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Dienststelle:

BG Lienz (850)

Aktenzeichen:

30 E 4/25b

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

30.09.2025

Versteigerungstermin:

am 17.11.2025 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Lienz, Hauptplatz 5, Verhandlungssaal 104, I. Stock

Telefonkontakt:

05 76014 3468-22

Besichtigungszeit:

Die Verpflichtete hat die Besichtigung zu dulden.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden können von den Kauflustigen beim Bezirksgericht Lienz eingesehen werden.

Sonstiges:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot ist die Dienstbarkeit CLNR. 1a zu übernehmen.


Grundbuch:

85020 Lienz

EZ:

735

Grundstücksnr.:

804/2

BLNr:

8

Liegenschaftsadresse:

Tristacher Straße 34

PLZ/Ort:

9900 Lienz


Kategorie(n):

Mehrfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Die Liegenschaft besteht aus einem Mehrfamilienhaus. Dabei ist einem Altbau durch einen Zubau eine zweite Wohnung angebaut. Wohnungseigentum wurde nicht begründet. Zusätzlich bestehen zwei Garagen.

Grundstücksgröße:

1.118 m²

Objektgröße:

329,28 m²


Schätzwert:

650.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

65.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

325.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei
Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen
Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Als Vadium werden nur Sparurkunden angenommen.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen
öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden,
widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Die verpflichtete Partei hat bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe
des Schätzwertes nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 9 a UStG 1994 verzichtet


Foto(s):

Beilage 7 (740 KB) Beilage 8 (673 KB) Beilage 9 (771 KB) Beilage 10_1 (797 KB) Beilage 10_2 (269 KB) Beilage 11_1 (647 KB) Beilage 11_2 (434 KB)

Ausdruck vom: 03.10.2025 03:52:42 MESZ