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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Baden (040)

Aktenzeichen:

5 E 35/24v

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

03.04.2025

Sonstiges:

Zubehör: Einbauküche laut Gutachten
Im Übrigen wird auf die Fassung des Schätzungsgutachtens und des Versteigerungsedikts in
der Ediktsdatei im Internet verwiesen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
-
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 147 EO kann das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern erlegt werden.
Die verpflichtete Partei hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes
dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a
UStG 1994 verzichtet.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft samt Zubehör durch
Kaufinteressenten zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Zur Nachricht:
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten
Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten
Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Schätzungsgutachten und eine
Kurzfassung ist aus der Ediktsdatei zu ersehen (www.edikte.justiz.gv.at).
Allgemeine Aufforderung:
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger:
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden
aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in die Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schulderns
einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben:
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen
sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben
bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der
Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen:
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.

Termin:

am 09.04.2025 um 09:00 Uhr

Ort:

Bezirksgericht Baden, 2500 Baden, Conrad v. Hötzendorf Pl. 6, Verhandlungssaal 2, 1.Stock


Grundbuch:

04023 Pfaffstätten

EZ:

1995

Grundstücksnr.:

.246

BLNr:

3

Liegenschaftsadresse:

Lichteneckergasse 13

PLZ/Ort:

2511 Pfaffstätten


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Der heutige Bestand des Einfamilienhauses wurde aufgrund der Baubewilligung aus dem Jahr 2016 hergestellt. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss und einem Dachgeschoss und ist teilweise unterkellert (ein Kellerraum).
Das Erdgeschoss besteht aus einem Vorraum, einem Gang, einem WC, einem Bad, einer zum Wohnraum offenen Küche, einem Büro (als Schrankraum genutzt), einem Wohnraum und einem Zimmer sowie einem Wintergarten (Wintergarten und Wohnraum sind ein Raum). Die Raumhöhe beträgt rund 3,00m. Dem Erdgeschoss ist ostseitig eine Terrasse mit einem gemauerten Swimmingpool vorgelagert.
Im Dachgeschoss befinden sich eine Galerie, ein Vorraum, ein WC, ein Bad und drei Zimmer. Dem Dachgeschoss sind süd- und ostseitig jeweils eine Terrasse vorgelagert. Die Raumhöhe beträgt im Dachgeschoss rund 2,60m, teilweise sind Dachschrägen vorhanden.
Das Kellergeschoss besteht aus einem Kellerraum, die Raumhöhe beträgt rund 2,30m.
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet, das Dach ist straßenseitige als geneigtes Dach mit Ziegeleindeckung sowie als Flachdach ausgebildet. Das Einfamilienhaus wird durch Kunststofffenster, großteils mit Außenrolladen belichtet. Die Beheizung und Warmwasserversorgung des Gebäudes erfolgt durch eine Luft-Wärmepumpe und einen Warmwasserspeicher, die raumseitige Wärmeabgabe erfolgt durch eine Fußbodenheizung. Die Wohnräume sind mit Klimageräten ausgestattet.
Im Anschluss an den Pool befindet sich ein gemauertes Garagengebäude (ein KFZ-Stellplatz). Das Dach der Garage ist als Flachdach (Holzkonstruktion) ohne Abdichtung ausgebildet (unfertiger Zustand). Die Garage ist mit einem Rolltor ausgestattet, der Innenraum befindet sie sich im Rohbauzustand.
An der ostseitigen Grundstücksgrenze im Bereich neben der Garage ist ein Grillplatz mit zwei gemauerten Grillstationen vorhanden. Dieser Grundstücksteil mit rund 26m² (Trennstück 1) soll gemäß vorliegendem Teilungsplan der Liegenschaft EZ 1995 zugeschrieben werden (derzeit im Grundbuch noch nicht durchgeführt).
Das Gebäude ist in durchschnittlichem Zustand vorhanden, im Erdgeschoss sind auf den Böden Verunreinigungen durch Hundekot und Hundeurin sichtbar (starke Geruchsbeeinträchtigung). Im Dachgeschoss sind die Türdurchgänge, die Fensterleibungen und die Wandmalerei unfertig.
Das Einfamilienhaus ist möbliert, die Möblierung und das sonstige Inventar sind nicht Gegenstand der Bewertung.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).

Grundstücksgröße:

356 m²

Objektgröße:

199,00 m²


Schätzwert:

427.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche: Zeitwert NULL Euro.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

0,00 EUR

Vadium:

42.700,00 EUR

Geringstes Gebot:

213.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Grundstücksfläche laut Grundbuch: 330m²
Grundstücksfläche laut Teilungsplan: 356m² inkl. Trennstück 1


Bekannt gemacht am 17.2.2025

Sonstiges Edikt

"Ort und Zeit der Besichtigung" hinzugefügt: Der verpflichteten Partei wird aufgetragen, die zu versteigernde Liegenschaft, KG 04023 Pfaffstätten, EZ 1995, B-LNr. 3, Anteile 1/1, am 7.3.2025, 9:00-10:00 Uhr, von Kauflustigen besichtigen zu lassen.


Bekannt gemacht am 3.4.2025

Entfall des Termins

Entfall des Termins am 09.04.2025 um 09:00 Uhr.


Ausdruck vom: 06.04.2025 21:15:54 MESZ