Entfall des Termins - unbebautes Grundstück
5 E 5/25x
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
12.09.2025
am 22.10.2025 um 11:30 Uhr
Bezirksgericht Purkersdorf, 1 Stock, Zimmer 5
01907 Rekawinkel
120
8
Rek. Hauptstraße 8
3021 Rekawinkel
unbebaute Liegenschaft
Die Liegenschaft EZ 120 besteht aus dem Grundstück Nr. 1/214 mit einer Grundfläche von insgesamt 1000 m² gemäß Angaben im Grundbuchsauszug. Sie befindet sich bereits im Grenzkataster , sodass ihre Grundstücksgrenzen und ihre Größe rechtlich gesichert sind. Die Liegenschaft insgesamt ist eine Mittelparzelle und unregelmäßig annähernd in Form eines Trapezes konfiguriert. Sie ist in Hanglage von der Straße aus nach Norden stark ansteigend gelegen und an das öffentliche Gut angebunden. Auf dem Grundstück wurden keine Bauwerke errichtet. Soweit dies bei der Befundaufnahme einsehbar war, ist der nördliche Grundstücksteil mit Bäumen (vornehmlich Laubbäume), Buschwerk und Wiese bewachsen. Der südlich davon liegende Grundstücksbereich, der an die Rekawinkler Hauptstraße angrenzt, ist durch dichten Baumbewuchs (hauptsächlich Laubbäume) gekennzeichnet. Eine vergleichbare Vegetation ist auch auf den östlich, westlich und nördlich angrenzenden Grundstücken festzustellen. Die Fläche des bewertungsgegenständlichen Grundstücks ist laut Angaben am Bauamt als Waldfläche zu bezeichnen. Da gemäß Forstgesetz ein Baumbewuchs auf einer Fläche von mindestens 1000m² - dies unabhängig von vorhandenen Grundgrenzen – als Wald im Sinne des Forstgesetzes gilt, ist für die komplette Entfernung der Bäume, um die Fläche anschließend nicht mehr als Wald zu nutzen, sondern anderen Zwecken zuzuführen, jedenfalls eine Rodungsbewilligung erforderlich.
Das Grundstück auch in dem als Bauland Wohngebiet ausgewiesenen Bereich ist
nur als Spielplatz gestaltbar und nicht für sonst im Bauland-Wohngebiet übliche
Bebauung verfügbar. (SV-GA Seite 22 in ON 11)
1.000 m²
19.000,00 EUR
kein Zubehör
1.900,00 EUR
8.000,00 EUR
Dieses Gutachten basiert auf den erhaltenen Unterlagen, erteilten Informationen und den getroffenen Annahmen.
Der vorstehende Verkehrswert wurde unter der Voraussetzung ermittelt, dass mir alle für die Bewertung maßgeblichen Umstände wahrheitsgemäß offengelegt wurden. Sollten nachträglich Umstände bekannt werden, von denen ich im Rahmen der gegenständlichen Gutachtertätigkeit keine Kenntnis erlangt habe, behalte ich mir vor, das gegenständliche Gutachten zu widerrufen bzw. abzuändern.
Das vorliegende Verkehrswertgutachten ist nicht für steuerliche Zwecke zu verwenden, sondern ist nur für den gegenständlichen Auftrag vorgesehen. Ich empfehle jedem potenziellem Erwerber, über die steuerlichen Aspekte eines Immobilienerwerbes fachlichen Rat einzuholen, da die diesbezüglichen Auswirkungen von der individuellen Steuersituation des Erwerbers abhängen. Weiters wird jedem Interessenten geraten, vor einem eventuellen Erwerb von der allenfalls durch das Gericht gebotenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Objekt selbst zu besichtigen, um sich ein eigenes Bild von der Immobilie zu machen.
Das Bewertungsgutachten umfasst 45 Seiten zuzüglich 8 Seiten Anhang inklusive Fotodokumentation.