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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Favoriten (011)

Aktenzeichen:

13 E 23/23a

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Letzte Änderung am:

16.10.2025

Sonstiges:

1. Die mit Beschluss vom 14.08.2025 bewilligte Exekution durch (Beitritt zur) Versteigerung der Liegenschaft GB 01101 EZ 2234, BLNr 7, wird auf Antrag der betreibenden Partei gemäß § 45a EO aufgeschoben.
2. Die Versteigerungstagsatzung vom 11.12.2025 entfällt.

Termin:

am 11.12.2025 um 09:00 Uhr

Ort:

Bezirksgericht Favoriten, 2.Stock, Saal V


Grundbuch:

01101 Favoriten

EZ:

2234

Grundstücksnr.:

1435/24

BLNr:

7

Liegenschaftsadresse:

Buchengasse 4 ident Absberggasse 10

PLZ/Ort:

1100 Wien


Kategorie(n):

Mietshaus

Beschreibung (WE):

Beim bewertungsgegenständlichen Gebäude handelt es sich um ein unterkellertes,
viergeschossiges Mietwohnhaus des Bautyps „Miethaus s. d. Gründerzeit-Seitenflügelhaus“, das
ursprünglich in den Jahren um 1898 errichtet wurde.
Die Liegenschaft wird von der Buchengasse über ein doppelflügeliges Holztor mit Oberlichte
erschlossen, das Geschäftslokal im Erdgeschoss wird über einen separaten straßenseitigen
Zugang betreten. Ein zentrales Stiegenhaus führt zu den einzelnen Objekten. Das Gebäude befand
sich am Tag der Befundaufnahmen in einem durchschnittlichen, teils sanierungsbedürftigen
Erhaltungszustand. Die Böden in den allgemeinen Gangbereichen sowie das Stiegenhaus samt
der Wandoberflächen sind augenscheinlich in einem durchschnittlichen bis sanierungsbedürftigen
Zustand – teilweise sind starke Gebrauchsspuren an den Wandbereichen ersichtlich. Der
Fassadenverputz weist straßenseitig und hofseitig einen durchschnittlichen, teils
sanierungsbedürftigen Zustand auf.

Grundstücksgröße:

446 m²

Objektgröße:

1.119,80 m²


Schätzwert:

1.890.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

189.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

945.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird empfohlen in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.


Bekannt gemacht am 16.10.2025

Entfall des Termins

Entfall des Termins am 11.12.2025 um 09:00 Uhr.
"Sonstiges" von Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: , 1. die REALLAST zur Übergabe und Herstellung des richtigen Niveaus gem Dekret 1886-02–20 für Gemeinde Wien (CLNR 1), 2. die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen eines Mieters soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 42a MRG)., Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt., Das Vadium beträgt EUR 189.000,--. Als Vadium kommen nur Sparurkunden in Betracht., Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung samt Kontonummer für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekannt zu geben ist., Bei dieser Versteigerung wird nicht von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen., Die verpflichtete Partei hat nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet., Zum Bieten werden gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl. 11/1998, idF LGBl. Nr. 59/2018, nur Personen zugelassen, die insbesondere durch einen Staatsbürgerschaftsnachweis, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften mit dem satzungsgemäßen Sitz im Inland durch eine Erklärung im Sinne des § 5 Abs 3 dieses Gesetzes, nachweisen, dass sie nicht Ausländer nach § 2 dieses Gesetzes bzw. mit Inländern gleichgestellt sind oder die im § 1 Abs 2 dieses Gesetzes erwähnte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen., An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen., Zur Nachricht, Die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden., Bei dem vorstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen., Allgemeine Aufforderung, Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. , Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger, Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind., Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären., Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. , Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären., Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden., Aufforderung bei Superädifikaten, Alle Personen, die dingliche Rechte an dem zu versteigernden Superädifikat in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche binnen 14 Tagen bei Gericht anzumelden, widrigens auf dieselben im Versteigerungsverfahren nur insoweit Rücksicht genommen würde, als sie sich aus den Exekutionsakten ergeben., Ungültige Vereinbarungen, Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. auf 1. Die mit Beschluss vom 14.08.2025 bewilligte Exekution durch (Beitritt zur) Versteigerung der Liegenschaft GB 01101 EZ 2234, BLNr 7, wird auf Antrag der betreibenden Partei gemäß § 45a EO aufgeschoben. , 2. Die Versteigerungstagsatzung vom 11.12.2025 entfällt. geändert.


Ausdruck vom: 01.12.2025 20:24:20 MEZ