Versteigerung - Wohnung Top 12
22 E 42/23m
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
30.10.2024
am 19.12.2024 um 13:30 Uhr
BG Josefstadt, 1080 Wien, Florianigasse 8, Verhandlungssaal A, EG
01 40177 309000
Nach Terminvereinbarung unter 01 40177 309000 im Servicecenter des Bezirksgerichts Josefstadt, Florianigasse 8, 1080 Wien
Es wird empfohlen in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.
01010 Neubau
1077
149
15
Faßziehergasse 6, Gardegasse 7
1070 Wien
Wohnungseigentumsobjekt
Eigentumswohnung in Mehrparteienhaus in 1070 Wien, Faßziehergasse 6/ Gardegasse 7; Haus aus 2. Hälfte des 18. Jhdts mit Keller, Erdgeschoß, drei Obergeschoßen und ausgebautem Dachgeschoß (Ausbau 1990); Lift und Gegensprechanlage; Haus in gutem Gesamtzustand, zentrale Lage; Gebäude unter Denkmalschutz: „Haus zum blauen Stern“
28/676 Anteile, BLNR 15 verbunden mit Wohnungseigentum an W 12; Wohnung im 3. OG; 29,98 m² Nutzfläche mit Vorraum, Bad/WC, Küche (keine Einrichtung) und ein Zimmer; guter Gesamtzustand;
Wohnung bis 28.02.2031 als Büro vermietet (siehe Mietvertrag im Anhang des Gutachtens); BK inkl. Lift und RL brutto 371,34 € (Stand 01/2024)
auf das sehr ausführliche Gutachten und die darin enthaltenen Bilder wird explizit hingewiesen!!
29,98 m²
170.000,00 EUR
kein Zubehör
17.000,00 EUR
170.000,00 EUR
VERBOTENE ABREDEN/Geldübergabe vor Versteigerung: Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. Immer wieder treten Personen vor der Versteigerung an Interessenten heran und verlangen von den Kauflustigen Beträge dafür, dass sie den Preis bei der Versteigerung nicht hinauftreiben. Dabei handelt es sich um ungültige Abreden. Die von Ihnen allenfalls zugesicherten Beträge können nicht rechtsgültig von Ihnen verlangt werden. Sie BRAUCHEN NICHTS ZAHLEN. Wenn sie etwas zahlen, können Sie es ZURÜCKVERLANGEN. Das STRAFBARE VERHALTEN kann das Gericht nur mit ihrer Hilfe beseitigen. Falls sie jemand vor der Versteigerung in diesem Sinn anspricht, wenden sie sich bitte – möglichst vor der Versteigerung – an den/die Exekutionsrichter(in).
Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparbücher eines österreichischen oder eines im Wege der Dienstleistungsfreiheit tätigen Kreditinstituts aus dem EWR in Betracht. Bieter haben sich durch Vorlage eines Reisepasses und Staatsbürgerschaftsnachweises auszuweisen. Führerschein oder Personalausweis sind nicht ausreichend!