Versteigerung - Wohnung W 1
69 E 574/24s
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
18.09.2025
am 07.11.2025 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Bregenz, Bergmannstraße 1, 6900 Bregenz, im Verhandlungssaal A16
05760345032
Die Besichtigung findet am Montag, den 03. November 2025, um 10:00 Uhr an Ort und Stelle statt.
Zimmer B18
08:00 Uhr -11:30 Uhr
§ 168 Z 6 EO: Höhe des Vadiums und des geringsten Gebots
Das Vadium kann nur in Form von (inländischen) Sparurkunden erlegt werden (kein Bargeld: § 179 Abs 1 EO).
Die Höhe des Vadiums beträgt EUR 29.100,00. Das geringste Gebot beträgt EUR 145.500,00.
§ 168 Z 8 EO: Dienstbarkeiten, Ausgedinge und Lasten
Im A2-Blatt des Grundbuches finden sich keine Eintragungen.
Im C-Blatt finden sich zu C-LNR 1 eine Reallast und zu C-LNR 2 eine Dienstbarkeit, jeweils zu Gunsten des Österreichischen Bundesschatzes, jeweils aus dem Jahr 1912.
Zu C-LNR 79 findet sich ein Vorkaufsrecht und zu C-LNR 80 ein Fruchtgenussrecht, jeweils für Dr. Hans Otto Schmidt, geboren am 29.11.1947. Dr. Hans Otto Schmidt ist bereits am 10. April 2020 verstorben (vgl ON 16), sodass diese beiden Eintragungen nicht mehr relevant sind und im Zuge des Versteigerungsverfahrens zu löschen sind.
Zu C-LNR 113 und C-LNR 114 finden sich zwei Pfandrechte.
Dienstbarkeiten, Ausgedinge und andere Reallasten, denen der Vorrang vor dem Befriedigungsrecht eines betreibenden Gläubigers oder einem eingetragenen Pfandrecht zukommt, sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen (§ 200 Abs 1 EO).
91117 Lochau
1122
GST-NR.56. sowie 130/2
37, Anteile: 158/4350
Bäumle 2c
6911 Lochau
Wohnungseigentumsobjekt
Die Gesamtfläche des Grundstücks beträgt 3.517 m². Versteigert wird die Wohnung W1 (3-Zimmer-Wohnung) mit circa 65 m² inklusive Kellerabteil (circa 8 m²) und Tiefgaragenplatz Nr 1 sowie dem der Wohnung zugeordneten Gartenanteil im Ausmaß von circa 83 m².
3.517 m²
65,00 m²
291.000,00 EUR
Tiefgaragen-Platz (im Schätzwert inkludiert (18.000))
Küche (aufgrund des Alters und der Ausführung kein Wert festgesetzt (€ 0,00))
0,00 EUR
29.100,00 EUR
145.500,00 EUR
ZUR NACHRICHT EF 216
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle etc können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung des Bezirksgerichtes Bregenz (= Exekutionsgericht) während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Beim Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG AN DIE PFANDGLÄUBIGER
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften (mit Ausnahme der Simmultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen), werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
AUFFORDERUNG AN DIE ÖFFENTLICHEN ORGANE BEZÜGLICH DER STEUERN UND SONSTIGEN ÖFFENTLICHEN ABGABEN
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen entrichtenden Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden
UNGÜLTIGE VEREINBARUNGEN
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
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Achtung:
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Vertreter von juristischen Personen haben entsprechende Unterlagen, die nicht älter wie 7 Tage sein dürfen, vorzulegen, wie zum Beispiel Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister, etc.
Personen, die für andere Personen bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht (beglaubigte Vollmacht) vorzulegen.