Kurzgutachten
BG Hietzing ()
4 E 24/25p
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
01213 Speising
820
292/1, 292/2, 292/3
17, 18
Hofwiesengasse 19
1130 Wien
Wohnungseigentumsobjekt, Eigentumswohnung
Die Liegenschaft, in der sich die bewertungsgegenständlichen Wohnungen befinden, liegt im 13. Wiener Gemeindebezirk (Hietzing), zwischen Fasangartengasse und Feldkellergasse. Die gegenständliche Liegenschaft umfasst eine Grundstücksfläche von 942 m². Darauf befindlich ein um das Jahr 1931 in Massivbauweise, gekuppelt errichtetes Wohnhaus mit teilweiser geschäftlicher Nutzung, welches im Zeitpunkt der Befundaufnahme Kellergeschoß/Souterrain, Erdgeschoß/Hochparterre, 1. Stock, 2. Stock, 1. Dachgeschoß und 2. Dachgeschoß umfasst.
Es wurde rückgestauter Instandhaltungsbedarf festgestellt (siehe Langgutachten).
Die bewertungsgegenständlichen Wohnungen (laut Grundbuch W 14 Terrasse und W 15) existieren in der im Grundbuch ersichtlichen Form nicht mehr. Durch Um- und Zubauten (Dachgeschoßausbau) wurden aus den zwei ursprünglichen Wohnungen insgesamt drei Wohnungen (Top 14, Top 15 und Top 16) geschaffen.
Die Wohnung Top 14 ist als Maisonette-Wohnung ausgeführt. Im ersten Dachgeschoß befinden sich ein Vorraum, ein Zimmer und ein Sanitärraum sowie eine großzügige Terrasse. Das zweite Dachgeschoß umfasst einen Wohnraum mit Kochnische, eine Toilette sowie ein Zimmer.
Die Wohnung Top 15 ist als Maisonette-Wohnung ausgeführt. Im ersten Dachgeschoß befinden sich Vorraum, Gang, Sanitärraum mit Toilette und zwei Zimmer sowie eine Terrasse. Das zweite Dachgeschoß umfasst einen Wohnraum mit offenem Küchenbereich, einen Waschraum, einen Sanitärraum mit Toilette, einen Gang sowie eine Terrasse.
Die Wohnung Top 16 ist eingeschossig ausgeführt und befindet sich im ersten Dachgeschoß. Die Wohnung umfasst einen Vorraum, eine Toilette, einen Sanitärraum, einen Wohnraum mit offenem Küchenbereich und ein Zimmer sowie eine Terrasse.
Die Flächen der Wohnung und eine detaillierte Beschreibung sind im Langgutachten ersichtlich.
In den Wohnungen besteht baulicher und rechtlicher Fertigstellungsbedarf. Dieser wird im Langgutachten ausführlich erläutert. Die erforderliche Nutzwertänderung wurde bisher im Grundbuch nicht durchgeführt. Weiters ist der baubehördliche Akt zu diesem Dachgeschoßausbau nicht abgeschlossen und befindet sich dieser bei der Baubehörde in Überwachung. Eine baubehördliche Fertigstellung ist bisher nicht erfolgt; eine Benützungsbewilligung liegt nicht vor.
Vor Benützung bzw. Verwertung der Wohnungen ist der baubehördliche Konsens herzustellen und eine Benützungsbewilligung zu erwirken. Weiters sind die Nutzwerte für die Liegenschaft unter Berücksichtigung der ausgeführten Dachgeschoßwohnungen zu ändern bzw. neu festzusetzen und im Grundbuch verbüchern zu lassen. Der gefertigte Sachverständige weist ausdrücklich darauf hin, dass für die rechtliche Fertigstellung die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich ist.
942 m²
Strom, Gas, Wasser, Kanal
nicht vorhanden
Für das gegenständliche Plangebiet ist mit Gültigkeitsbeginn 30.10.2025 eine Bausperre gemäß § 8 (6) Wiener Bauordnung (Plannummer: 8381) ausgewiesen. Der bis zum Beginn der Bausperre gültige Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plannummer: 7734, Kundmachung am 27.07.2006) hat für die gegenständliche Liegenschaft unter Einhaltung eines etwa 7 m bis 12 m tiefen Vorgartens, für eine daran anschließende Trakttiefe von 20 m bis 23 m die Widmung Bauland-Wohngebiet, Bauklasse II mit 10,5 m Höhenbeschränkung, offene oder gekuppelte Bauweise vorgesehen. Für die restliche Grundstücksfläche war die gärtnerische Gestaltung vorgesehen.
Die bewertungsgegenständlichen, neu geschaffenen Wohnungen sind im Zeitpunkt der Befundaufnahme augenscheinlich nicht bewohnt. Es liegen keine Informationen über etwaige Bestandsverhältnisse vor. Für die Wertermittlung wird davon ausgegangen, dass keinerlei Bestands- oder Nutzungsrechte aufrecht sind. Für die Wertermittlung wird davon ausgegangen, dass keinerlei Bestands- oder Nutzungsrechte aufrecht sind.
17.11.2025
1.400.000,00 EUR
kein Zubehör
kein Zubehör
1. Klagsanmerkungen (siehe Langgutachten)
2. Rückstand gegenüber der WEG (siehe Langgutachten)
3. Pfandrechte (siehe Langgutachten)
Der geldlasten und bestandsfrei Schätzwert für die bewertungsgegenständlichen, grundbücherlichen Anteile (B lfd. Nr. 17 und B lfd. Nr 18, untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an W 14 Terrasse und W 15) beträgt insgesamt EUR 1.400.000,-
Ohne einer rechtlichen Beurteilung des Gerichtes vorgreifen zu wollen, ist aus Sicht des gefertigten Sachverständigen aufgrund des nicht aktuellen Grundbuchsstandes sowie im Hinblick auf die erforderlichen baulichen und rechtlichen Fertigstellungsmaßnahmen eine gemeinsame Versteigerung der bewertungsgegenständlichen und im Grundbuch intabulierten Wohnungseigentumsanteile erforderlich.
Es ist aus Sicht des gefertigten Sachverständigen nicht möglich, die beiden bewertungsgegenständlichen Wohnungseigentumsanteile B lfd. Nr. 17 (W 14 Terrasse) und B lfd. Nr. 18 (W 15) separat zu bewerten, da eine Zuordnung der zusätzlich geschaffenen Top 16 nicht möglich ist.
Im Rahmen der separaten Wertermittlung für die durch Um- und Dachgeschoßausbau neu geschaffenen Einheiten ergeben sich zum Bewertungsstichtag die nachfolgenden, einzelnen Werte:
Wohnung Top 14 EUR 480.000,-
Wohnung Top 15 EUR 590.000,-
Wohnung Top 16 EUR 330.000,-
Der Schätzwert enthält keine Umsatzsteuer.
Eine Fotodokumentation ist im Langgutachten enthalten.
Der Sachverständige weist vollinhaltlich auf das Langgutachten samt Beilagen hin; das Kurzgutachten stellt lediglich einen stark komprimierten Überblick über den Bewertungsgegenstand dar.
Es wird ausdrücklich empfohlen, das Langgutachten vollinhaltlich zu lesen, von der Besichtigungsmöglichkeit Gebrauch zu machen und den Bewertungsgegenstand persönlich in Augenschein zu nehmen.
Matthias Funk-Fantini
1080 Wien, p/A Alfred H. Fritz Immobilien, Feldgasse 3
