zur Navigation
Dienststelle:

BG Innsbruck (811)

Aktenzeichen:

20 E 48/24h

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

19.08.2025

Versteigerungstermin:

am 14.10.2025 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Verhandlungssaal 1, 1. Stock

Besichtigungszeit:

30. September 2025 um 11:00 Uhr
Die Besichtigung findet ohne Beisein einer Amtsperson (und ohne Schlosser) statt

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Zimmer 3.11, 3. Stock
Ausnahmslos von 08:00 bis 12:00 Uhr

Sonstiges:

Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung
gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Der oben in der Mitte anzuklickende „Anhang zum Edikt“ ist zu beachten!
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
C-LNR 5: Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges und der Verlegung und Erhaltung aller Ver- und
Entsorgungsleitungen auf Gst 289/5 für Gst 289/17 in EZ 570.
Das zu C-LNR 6 einverleibte Wohnungsgebrauchsrecht für Erich und Rosina Ostermann ist erloschen
und daher nicht zu übernehmen.


Grundbuch:

81133 Telfes

EZ:

332

Grundstücksnr.:

289/5

BLNr:

4

Liegenschaftsadresse:

Thomas-Walch-Weg 4

PLZ/Ort:

6165 Telfes


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Das Gebäude wurde 1961 errichtet und besteht aus KG mit rund 70,00 m², EG und OG mit gesamt rund 153,00 m². Das Gebäude ist direkt mit dem Nachbargebäude zusammengebaut, die Außenmauer ist die Trennwand zwischen den Liegenschaften. Eine Brandmauer ist nicht vorhanden.
Am 17. April 2024 wurde die Liegenschaft durch einen Brand stark in Mitleidenschaft gezogen und unbewohnbar und von der Gemeinde mit einem Betretungsverbot aufgrund der Blausäuredämpfe belegt.
Das EG ist vollständig zerstört und ausgebrannt, die gesamte Elektrik und Heizung im Haus ist zerstört, alles ist verrußt und schwarz. Fensterscheiben sind kaputt und notdürftig zugenagelt. Durch das Kamin und Dach dringt teilweise Feuchtigkeit ein. Das OG ist ebenfalls unbewohnbar. Die Fassade ist beschädigt und der Holzbalkon muss abgetragen werden. Mit welchem Aufwand eine Sanierung der Liegenschaft möglich ist und eine Dekontaminierung erfolgen kann, muss von einem potentiellen Käufer mit entsprechenden Fachfirmen geklärt werden.

Grundstücksgröße:

515 m²

Objektgröße:

200,00 m²


Schätzwert:

389.050,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

konnte nicht ermittelt werden aufgrund des Brandes

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

38.905,00 EUR

Geringstes Gebot:

194.525,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Das Gebäude wurde aufgrund eines Brandes im April 2024 innen großteils zerstört, ist verrußt und nicht bewohnbar.
Ein Betretungsverbot seitens der Gemeinde wurde ausgesprochen.
Das Gebäude wurde 1961 errichtet und besteht aus KG mit rund 70,00 m², EG und OG mit gesamt rund 153,00 m². Das Gebäude ist direkt mit dem Nachbargebäude zusammengebaut, die Außenmauer ist die Trennwand zwischen den Liegenschaften. Eine Brandmauer ist nicht vorhanden.
Am 17. April 2024 wurde die Liegenschaft durch einen Brand stark in Mitleidenschaft gezogen und unbewohnbar und von der Gemeinde mit einem Betretungsverbot aufgrund der Blausäuredämpfe belegt.
Das EG ist vollständig zerstört und ausgebrannt, die gesamte Elektrik und Heizung im Haus ist zerstört, alles ist verrußt und schwarz. Fensterscheiben sind kaputt und notdürftig zugenagelt. Durch das Kamin und Dach dringt teilweise Feuchtigkeit ein. Das OG ist ebenfalls unbewohnbar. Die Fassade ist beschädigt und der Holzbalkon muss abgetragen werden. Mit welchem Aufwand eine Sanierung der Liegenschaft möglich ist und eine Dekontaminierung erfolgen kann, muss von einem potentiellen Käufer mit entsprechenden Fachfirmen geklärt werden.
Es wird ausdrücklich die Einsichtnahme in das Langgutachten der Sachverständigen Mag. Sabine
Lässer empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Liegenschaft/das Gebäude am 17.04.2024 durch einen Brand
stark beschädigt wurde und seit dieser Zeit unbewohnbar ist. Neben den üblichen Brandgasen wurde
auch die toxische Substanz Blausäure freigesetzt, welche bereits in niedriger Konzentration hochgiftig
ist. In hohen Konzentrationen kann Blausäure akut lebensgefährlich sein und kann zu Atemlähmung
führen. Eine vollständige Entkernung und Wiederherstellung wäre vermutlich technisch möglich, es gilt
jedoch mit Fachleuten aus dem Baubereich zu klären, ob dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Für die
Sanierung sind aufgrund der Blausäure besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Ob eine
vollständige Dekontaminierung möglich ist, kann nicht beurteilt werden.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde zu
erlegen (KEIN BARGELD!).
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder
Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus
denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister)
und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten,
haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
Die Verpflichtete Partei hat zum Besichtigungstermin Kaufinteressenten die Besichtigung der
Liegenschaft und des Zubehörs zu gestatten.


Grundriss(e):

Grundriss (81 KB)

Foto(s):

Aussenansicht (72 KB) Balkon (71 KB) ehem. Küche (80 KB) ehemalige Küche (89 KB) Dachgeschoß (86 KB) Decken (56 KB) Schlafzimmer (64 KB) Stiegenhaus (71 KB) Stromkasten (81 KB) Klosett (75 KB) Zimmer1 (74 KB) Keller (90 KB) Keller1 (79 KB)

Ausdruck vom: 03.10.2025 03:52:43 MESZ