Kurzgutachten
BG Voitsberg ()
7 E 17/18x
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
63303 Bärnbach
1058
.208, 315/3, 319/2
1 und 2
Ziegelwerkstraße 9
8572 Bärnbach
Zweifamilienhaus
Das ursprüngliche Erbauungsdatum des Wohnhauses ist der zuständigen Baubehörde, der Stadtgemeinde Bärnbach, nicht bekannt. Für das bewertungsgegenständliche Wohnhaus wurde vom Bauamt im Jahr 1976 die Baubewilligung für einen Um-, Zu- und Aufbau beim bestehenden Wohnhaus erteilt. Die diesbezügliche Benützungsbewilligung wurde im Jahr 1980 ausgestellt. Im Wohnhaus sind in der Natur zwei separate Wohneinheiten untergebracht. Da am Bewertungsobjekt kein Wohnungseigentum begründet wurde und auch keine Bewilligungen für zwei getrennte Wohnungen vorhanden sind, erfolgt die Bewertung als wirtschaftliche Einheit.
Das in Massivbauweise errichtete, sowie mit einem Satteldach in Welleterniteindeckung ausgestattete Gebäude ist geringfügig unterkellert und umfasst ein Erdgeschoss sowie ein Obergeschoss.
Im Kellergeschoss sind ein Heizraum und ein Kellerraum untergebracht. Das Kellergeschoss ist nur von außen über einige Stufen ostseitig zugänglich.
Die beiden nebeneinanderliegenden Hauseingänge sind im Erdgeschoss situiert und über eine Außenstiege sowie anschließend über einen überdachten Vorplatz auf der Ostseite erreichbar.
Das Erdgeschoss beinhaltet einen Vorraum, ein WC, einen Abstellraum, eine Küche, ein Bad, eine Speis, ein Schlafzimmer und ein Wohnzimmer.
Das Obergeschoss ist über eine Innenstiege begehbar und beinhaltet einen Vorraum, einen Waschraum, eine Küche, eine Speis, ein Zimmer, einen Abstellraum, ein Bad/WC und zwei Zimmer. Auf der Ostseite gibt es einen überdachten Balkon.
Die Beheizung des Wohnhauses erfolgt durch eine Zentralheizung mit festen Brennstoffen über Heizkörper.
Die Zubehörfläche ist eingefriedet und besteht zum wesentlichen Teil aus Grünflächen sowie den geschotterten bzw. mit Platten befestigten Flächen. Des Weiteren sind ein Wirtschaftsgebäude, eine Garage, eine überdachte Fläche und ein Gartenhaus auf der Liegenschaft situiert. Das Wirtschaftsgebäude besitzt ein Erdgeschoss sowie ein Dachgeschoss, wurde in Massiv-, bzw. Holzbauweise errichtet und ist mit einem Satteldach aus Betondachsteinen eingedeckt. Die Bruttogeschossfläche beträgt etwa 110,00m². Die Garage ist erdgeschossig, wurde in Holzbauweise erbaut und ist mit einem Satteldach in Welleterniteindeckung ausgestattet. Die Garage hat eine Bruttogeschossfläche von etwa 15,00m². Das Gartenhaus mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 17,00 m² besteht aus Holz und ist mit einem Pultdach mit Pappe eingedeckt.
An Instandsetzungsarbeiten wurden laut Angaben in den letzten Jahren keine wesentlichen Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten vorgenommen.
Der von der zeichnenden Sachverständigen bei der Baubehörde ausgehobene Einreichplan für das Wohnhaus aus dem Jahr 1975 wurde im Zuge der Befundaufnahme stichprobenartig kontrolliert und es wurden Kontrollmessungen durchgeführt. Es konnten diverse Abweichungen im Innen- und Außenbereich festgestellt werden. In Abänderung zum Einreichplan wurden unter anderem im Kellerraum die Zentralheizung für feste Brennstoff sowie ein Boiler installiert und der südostseitige Raum unterkellert. Der Kellerabgang verfügt über eine Abdeckung. Im Erdgeschoss gibt es die Stufen beim Vorplatz vor dem Hauseingang ins Obergeschoss nicht. Der Zugang zum Obergeschoss wurde der zeichnenden Sachverständigen von Frau Groß und Herrn Groß nicht gestattet. Laut Angaben von Frau Groß wurde das Bad als Waschraum ausgeführt und es ist keine Badewanne vorhanden. Stattdessen wurde ein Teil des Balkones geschlossen und dort eine Badewanne und eine Dusche eingebaut. Der Balkon im Obergeschoss wurde dadurch verkleinert.
Die zeichnende Sachverständige weist darauf hin, dass für die diversen Änderungen keine Baubewilligung und keine Benützungsbewilligung vorliegen. Für das Wirtschaftsgebäude, die Garage, die überdachte Fläche und das Gartenhaus liegen ebenso keine Bewilligungen beim Bauamt vor.
Für die weiterführende Berechnung werden die im Einreichplan aus dem Jahr 1975 angeführten Werte und Flächen als Grundlage herangezogen.
1.014 m²
143,70 m²
Strom, Wasser, Kanal
GZ: 1370/3-1975 vom 11.03.1976
GZ: 1370/6-1975 vom 28.11.1980
Allgemeines Wohngebiet (WA), 0,2-0,4, bebaut
Das Erdgeschoss steht seit einigen Jahren leer und ist nicht bewohnt. Das Obergeschoss wird von Frau Veronika Groß und Herrn Hans Groß bewohnt. Eigennutzung – die Bewertung erfolgt bestandsfrei.
14.04.2026
167.000,00 EUR
Küche inkl. E-Geräte, ohne Geschirrspüler, im EG
0,00 EUR
siehe Langgutachten
siehe Langgutachten
Ing. Claudia Zöberer
8580 Köflach, Kleinwöllmiß 128/6
