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Dienststelle:

BG Leibnitz (660)

Aktenzeichen:

7 E 43/25k

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

07.11.2025

Versteigerungstermin:

am 17.12.2025 um 10:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Leibnitz, Kadagasse 8, 8430 Leibnitz, Verhandlungssaal C/Erdgeschoss


Grundbuch:

66174 Spielfeld

EZ:

79

Grundstücksnr.:

559/5, 602

BLNr:

3

Liegenschaftsadresse:

Graßnitzbergstraße 3

PLZ/Ort:

8472 Spielfeld


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

• Lage
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft befindet sich in der Marktgemeinde Straß in Steiermark, Bezirk Leibnitz, Steiermark. Die Umgebung ist durch eine aufgelockerte Bebauung mit Einfamilienhäusern geprägt. Die Wohnliegenschaft liegt in unmittelbarer Nähe zur Bahntrasse sowie Autobahn. Die verkehrstechnische Anbindung ist gut – der nächste Bahnhof liegt in ca. 750 m Entfernung, der nächste Autobahnanschluss (A9) liegt in ca. 400 m Entfernung. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und öffentliche Einrichtungen sind in wenigen Fahrminuten erreichbar.
• Flächenwidmung Grundstück
Das bebaute Grundstück ist laut Flächenwidmungsplan als Freiland ausgewiesen, das als Zufahrt genutzte Grundstück als Verkehrsfläche.
• Gebäudebeschreibung
Objektart: Einfamilienhaus
Bauweise: Massivbau
Baujahr: 1956 gem. Bauakt, Zubauten 1972 (gem. Auskunft Eigentümer) und 1974
Geschoße: Erdgeschoss, teilunterkellert
Sanierungen: Dacheindeckung, Fenster (2009), teilw. WDVS (2012/13)
Bruttogeschossflächen: KG: ~33 m², EG: ~85 m², Terrasse: ~15 m²,
Außenanlagen: Befestigte Zufahrt und Unterstellplatz, teilw. Einfriedung, Grünflächen mit Teilbepflanzung und -bestockung
• Ausstattung
Heizung: Elektro-Einzelradiatoren, keine Zentralheizung
Fenster: Kunststofffenster
Sanitärbereiche: normaler Ausstattungsstandard, abgewohnter Allgemeinzustand
Elektrik: Standardinstallationen
Bodenbeläge: überwiegend Laminat und Fliesen

Grundstücksgröße:

5.225 m²


Schätzwert:

150.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

15.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

75.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Zur Nachricht
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Wohnhaus

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

Fotos Außenansichten (699 KB) Fotos Innenansichten EG (690 KB) Fotos Innenansichten EG und DG (509 KB) Fotos Innenansichten KG (493 KB) Fotos Außenanlage (826 KB)

Ausdruck vom: 01.12.2025 18:02:11 MEZ