Versteigerung - Grundstücke
12 E 13/24y
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
19.11.2024
am 16.01.2025 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Weiz, Radmannsdorfgasse 22, 8160 Weiz, Saal II, EG
+32 3172/2261 45
68228 Kleinsemmering
233
468/2, 1041
3
8160 Kleinsemmering
Sonstiges
Lage:
Diese beiden Grundstücke bilden in der Natur eine wirtschaftliche Einheit und liegen im aufgelockert verbauten Gebiet von Kleinsemmering.
Die Figuration der zusammenhängenden Grundstücke ist unregelmäßig. Es handelt sich um eine Südhanglage und erfolgt die Erschließung vom Rossegg Weg aus über das Weggrundstück 468/2, im Eigentum der verpflichteten Partei.
Die umliegenden Grundstücke sind mit diversen Wohngebäuden und landwirtschaftlichen Gehöften bebaut.
Infrastruktur:
In Kleinsemmering sind keine infrastrukturellen Gegebenheiten vorhanden. Laut Auskunft der Gemeinde Gutenberg befinden sich sämtliche infrastrukturellen Gegebenheiten, wie öffentliche Haltestellen, Gaststätten, Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Gebrauch, Kinderbetreuungseinrichtung, Volksschule, Raiffeisenbank etc. im ca. 2 km entfernten Gutenberg.
Grundstücksbeschreibung:
Wie erwähnt, liegen beide Grundstücke im aufgelockert verbauten Gebiet von Kleinsemmering und sind von dem asphaltierten Rossegg Weg erreichbar, welcher in unmittelbarer Nähe in die L357 mündet.
Die Zufahrt zum Grundstück der verpflichteten Partei erfolgt über den unbefestigten Privatweg mit dem Grundstück 468/2 (auch im Eigentum der verpflichteten Partei), wo eine Dienstbarkeit für das Grundstück .22/1 besteht.
Eine Erschließung der Grundstücke ist zum Zeitpunkt der Befundaufnahme nicht vorhanden, das Wasserleitungsnetz sowie die Abwasserentsorgungsanlage und die Stromleitungen liegen jedoch in unmittelbarer Nähe, sodass eine Erschließung bei einer Bebauung geben ist.
Die Grundstücke sind nicht eingefriedet und handelt es sich um eine Südhandlage in Muldenform.
Vom Grundstück Nr. 468/2 zum Grundstück .22/1 besteht eine relativ steile Böschung.
Die umliegenden Grundstücke sind teilweise mit Wohngebäuden bebaut, teilweise un-bebaut bzw. befinden sich ostseitig in unmittelbarer Nähe zwei landwirtschaftliche Gehöfte und ist die Grünzone beim direkt anschließenden Hof, soweit durch Augenschein feststellbar, beweidet und befindet sich an der Grenze bzw. nahe der Grenze ein Weidezaun.
Wie durch eine Begehung feststellbar, sind vereinzelt die Vermessungsmarken am Grundstück ersichtlich, inwieweit diese Vermessungsmarken vollständig bestehen, kann nicht angegeben werden.
2.024 m²
94.101,00 EUR
kein Zubehör
9.410,10 EUR
47.050,50 EUR
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: Im Grundbuch eingetragen ist die Dienstbarkeit des Gehens Fahrens über Grundstück 468/2 gem Pkt 10. Kaufvertrag 1993-06-17 für Gst .22/1
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt zumindest 10 % des Schätzwertes: EUR 9.410,10
Das Vadium ist in Form eines Sparbuches zu erlegen ! Bargeld wird nicht akzeptiert!
Hinweis:
Eine Verzichtserklärung betreffend der Steuerfreiheit gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit. A UStG wurde
von der verpflichteten Partei nicht abgegeben.
Die Liegenschaft unterliegt dem Steiermärkischen Grundverkehrsgesetz.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls ein
Firmenbuchauszug bzw eine Spezialvollmacht sind mitzubringen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
nicht verfügbar