Kurzgutachten
BG Neunkirchen ()
9 E 3/26p
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
23326 Peisching
483
459/5
5
Dorfstraße 36
2620 Peisching
Sonstiges
Im gegenständlichen Fall handelt es sich nicht um eine typische Einfamilienhausbebauung.
Augenscheinlich war ursprünglich angedacht, dass die Liegenschaft als Erweiterung des linken Fremdgrundstücks dient, und zwar als Hallenbad mit angeschlossenem Raum. Erkenntlich ist dies, da das ursprüngliche Wohnhaus im Einreichplan 2007 keine für eine Wohnung typischen Merkmale mehr aufweist (Küchenanschluss, Zimmer, usw.).
Daher ist in einem solchen Fall jedenfalls von einer sog. Sonderimmobilie auszugehen.
418 m²
keine Erstunterlagen, 1988(nicht ausgeführt), 2007
keine
Gemäß dem Flächenwidmungsplan liegt die gegenständliche Liegenschaft im BW-Bauland Wohngebiet. Es ist kein Bebauungsplan vorhanden. Es gilt die NÖ Bauordnung.
10.03.2026
50.800,00 EUR
kein Zubehör
Anzumerken ist, dass das Gebäude auf der gegenständlichen Liegenschaft direkt an die linke Grundgrenze zum Nachbargrundstück angebaut ist und dadurch bei Durchführung der 2007 bewilligten Zu- und Umbauten an der Grundgrenze mit einer Feuermauer ausgeführt hätte werden müssen. Laut Auskunft der Baubehörde ist die letzte Bewilligung bereits längst abgelaufen. Dies bedeutet lt. Auskunft der Baubehörde, dass alle Änderungen zum Bestand vor der Baubewilligung illegal errichtet wurden und damit verbunden möglicherweise ein Abbruchbescheid ausgestellt wird.
Vom Bauamt wurde mitgeteilt, dass ein präsumtiver Käufer jedenfalls Rücksprache mit der Baubehörde halten sollte. Eine „Sanierung“ des Bauaktes wäre lt. Auskunft dadurch denkbar, indem für die Zu- und Umbauten erneut um Baubewilligung angesucht werden würde.
Weitere Anmerkung:
Die Bausubstanz ist stark vernachlässigt. Da zwar ein gewisser Restwert der Bausubstanz vorhanden ist, der Rückbau bzw. die Sanierung und Fertigstellung allerdings höhere Kosten verursachen würde, wird der Bauwert/ Bauzeitwert der Gebäude mit Null angesetzt.
Abbruchkosten zur Freimachung der Liegenschaft werden nicht angesetzt, da die zum Bewertungsstichtag bestehenden Gebäude eine – wenn auch nur geringe – bauliche Qualität aufweisen. Daher wird der Bauwert oder auch Bauzeitwert mit Null bewertet.
Dipl.-Ing. Heinrich Josef Trimmel
2620 Neunkirchen, Seebensteinerstraße 24
