicherheitstür betreten. Die Wohnung besteht aus einem Vorraum, einem WC, einem Bad, einer Wohnküche, drei Zimmern und einem straßenseitigen Balkon.
Sie ist sowohl straßenseitig in Richtung Inzersdorfer Straße als auch hofseitig ausgerichtet und verfügt über in diese Richtungen orientierte Fenster. Ein Querlüften ist aufgrund der Konfiguration der Wohnung möglich. Die Beheizung erfolgt mittels einer Hauszentralheizung (Fernwärme) und Radiatoren in allen Räumen außer dem Vorraum und dem WC. Das Objekt verfügt über Strom-, Wasser- und Kanalanschluss.
Laut Aussage des Verpflichteten wurde die Wohnung an dessen Tochter vermietet und auf ihre Kosten saniert, sie zahle deshalb erst seit Dezember 2024 eine Miete.
Eine Überprüfung der technischen Einrichtungen wurde im Rahmen der Befundaufnahme nicht durchgeführt. Über die elektrische Anlage kann keine Aussage getroffen werden. Es erfolgte außerdem keine Überprüfung der Einhaltung diverser baurechtlicher Vorschriften (zB. WrBO, OIB-Richtlinien, ÖNormen, DINormen, Elektrotechnikverordnung) sowie der Bauphysik, Statik usw. Es kann weiters keine Aussage über die Qualität der Feuchtraumisolierungen getätigt werden.
Ein Kellerabteil ist vorhanden – dieses ist mittels Holzlatten abgegrenzt.

Grundstücksgröße:

9.145 m²

Objektgröße:

95,28 m²


Schätzwert:

268.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

26.800,00 EUR

Geringstes Gebot:

134.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird empfohlen ins Langgutachten Einsicht zu nehmen.


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Wohnung 1

Foto(s):

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Alle Edikte zum Fall:

Versteigerung Wohnung 1 (15.07.2026 09:30)

1100 Wien, Davidgasse 79-83 ident Inzersdorfer Straße 80-84, Grußriegelstraße 15-17

Versteigerung Garagenstellplatz 303 (15.07.2026 09:30)

1100 Wien, Davidgasse 79-83 ident Inzersdorfer Straße 80-84, Grußriegelstraße 15-17

Ausdruck vom: 02.06.2026 07:35:46 MESZ