Kurzgutachten
BG Voitsberg ()
7 E 9/25f
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
63303 Bärnbach
1073
476/36
37
Barbarastraße 10
8572 Bärnbach
Eigentumswohnung
Für das Wohnhaus wurde von der zuständigen Baubehörde im Jahr 1974 die Baubewilligung für die Errichtung eines 12-Familienwohnhauses erteilt. Im Jahr 1977 wurde die diesbezügliche Benützungsbewilligung ausgestellt.
Das in Massivbauweise errichtete und mit einem Satteldach in Eternitschabloneneindeckung ausgestattete Gebäude ist zur Gänze unterkellert und umfasst ein Erdgeschoss und drei Obergeschosse.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung „W 12“ befindet sich im 3. Obergeschoss. Die Wohnung beinhaltet laut Nutzwertgutachten einen Vorraum, ein WC, ein Bad, einen Flur, einen Abstellraum, eine Küche, ein Esszimmer, ein Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, ein Kinderzimmer, eine Loggia I und eine Loggia II mit einer Wohnnutzfläche von insgesamt 91,23m². Die Loggia II ist meiner Fläche von 1,05m² als Balkon ausgeführt. Des Weiteren sind der Wohnung das Kellerabteil 12 mit einer Nutzfläche von 9,09m² und die Garage 5 mit einer Nutzfläche von 13,25m² laut Nutzwertgutachten als Zubehör zugeordnet.
Das Wohnhaus verfügt über keinen Personenaufzug.
Die Beheizung der Wohnung „W 12“ erfolgt durch eine Zentralheizung mittels Fernwärme über Heizkörper.
Die Zubehörfläche ist nicht eingefriedet und besteht aus asphaltierten Flächen sowie aus Grünflächen. Darüber hinaus gibt es eine Umspannstation und einen überdachten Müllplatz auf der Südwestseite.
An Instandsetzungsarbeiten wurden laut Parteienangaben keine wesentlichen Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten an der Wohnung vorgenommen.
Das Nutzwertgutachten sowie der Parifizierungsplan wurden der zeichnenden Sachverständigen von der zuständigen Hausverwaltung zur Verfügung gestellt. Der Plan wurde bei der Befundaufnahme stichprobenartig kontrolliert und es wurden Kontrollmessungen durchgeführt. In Abänderung zum Parifizierungsplan wurde die Loggia I in das Esszimmer integriert und mit Fenstern geschlossen ausgeführt. Das Fenster im Kinderzimmer ist südwestseitig situiert und zum Nachbarhaus gibt es kein Fenster.
Für die weiterführende Berechnung werden das Nutzwertgutachten und die darin angeführten Flächen und Werte als Grundlage herangezogen.
1.511 m²
91,23 m²
Strom, Wasser, Kanal, Fernwärme
GZ: 872/3-1974 vom 12.11.1974
GZ: 872/8-1974 vom 14.10.1977
Allgemeines Wohngebiet (WA), 0,4 - 1,2
bzw. Verkehrsfläche
Eigennutzung - die Bewertung erfolgt bestandsfrei.
04.07.2025
134.000,00 EUR
Küche inkl. E-Geräte
0,00 EUR
siehe Langgutachten
siehe Langgutachten
Ing. Claudia Zöberer
8580 Köflach, Kleinwöllmiß 128/6
