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Dienststelle:

BG Lienz (850)

Aktenzeichen:

30 E 8/24i

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

09.09.2025

Versteigerungstermin:

am 27.10.2025 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Lienz, Hauptplatz 5, Verhandlungssaal 104, I. Stock

Telefonkontakt:

05 76014 3468-22

Besichtigungszeit:

Zur Beachtung:
Es besteht ein aufrechtes behördliches Betretungsverbot

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokoll etc. können von den Kauflustigen beim Bezirksgericht Lienz, III. Stock, Zi. 302, von 8.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden.


Grundbuch:

85020 Lienz

EZ:

2176

Grundstücksnr.:

2080

BLNr:

1

Liegenschaftsadresse:

Michael Gamper-Straße 4

PLZ/Ort:

9900 Lienz


Kategorie(n):

gewerbliche Liegenschaft

Beschreibung (WE):

Gewerbliches Objekt bestehend aus Keller-, Erd-, Ober- und Dachgeschoss.
Das Objekt ist in Mmassivbauweise errichtet und mit einem Sattel- und einem Pultdach abgedeckt.
Es bestehen sowohl Büro- wie auch Produktionsräume.
Das Objekt ist in einem schlechten Zustand, es ist zum Teil abbruchreif.

Grundstücksgröße:

439 m²


Schätzwert:

200.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

20.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

150.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es besteht ein Mietvertrag.
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei
Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen
Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Als Vadium werden nur Sparurkunden angenommen.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen
öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden,
widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Die verpflichtete Partei hat bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe
des Schätzwertes nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 9 a UStG 1994 verzichtet


Langgutachten:

Langgutachten (19446 KB)

Foto(s):

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Ausdruck vom: 03.10.2025 07:26:06 MESZ